Ratsprotokoll vom 1. April 1898

2 den Hauslisten kann der k. k. Steuer=Referent kaum vor dem Monat Juni l. J. entbehren, daher das Casseamt bis zu diesem Zeitpunkt nicht in die Lage kommt, die Zinskreuzer vorzuschreiben Von den ärarischen Steuern sind derzeit bloß die Grundsteuer ind Hauszinssteuer bekannt; im Monate April soll die Bemese ungs=Tabelle über die allgemeine Erwerbsteuer bei der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden, welchen Anlass das Casseamt benützen wird, den Erwerbsteuer=Cataster anzulegen, obwohl diese Steuersätze noch nicht als feststehend anzunehmen sein werden. Was die Renten¬ teuer und Personal=Einkommensteuer (letztere nur zum Gebrauche so ist, nachdem der ev. Gemeinde=Besoldungssteuer) betrifft diese Steuern erst am 1. Juni und 1. December jeden Jahres ällig sind, vorauszusehen, dass das Casseamt vor Juni jeden Jahres kaum in den Besitz der bezüglichen Bemessungs¬ Tabellen gelangen wird. Aus dem Vorangeführten ist zu er ehen, dass das Casseamt vielleicht erst im Monate Juli zur Repartierung der Umlagen und Berechnung der Zinskreuzer chreiten kann. Im Interesse des Dienstes und behufs eventuell nöthiger Veränderungen der Termine bezüglich der Fälligkei der Gemeinde=Umlagen wäre es von Wichtigkeit zu wissen, wann der hiesige k. k. Steuer=Referent die Hauslisten und die Bemes¬ ungs=Tabellen der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung zum Verfügung stellen kann. Durch ein specielles Ansuchen an den hiesigen Steuer=Referenten Herrn Dr. Hans Kastner würde die Sache auf ämtlichen Wege geregelt werden und das Casseamt in die genaue Kenntnis kommen, wie und wann dasselbe die Bemessungs=Tabellen, beziehungsweise die nachträglich im Laufe des Jahres sich ergebenden Vor= und Abschreibungen, sowie die auslisten erhalten wird. Obiges Ersuchen wäre anlässlich des ersonalwechsels beim hiesigen k. k. Steuer=Inspectorate inso¬ erne auch von Nothwendigkeit, damit letzteres auch in die Kenntnis gelangt, welche Behelfe die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung behufs Vorschreibung der Gemeinde=Umlagen un¬ bedingt benöthigt. Schließlich erlaubt sich das Casseamt er gebenst zu beantragen, dass die löbliche Stadtgemeindevorstehung anfangs Mai l. J. eine Verlautbarung dahin ergehen lassen möchte, dass seitens der Umlagepflichtigen mit 1. Juni l. J. ein à conto=Zahlung nach der Vorschreibung des Vorjahres geleiste Paarfußer m. p. — Stadtcasseamt, am 9. März 1898. — werde. Damhofer m. p.“ Der Sectionsantrag lautet: „Da wegen der neuen Steuergesetzgebung die Steuervorschreibungen für das Jahr 1898 so spät bekannt werden, dass mit der Berechnung der auf diesen Steuervorschreibungen basierenden Gemeinde=Umlagen für das Jahr 1898 erst zu einer Zeit begonnen werden könnte, in welcher in anderen Jahren die l. Rate der Gemeinde=Umlagen längst eingezahlt war, und da infolge dieser verspäteten Umlagen¬ Einzahlung die Ordnung im Stadthaushalte bedroht werden würde, möge der löbliche Gemeinderath beschließen, es werde der Herr Bürgermeister beauftragt, zu veranlassen, dass die I. Rate der Gemeinde=Umlagen für das Jahr 1898 von den Umlagepflichtigen vorläufig auf Grund der vorjährigen Bemessung u dem üblichen Fälligkeits=Termine, d. i. am 1. Juni 1898 eingehoben werde und dass die Umlagepflichtigen von dieser Verfügung mit dem Beisatze durch öffentliche Kundmachung zu verständigen seien, dass die schließliche Abrechnung nach Bekannt werden der Steuervorschreibungen und nach der auf Grund derselben erfolgten definitiven Umlagenberechnung und Vor¬ chreibung anlässlich der Einzahlung der II. Umlage=Rate statt¬ werde.“ inden Z. 5646. — Ohne Debatte einstimmig angenommen. 4. Das Stadtcasseamt berichtet über die Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate Jänner 1898, wie folgt: 61.301·66 1. Einnahmen im Monate Jänner 1898 52.957·84½ Ausgaben im Monate Jänner 1898 8.31381 fl. Casserest für den Monat Februar 1898 Die Section theilt mit, dass das Cassejournal durch die Gemeinderäthe Perz und Tureck geprüft und richtig be¬ Herren — Z. 6627 — wurde. funden Zur Kenntnis 5. Ueber die neuerliche Eingabe der Redaction des Werkes „Unsere Monarchie“ um einen Druckkostenbeitrag stellt die Section folgenden Antrag: Es sei der Gemeinderath dermalen nicht in der Lage, diesem Ansuchen Folge zu geben, nachdem der¬ selbe erst in jüngster Zeit größere Beträge für ähnliche Zwecke — Z. 5765. verausgabt hat. — Einstimmig angenommen 6. Ueber das Ansuchen des Militär=Veteranen=Vereines in Steyr um einen Beitrag zur Errichtung eines Kaiser=Franz¬ Josef=Jubiläums=Fondes zur Unterstützung erwerbsunfähigen Krieger dieses Vereines stellt die Section den Antrag: Aus Anlass des großen patriotischen Festes beantragt die Section, für obigen Fond einen Beitrag von 50 fl. aus Gemeindemittelr — Z. 5617 zu bewilligen — Einstimmig angenommen. 7. Der Turnverein in Steyr bittet um Uebernahme der Beleuchtungskosten der Turn=Localitäten im Exjesuiten=Gebäude Der Sectionsantrag lautet: „Ueber die Eingabe des Turnvereines in Steyr um Uebernahme der Beleuchtungskosten des Turnsaales beantragt die Section, der löbliche Gemeinderath möge mit Rücksicht auf den gemeinnützigen Zweck dieses Vereines und in Anbetracht dessen, dass der Turnverein schon seit vielen ahren den Turnunterricht an die Lehrlinge unentgeltlich ertheilt und auch seine Turngeräthe der Oberrealschule und Volksschule zur Benützung überläfst, sein Ansuchen bewilligen und die Bedeikung aus der Post 12 (Außerordentliche Ausgaben) ent¬ — Einstimmig angenommen Z. 5422 nehmen. 8. Herr Gemeinderath Franz Tomitz bietet der Stadt¬ emeinde Steyr für das städtische Archiv oder Museum zwei Oelgemälde, darstellend den historischen Festzug in Steyr in Jahre 1880 und die Fahnenweihe des Bürgercorps im Jahre 1884, von den akademischen Malern Reitter und Stifter gemalt, um den Ausnahmspreis von 200 fl Die Section betragt: „Nachdem diese beiden Bilder durch Sachverständige auf 500 fl. bewertet wurden und dieselben für die Gemeinde einen historischen Wert haben und in die cultur¬ historische Sammlung einverleibt werden können, so wolle der löbliche Gemeinderath zu dessen Ankaufe um den Betrag von 200 fl. seine Zustimmung ertheilen, und findet dieser Betrag seine Bedeckung in der Post 12 (Außerordentliche Auslagen)“— Ein¬ timmig angenommen AX9 2 9. Der k. k. priv. Landes=Hauptschießstand in Linz bittet uim einen Beitrag zu dem Jubiläumsfest und Freischießen. Der Sectionsantrag lautet: Nachdem in diesem Jahre die Stadtgemeinde selbst durch große Festlichkeiten sehr stark in Anspruch genommen ist, beantragt die Section die Abweisung Ansuchens. — ieses Einstimmig angenommen. 6882. 8 10. Ueber die Zuschrift des Ingenieurs Ottilo Rella wegen Betheiligung der Stadtgemeinde Steyr am IX. internationalen hygienischen Congress in Madrid stellt die Section den An¬ rag, diesem Congresse als Mitglied beizutreten und die An¬ meldungsgebür per 11 fl. 90 kr. zu entrichten gegen dem, dase die Protokolle und Referate der Stadtgemeinde in deutscher Sprache zugeschickt werden. Herr Gemeinderath Schönauer beantragt die Ablehnung des Sections=Antrages, weil mit dem Beitritt zu diesem Congresse auch die Entsendung einer Persönlichkeit zu demselben noth wendig würde. Herr Vicebürgermeister Stigler befürwortet die Annahme des Sections=Antrages in Ansehung der geringen Summe und jachdem die Congrefsverhandlungen doch manch nützliche Neu heiten auf hygienischem Gebiete bringen werden, welche auch für die Stadtgemeinde Steyr von Vortheil sein könnten Der Herr Vorsitzende bringt sodann den Gegenantrag des Herrn Gemeinderathes Schönauer zur Abstimmung, welcher nit 9 gegen 8 Stimmen angenommen wird, wodurch eine Ab¬ stimmung über den Sectionsantrag entfällt. — Z. 6888 eII. Section. Referent: Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. 11. Der Herr Referent gibt bekannt, dass der Offerent ür die Erbauung eines Wohnhauses auf der Parcelle 105/I am Seidlfelde um Abänderung der Bedingungen bezüglich der Ein riedung dieses Grundes und bezüglich des Verbots der Erbauung eines Stallgebändes daselbst bittlich geworden ist, und stellt namens der Section folgenden Antrag: „Der löbliche Gemeinde rath wolle bezüglich der in der Sitzung vom 28. Jänner 1898 beschlossenen Verkaufsbedingungen der Parcelle 150/I in Enns¬ dorf die Abänderung beschließen, dass 1. im Punkte 2 der Be ingungen das Zugeständnis gemacht wird, es kann die unbe baute Fläche des Grundstückes längs der Bahnhofstraße auch in er Form eingefriedet werden, dass auf einem entsprechenden Sockel gemauerte Pfeiler zulässig sind, deren Zwischenräume mit Eisen= oder entsprechenden Drahtgittern abgeschlossen werden. Die Dimensionen und die Entfernung der Pfeiler von einander müssen im Verhältnisse zur Länge der Abgrenzung stehen und dem Ebenmaße entsprechen. 2. Der Artikel 4 der Verkaufs¬ bedingungen nunmehr folgendermaßen zu lauten hat: Der Käufer geht unter dem Zugeständniffe der grundbücherlichen Sicher¬ tellung auf dieser Realität die Verpflichtung ein, dass auf der in Ansehen der vorliegenden Baupläne unverbauten Area dieser Parcelle kein Stallgebäude und kein Remise errichtet, kein anderes Gebäude daselbst als Stallgebäude benützt oder in ein solches umgewandelt und keine offene oder geschlossene Düngergrube angelegt werden darf. Diese Verpflichtung wird null und nichtia und ihre grundbücherliche Sicherstellung hinfällig, sobald auch gur einer der zwei Anrainer auf der unverbauten Area seines daselbst befindlichen Realbesitzes ein Stallgebäude errichtet, ein inderes Gebäude zu einem solchen umbaut oder als Stall in Benützung nimmt.“ — Einstimmig angenommen Z. 28.057 12. Der Herr Referent verliest folgende Eingabe: „Löb¬ licher Gemeinderath der Stadt Steyr! Das von dem Bildhauer zerritsch in Wien zur Anfertigung übernommene Bruckner¬ Henkmal geht seiner Vollendung entgegen und soll sonach hier¬ tadts zur Aufstellung gelangen. Diesbezüglich erlaubt sich das Comite das Ansuchen zu stellen, das Denkmal auf der hiezu bereits commissionell bestimmten Stelle des Pfarrplatzes auf¬ tellen zu dürfen, und knüpft hieran die Bitte, dieses Denkmal nach Vollendung und Aufstellung ins Gemeinde=Eigenthum über¬ lehmen und für dessen Erhaltung die Obsorge übernehmen zu wollen — Steyr, am 31. März 1898. Für das Bruckner¬ Denkmal=Comité: Der Obmann: Redl.“ Der Sectionsantrag lautet: „Der löbliche Gemeinde. rath wolle die Zustimmung ertheilen, dass auf der ausgemittelten Stelle am Pfarrplatze das Bruckner=Denkmal' aufgestellt wird, dass dasselbe nach seiner Vollendung und geschehener Aufstellung in das Eigenthum der Stadtgemeinde übergeht und von derselben die Obsorge für dessen Schutz und Erhaltung übernommen wird.

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