Ratsprotokoll vom 26. März 1897

Folge zu geben, welcher Antrag einstimmig angenommen wird. 7316 Z. 8.und 9. Dem Asyl=Vereine der Wiener Universität uni dem Hilfsbeamten=Unterstützungs=Vereine in Linz werden nac Antrag der Section je eine Spende von 10 fl. bewilligt. Z. 4583 und 7148 10. Hierauf verliest Herr Referent die Zuschrift der Spar casse Steyr in Angelegenheit einer Schuldcapitals=Rückzahlung mit folgendem Wortlaute „Löbliche Stadtgemeinde=Vorstehung in Steyr. Mit de geschätzten Zuschrift vom 24. Februar l. J. erhielten wir die Mittheilung, dass der löbliche Gemeinderath der Stadt Steyr in seiner Sitzung am 16. December 1896 beschlossen hat, an dem auf der Normal=Kaserne C.=N. 573 in Ort und dem Volks= und Bürgerschulgebäude C.=N. 162 in Vogelsang zu Steyr haftender Sparcasse=Darlehen fl. 300.000 welches abzüglich schon abgezahlten der vier Capitalsraten 3.176-64 „ heute noch mit fl. 20082330 aufrecht besteht, den Betrag von „ 26.000•— — abzuzahlen, so dass dann ein Restcapital per fl. 270.823.30 verbleiben würde, über welches nach Einziehung des bisher giltig gewesenen Tilgungsplanes ein neuer7Tilgungsplan aus zustellen wäre „Hierüber erlauben wir uns nun folgendes zu bemerken. — Der Tilgungsplan über das Darlehen von 300.000 fl. wurde au Grund des mit der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung ge schlossenen Darlehens=Vertrages vom 15. Juni 1895 aufgestellt dessen § 8 die Bestimmunug enthält, dass der für dieses Dar lehen und für die ganze Tilgungszeit desselben fixierte Zinsfus von 4½ Percent nie erhöht werden darf „Würde also die Sparcasse im Laufe der Tilgungszeit dieses Darlehens den Zinsfuß für Darlehen im allgemeinen erhöhen, so müsste das an die Stadtgemeinde Steyr abgegebene Darlehen hievon ausgenommen sein, während es an einer Redu¬ cierung des derzeit für alle Darlehen festgesetzten Zinsfußes vor 4½ Percent hinsichtlich des zu jenem Zeitpunkte noch bestehen¬ den Restcapitales participieren wird „Weiters ist es bei der Sparcasse Usus und auch im Interesse einer geordneten Verrechnung gelegen, dass größere Capitals=Abzahlungen von Darlehen bloß in dem Maße in Zahlung genommen werden, dass sich deren Betrag mit de Summe einer Anzahl der im Tilgungsplane vorgeschriebenen Raten deckt. Bei der beabsichtigten Abzahlung von fl. 26.000“ sondern es würde sich ist dies nicht der Fall fünften bis inclusive nach Abzahlung der 27. Rate, zusammen * „ 25.110·49 ein Ueberschuss von 1 880•51 Verrechnung auch der ergeben, während bei 28. Rate per fl. 1418·37 der abzuzahlende Betrag fl. 26.528·16 * * * ausmachen und das Präliminare per 26.000. — um 528.16 überschreiten würde. — Bei dem Umstande, als während der langen Tilgungszeit des Darlehens die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung noch mehrmals in die Lage kommen kann, größer Beträge als jene der vorgeschriebenen Raten abzuzahlen, un unter Hinweis auf das bezüglich des Zinsfußes Gesagte ge statten wir uns zur Vermeidung einer jedesmaligen Aenderung des Tilgungsplanes der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung dei Vorschlag zu machen, es wolle der bisher giltige Tilgungsplan solange beibehalten werden, bis eine im Laufe der Tilgungszei eintretende Herabsetzung des Zinsfußes dessen Umrechnung noth wendig macht, und es mögen größere Capitals=Abzahlungen in Sinne des § 4, Absatz 2, des Darlehensvertrages nur nach Maßgabe der Summe einer Anzahl vorgeschriebenen Rater geleistet werden „In der Voraussetzung, dass die löbliche Stadtgemeinde¬ Vorstehung diesen Vorschlag acceptieren wird, beziffern wir die im Juli l. J. zuzüglich der uns avisierten Abzahlung fälligen Beträge, wie folgt: Heute bestehendes Restcapital 296.823 fl. 36 kr., Ab¬ zahlung der 5. bis inclusive 27. Rate zusammen 25.110 fl. 49 kr. verbleibendes Restcapital 271.712 fl. 87 kr.; 4½ Percent Zinsen hievon für die Zeit vom 1. Juli bis 31. December 1897 6113 fl. 54 kr.; Summe der zu leistenden Einzahlung 31.224 fl. 3 kr. „Wir harren der gefälligen Mittheilung über die Ent schließungen der löblichen Stadtgemeinde=Vorstehung und zeichnen mit vorzüglicher Hochachtung— Die Direction der Sparcasse in Steyr: Johann Amort m. p., Karl Eisner m. p.— Steyr, am I. März 1897. 2benso gelangt folgender Amtsbericht hierüber zur Ver lesung „Mit Bezug auf nebigen Auftrag und das umstehend Schreiben der Sparcasse=Direction Steyr vom1. März 1897 erlaubt sich das gefertigte Casseamt ergebenst zu berichten, dass die Stadtgemeinde in die Lage kommt, durch Verwendung des für das verkaufte städtische Zinshaus O.=N. 14, Bahnhofstraße erlangten Kaufschillings per 26.000 fl., der diesem Erlöse bis End Juni 1897 zukommenden 4 Percent Zinsen per fl. 522·06 un einer aus der Stadt=Casse zu leistenden Aufzahlung per fl. 6·10 zusammen mit fl. 26.528·16, volle 24 semestrale Raten, nämlic die zunächst fällig werdende 5. bis einschließlich 28. Capitals rate, an der im Jahre 1895 aufgenommenen Schuld per 300.000 fl. und heute noch giltig fl. 296.823·36 rückzahlen zu können, so dass diese Schuld sich sodann noch auf fl. 270.295·20 beziffern wird. — Stadt=Casseamt Steyr, am 22. März 1897. Paarfusser m p. —Jandaureck m. p.“ Der diesbezügliche Sections=Antrag: „Der löbl Gemeinderath möge beschließen, es sei der durch die abreifender Zinsen und durch eine Aufzahlung aus der Stadteasse per 6 fl 10 kr. auf 26.528 fl. 16 kr. angewachsene Kaufschilling für das Haus Nr. 14 der Bahnhofstraße in Steyr am 1. Juli 1897 zu Deckung voller 24 semestraler Raten (das ist der 5. bis ein schließlich 28.) an der im Jahre 1895 aufgenommenen Schuld von 300.000 fl. zu verwenden und die Sparcasse=Direction hievon mit dem ausdrücklichen Bemerken zu verständigen, dass sich die Stadtgemeinde das Recht vorbehalte, von der Sparcasse den Rückersatz jener Zinsenbeträge zu verlangen, welche sie im Falle einer Herabsetzung des Zinsfußes in den kommenden 12 Jahrer durch die sofortige Einzahlung obiger Raten zu viel geleiste —Z. 5759. hätte wird einstimmig angenommen Herr Gemeinderath Tomitz entfernt sich Section. 11. Referent Herr Vicebürgermeister Victor In Stigler leitet die Eingabe des Herrn Friedrich Harratzmüller um Ueberlassung eines städtischen Grundes am Seidlfelde behufs Erbauung eines Wohnhauses mit folgenden Worten ein „Herr Harratzmüller ist schon im vorigen Jahre um käuf¬ liche Ueberlassung einer Grundfläche auf dem Seidlfelde ein geschritten, um darauf ein Gebäude zu errichten. Der Gemeinde rath hat nun in der Sitzung vom 16. December 1896 beschlossen, auf jenes Kaufanbot einzugehen, wenn das Haus, welches der Gesuchsteller auf diesem Grunde erbauen will, in seiner Form Lage 2c. dem Gemeinderathe conveniert, d. h. der Grundverkau wurde davon abhängig gemacht, dass der Gemeinderath mit dem zu erbauenden Objecte in jeder Hinsicht einverstanden ist. So ist Herr Harratzmüller neuerdings eingeschritten, um den Verkau dieses Grundstückes und hat den Auf= und Grundriss des zu errichtenden Gebäudes vorgelegt. Die Section beschloss, hierüber den Antrag zu stellen, dieses Grundstück endgiltig dem Bewerber zu verkaufen. Nachdem wir aber in einem ähnlichen Falle schon eine schlimme Erfahrung gemacht haben, wurde die Bedingung daran geknüpft, dass der Grundkäufer die Baulichkeit wenigsten innerhalb zwei Jahren aufführen müsse, und dass, wenn er den aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommen kann, die Gemeinde sich das Recht vorbehält, dieses Grundstück um denselben Kauf schilling wieder zurückkaufen zu könner „Die Bau=Section stellt demnach folgenden Antrag Der löbliche Gemeinderath wolle mit Bezug auf der Sitzungsbeschluss vom 16. December 1896 und auf Grund des von dem Herrn Gesuchswerber Friedrich Harratzmüller vorge legten Bauplanes endgiltig nachstehendes beschließen: 1. Die Stadtgemeinde Steyr verkauft an Herrn Friedrich Harratzmüller die derselben eigenthümlichen Seidlfeldgrunde im Ausmaße von 136•— 1123·3 m2, und zwar 136 m2 à 1 fl. fl. 1.974·60 987·3 m2, à 2 fl — Z.110700 also um den baren Kaufschilling von 2. Der Herr Käufer verpflichtet sich, innerhalb zweier Jahre, von Datum des Kaufvertrages an gerechnet, den Hausbau auf dieser Gründen, den vorgelegten Bauplänen entsprechend, sowie die Gittereinfriedung des Gartengrundes längs der Bahnhofstraße vollständig durchzuführen. 3. Sollte der Herr Gesuchsteller, gleich¬ iltig aus welchen Gründen, diese Verpflichtung nicht einhalten, so räumt er der Gemeinde das Recht ein, nach Ablauf dieser zwei Jahre diese Gründe um den gleichen Kaufschilling wieder zurückzukaufen und zwar ohne Entschädigungs=Leistung für irgend welche auf denselben etwa unvollendet aufgeführte, theilweise Bauten, Gartenanlagen und dergleichen. er diesen Hiezu bemerkt Herr Gemeinderath Lintl, dass Antrag unterstütze, dass aber die von verschiedenen Seiten gehegten Befürchtungen, es werde das zu erbauende Haus infolge seine geringen Höhe gegenüber dem anliegenden Hause zu sehr ab¬ stechen, ihre Bedeutung verlieren, nachdem ersteres ein größeres Hoch=Parterre bekommt und der Herr Besitzer des Nebenhauses der Herr Bürgermeister, für eine passende Verzierung, beziehungs¬ sorger zu weise Fassadierung des Giebels seines Hauses erklärt hat Bezüglich des im Sections=Antrage mit 2 Jahren fixierten Termines entwickelt sich eine längere Debatte, wobei die Herren Gemeinderäthe Dr. Johann Hochhauser und Jakob Kautsch für Reducierung der Frist auf wenigstens ein Jahr eintreten. Es wird dann zur Abstimmung geschritten und der — Antrag der Section einstimmig angenommen Z. 6932 12. und 13. Die Kaffeehaus=Inhaber, Herren Josef Landsiedl und Karl Weismayr, sind um Bewilligung der Aufstellung ihrer Kioske vor ihren Kaffeehaus=Localen, ersterer auch um Stehen¬ lassen während der Wintermonate, bittlich geworden, über welche Ansuchen die Section den Antrag stellt, den Herren Gesuch¬ tellern die Aufstellung der Kioske vor ihren Localen am Stadt platze gegen eine jährliche Platzgebür von je 10 Gulden für so lange zu bewilligen, als dieses Zugeständnis nicht durch einen anderen Gemeinderaths=Beschluss wieder aufgehoben wird, und ist den Gesuchstellern die Verpflichtung aufzulegen, im Falle eine besondere Ursache es erheischen sollte, einem Auftrage des Herrn Bürgermeisters, die Kioske zu entfernen, unweigerlich Folge zu leisten. — Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Z. 6055 und 775 Herr IV.Section. 14. Referent Sections=Obmann Gemeinderath Ferdinand Reitter verliest den Erlass der hohen

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