Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1895

dass die beiden Führer abwechselnd durch 24 Stunden Dienst leisten, darauf nur 12 Stunden frei haben und den auf den vollen Tage verbleibenden Rest von 12 Stunden wieder zum Dienst herangezogen werden müssen, wenn man ferner erwägt, dass von den Sicherheitswachleuten zur Inspektion am Bahnhof 1 Mann, für die Versehung des Dienstes als Stehposten in Zwischenbrücken 2 Mann, für den Bezirksposten 2 Mann, im Rathaus selbst 1 Mann, für Patrouillen in den 5 Rayons ohnedies nur 3 Mann, als Schubbegleiter 1 Mann, als Gefangenhausgehilfe 1 Mann, dienstesfrei 1 Mann, also zusammen mindestens 1 Mann notwendig mehr sind. Da jedoch die heute besetzten ein Führer und 5 Sicherheitswachmannstellen nicht systemisiert d zur Besetzung dieser Stellen kein Gemeinderatsbeschluss eingeholt worden ist, fühle ich mich verpflichtet

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