Ratsprotokoll vom 20. Dezember 1895

Raths=Protokoll über die XIV. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr am 20. December 1895. Mittheilungen. I. Section. 1. Personalien. 2. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde=Verband der Stadt Steyr. 3. Wahl dreier Mitglieder und eines Ersatzmannes in die Reichsraths=Wahlcommission. 4. Vertrags=Entwurf hinsichtlich der Fortführung der Kranken¬ pflege im hiesigen öffentlichen Krankenhause seitens der barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul. 5. Wahl des Comités für die Prüfung und Feststellung der Dienstes=Pragmatik. II. Section. 6. Amtsbericht über die Stadtcasse=Journals¬ Abschlüsse pro October und November 1895. 7. Gesuch des Grazer Ausschusses zur Förderung des Cillier deutschen Studentenheims um einen Unterstützungsbeitrag. 8. Gesuch des Turnlehrers Herrn August Pichler um einen Beitrag zu den Studienkosten seines Sohnes August. III. Section. 9. Ansuchen des Herrn Julius Huber um Aufstellung einer Gaslaterne bei seinem Sägewerke. 9 a. Ansuchen des Gendarmerie=Posten=Commandos in Steyr um Errichtung einer Waschküche im Neuthorgebäude. IV. Section. 10. Ansuchen der Oberrealschul=Direction in Steyr um eine Subvention für die Schülerlade. 11. Verleihung einer Pacher=Pfründe per monatlich 6 fl. Tages=Ordnung: Gegenwärtig: Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler. Die Herren Gemeinderäthe: Leopold Anzengruber, August Erb, Emil Göppl, Josef Huber, Dr. Friedrich Höfner, Anton v. Jäger, Dr. Alois Kurz, Franz Lang, Georg Lintl, Ferdinand Löhnert, Josef Peteler, Ferdinand Reitter, Gustav Ritzinger, Gottfried Sonnleitner, Josef Schachinger, August Schrader, Josef Tureck. Ferner sind anwesend Herr Stadtsecretär Franz Gall und als Schriftführer Herr Franz Schmidbauer. Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Matthias Perz und Franz Tomitz. — Beginn der Sitzung 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatiert die Beschlussfähigkeit der Anwesenden, bestimmt zu Verificatoren dieses Protokolles den Herrn Vicebürgermeister Victor Stigler und Herrn Gemeinderath Josef Tureck und erklärt die Sitzung für eröffnet. Hierauf richtet derselbe an die Versammelten folgende Ansprache: „Am 4. d. M. hat der löbliche Gemeinderath dem verstorbenen hochw. Herrn Stadtpfarrer und Consistorialrathe Johann E. Aichinger das Geleite zum Grabe gegeben. Heute geziemt es mir, an dieser Stelle des Verewigten, welcher sich der ungetheilten Hochachtung und Ver¬ ehrung erfreute, und welcher sowohl in seinem erhabenen Berufe, wie auch in seiner amtlichen Stellung das beste Einvernehmen mit der Stadtgemeinde gepflogen, sich während seines hierortigen Wirkens, namentlich aber um die Stadtpfarrkirche unleugbar große Verdienste erworben, ehrend zu gedenken und die Versammlung einzuladen, zum Ausdrucke der Trauer um den Dahingeschiedenen sich von den Sitzen erheben zu wollen.“ Die Versammelten erheben sich von den Sitzen. Der Herr Bürgermeister fährt fort: „Weiters hat das plötzliche Ableben des Herrn k. u. k. Oberstlieutenants und Commandanten unserer Garnison Rudolf Ullrich von Helmschild allseits die größte Trauer erregt, da wir an dem Dahingeschiedenen einen hochehrenwerten Charakter und Commandanten kennen und schätzen gelernt haben. Ich ließ namens der Stadt Steyr an der Bahre einen Kranz nieder¬ legen und lade den löblichen Gemeinderath ein, der aufrichtigen Trauer um den Verewigten durch Erheben von den Sitzen Ausdruck zu verleihen.“ Die Versammlung erhebt sich von den Sitzen. Hierauf gibt der Herr Bürgermeister bekannt, dass das Officiers=Corps für die erwiesene Theilnahme und für die Kranz¬ spende den Dank ausgesprochen hat. Der Herr Stadtsecretär Franz Gall erstattet sodann folgende Mittheilungen: a) Der oberösterr. Landes=Ausschuss in Linz bewilligt die Einhebung einer 60%igen Umlage auf die directen ärarischen Steuern, einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl. per Hektoliter und eines 30% Verzehrungssteuerzuschlages. Zur Kenntnis. b) Das Interims=Commando des hiesigen Bürgercorps dankt für die der Bürgercorps=Kapelle zugewendete Subvention und für die Gewährung einer Naturalwohnung für den Kapellmeister. Zur Kenntnis. c) Der Stadtpolier Herr Bergmayr dankt für die ihm zu¬ erkannte Remuneration. — Zur Kenntnis. d) Die Stadtgemeinde Steyr hat mit Herrn kais. Rath Georg Pointner einen Vertrag betreffend die Pachtung eines Grundstückes für Schottergewinnung abgeschlossen und beträgt der Pacht¬ schilling 70 fl. — Zur Kenntnis. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung übergegangen. I. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Anton Jäger v. Waldau. Herr Gemeinderath Ritzinger stellt den Antrag, die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung als ver¬ traulich am Schlusse der Sitzung zu behandeln, was einstimmig angenommen wird. 3. Liegt folgender Amtsbericht vor: Nach § 33 der Reichsraths¬ wahlordnung sind für die von den Städten zu vollziehenden Wahl¬ handlungen von der Gemeindevertretung des Wahlortes drei Mit¬ glieder der Wahlcommission aus den Wählern zu bestimmen. Mit Rücksicht auf die für den 29. Jänner 1896 ausgeschriebene Reichs¬ rathsersatzwahl wolle dieser gesetzlichen Vorschrift entsprochen und auch für eventuelle Verhinderungen ein Ersatzmann bestimmt werden. — Steyr, 16. December 1895. — Gall m. p. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle in die Wahlcommission der am 29. Jänner 1896 stattfindenden Reichsratswahl die Herren Bürgermeister Johann Redl und die Gemeinderäthe Georg Lintl und Josef Tureck entsenden. Als Ersatz¬ mann wird Herr Gemeinderath Ferdinand Reitter vorgeschlagen. Wird einstimmig angenommen. — Z. 25.409. 4. Liegt folgender Amtsbericht vor: „In Ausführung des Gemeinderathsbeschsusses vom 26. April 1895 beehre ich mich den mit dem Orden der barmherzigen Schwestern vereinbarten Entwurf eines Vertrages bezüglich der Uebernahme und Fortführung sowie der Verwaltung des Inventares für das öffentliche Krankenhaus zu St. Anna und der neuerlichen Uebernahme der Krankenpflege in diesem Krankenhause vorzulegen. — Steyr, 25. November 1895. Gall m. p.“ Der bezügliche Vertrag lautet: Die Stadtgemeinde Steyr einerseits und der Orden der barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul andererseits schließen hinsichtlich der neuerlichen Uebernahme der Krankenpflege im öffentlichen Spitale zu St. Anna in Steyr, ferner hinsichtlich der Fortführung und Verwaltung des für dieses Spital vorhandenen, beziehungsweise noch entsprechend zu ergänzenden Inventars hiemit nachstehenden beiderseits verbindlichen Vertrag: § 1. Die Stadtge¬ meinde Steyr im Namen des Mildenversorgungsfondes überträgt die Krankenpflege im öffentlichen Spitale zu St. Anna in Steyr und überlässt zu diesem Zwecke die zu dieser Stiftung gehörigen, im Grundbuche unter Einlagezahl 1068 aufscheinenden, in der Ort¬ schaft Aichet, Annaberg Nr. 4 und 6 neu (447 und 448 alt) gelegenen Gebäude und Grundstücke dem Orden der barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul und der obenbezeichnete Orden übernimmt die Krankenpflege und die angegebene Realität, letztere zum unentgeltlichen Gebrauch für Spitalszwecke.

§ 2. Die Stadtgemeinde Steyr bezw. der Mildenversorgungs fond bleibt nach wie vor alleinige und vollständige Eigenthümerin dieser Realität sammt allem Zugehör und der inneren inventarisierter Einrichtung und berichtigt darum auch alle dieselbe treffenden wie immer Namen habenden Steuern, Landes=Umlagen, Brandassecuranz= si gebüren, Rauchfangkehrerbestallung u. s. w., mit einem Worte, trägt alle hierauf haftenden ordentlichen und außerordentlichen Lasten, sie treffen auch alle Gefahren, Reparaturen und Baulichkeiten. Unter Reparaturen sind auch Weißigungsarbeiten und der nothwendige Fußbodenanstrich verstanden. Aus diesem Grunde bleibt auch den Stadtgemeinde Steyr das Aufsichtsrecht über das öffentliche Spita zu St. Anna und die dazu gehörigen Gebäude und Grundstücke jederzeit unbenommen und es steht ihr jederzeit frei, sich unter Bei¬ ziehung ihrer Sanitätsorgane von dem Zustande des Spitales zu überzeugen, wobei es selbstverständlich ist, dass hiebei auf die Ordens¬ regel gebürend Rücksicht genommen werden muss § 3. Dem Orden der barmherzigen Schwestern werden ferner die in der Beilage A näherbezeichneten Einrichtungsgegenstände Fahrnisse und Wäscheartikel 2c. unter Angabe des Wertes derselber zum Gebrauche überlassen. § 4. Die im Verzeichnisse B angeführten, dem Orden gehörigen edoch für das Spital nothwendigen Gegenstände verpflichtet sich die Stadtgemeinde Steyr dem Orden um den Preis von 777 fl. 80 kr., sage siebenhundertsiebenzigsieben Gulden 80 Kreuzer, zahlbar im Laufe des Jahres 1896, abzulösen und das im Verzeichnisse C zur Ergänzun des Wäsche=Inventars nothwendige Materiale, welches in den dort bezeichneten Wäscheartikeln unentgeltlich zu verarbeiten die barm¬ herzigen Schwestern sich freiwillig erboten haben, im Laufe des Jahres 1896 anzuschaffen. 5. Den Wert der im Verzeichnisse D angeführten, im alten Inventar aufscheinenden, jedoch heute nicht mehr vorhandenen Gegen¬ tände per 71 fl. 20 kr. Cmz = 74 fl. 56 kr., sage siebenzigvien Gulden 56 Kreuzer öst. W. verpflichtet sich der Orden der barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul der Stadtgemeinde Steyr zu ersetzen, und gestattet, dass derselbe von dem Kauspreise der ihm laut § 4 abzulösenden Gegenstände abgezogen wird § 6. Die Verzeichnisse A, B, C, D bilden einen integrierender Bestandtheil dieses Vertrages und werden daher demselben angeheftet § 7. Alle in den §§ 3 und 4 erwähnten Gegenstände, welch dadurch alleiniges Eigenthum des Fondes werden, werden dem Orden der barmherigen Schwestern zum Gebrauche für Spitalszwecke über assen. Die sämmtlichen Einrichtungsgegenstände incl. Betteinrichtung hat die Stadtgemeinde instand zu halten. Dagegen hat der Order auf seine Kosten die Leib= und Bettwäsche, die Spitalskleidung fü die Kranken, sowie das Küchengeschirr und das Geschirr zum Essel und Trinken für die Kranken, die Gefäße und Geräthschaften zu Wäschereinigung zu erhalten, und die bezüglichen Nachschaffungen zu besorgen, sowie die Krankenzimmer und das Haus selbst stets rein zu halten. Im Falle der Auflösung dieses Vertrages übernimmt der Orden die Verpflichtung, die laut Inventar übernommene und instand zu haltende Leib= und Bettwäsche, die Spitalskleidung fü die Kranken, das oben erwähnte Geschirr und die Geräthschaften in gleicher Zahl, Gattung und Beschaffenheit dem Fonde zurückzustellen oder den angesetzten Wert zu ersetzen und jene Gegenstände, welche die Stadtgemeinde instand zu halten hat, in der zur Zeit der Ueber gabe befindlichen Beschaffenheit und Güte zu übergeben. § 8. Hinsichtlich der chirurgischen Instrumente wird von Seite der Spitalsverwaltung ein besonderes Inventar geführt, und es ist der Orden verpflichtet, für die ordentliche Reinigung uni Reinhaltung dieser Instrumente, soweit dieselbe ohne Inanspruch nahme auswärtiger Hilfe geschehen kann, Sorge zu tragen § 9. Der Orden der barmherzigen Schwestern führt die Pflege der in dem eingangs erwähnten Gebäude Aufnahme findenden Kranken fort, verpflichtet sich stets die nothwendige Anzahl Kranken wärterinnen beizustellen, dafür zu sorgen, dass der Krankendienst unklaghaft verrichtet wird und dass insbesondere die Kranken genau nach Anordnung des immer von der Gemeinde zu bestellenden Arztes verpflegt und betreut werden. Er hat die Kost, die Getränke soweit sie nicht als Medicamente zu reichen sind), Holz, Licht, Wäsche, Spitalskleidung für die Kranken beizustellen und sonstige vom Arzte als nöthig erkannte Bedürfnisse der Kranken zu befriedigen, den Ankauf der hiezu nöthigen Stoffe und sonstigen Utensilien, ihre Verarbeitung, Reinigung und Ausbesserung, mit einem Worte den ganzen innerei Haushalt auf seine Kosten zu besorgen und zu führen. Er ist auch für die Herhaltung der Reinlichkeit und inneren Ordnung in aller Theilen des Krankenhauses, den Nebengebäuden und des Gartens verantwortlich. Die ärztlichen und Medicamentenkosten, sowie di Kosten für chirurgische Instrumente und sonstige, therapeutische Behelfe hat die Stadt Steyr zu tragen. Die Ordensschwestern sin bei der Betreuung der Kranken zu jenen Handgriffen nicht verpflichtet die ihnen vorzunehmen nach der Ordensregel nicht gestattet sind, doch müssen sie Sorge tragen, dass diese Handgriffe unter ihrer Aufsicht durch weltliche Wärter veranlasst werden 10. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, zur Ver¬ richtung der gröberen Hausarbeiten im Krankenhause zwei Haus¬ knechte zu entlohnen, für deren Beschaffung, Wohnung und Verpflegung jedoch der Orden der barmherzigen Schwestern zu sorgen hat, da dieselben nach Zulässigkeit ihres Dienstes im Spitale auch zu Arbeiten im Waisenhause verwendet werden dürfen § 11. Für Kranke, welche nach Anordnung des Spitalsarztes in die hiefür bestimmten Räume des Armen=Verpflegshauses aufge nommen werden müssen, hat der Orden in ganz gleicher Weise zu sorgen, als ob sie im Krankenhause selbst Aufnahme gefunden hätten jedoch nur insolange, als das Armenverpflegshaus unter der Obsorge der barmherzigen Schwestern steht § 12. Die von den Kranken mitgebrachten Kleider und sonstiger Effecten sind seitens des Ordens entsprechend aufzubewahren, gehörig zu verzeichnen und ihren Eigenthümern nach der Entlassung aus dem Spitale zurückzustellen. Hinsichtlich der Verfügung über Kleider und den Effecten von im Spitale verstorbenen Kranken ist sich nach Weisungen der Verlassenschaftsabhandlungsbehörden zu richten § 13. Die Stadtgemeinde Steyr verpflichtet sich, dem Order der barmherzigen Schwestern für jeden in das Krankenhaus bezw. mit Rücksicht auf den § 11 in das Armenverpflegshaus ausgenommenen Kranken, gleichgiltig ob er nach Steyr zuständig oder ein Aus¬ wärtiger ist, eine tägliche Verpflegsgebür von 60 kr. zu zahlen Diese Verpflegsgebüren werden monatlich und zwar am 1. des au die Verpflegung folgenden Monates bei der Stadtcasse auf Grund einer alle Kranken des vergangenen Monates umfassenden, vom städt Secretariate auf ihre Richtigkeit geprüften Quittung vom Herrt Bürgermeister zur Auszahlung angewiesen. Außer auf die Beistellung der bisher zu diesem Zwecke zur Verfügung stehenden Wohnräume für die als Krankenwärterinnen fungierenden barmherzigen Schwestern und das Dienstpersonale, sowie auf die freie ärztliche Behandlung der Genannten im Spitale hat der Orden keinerlei weitere Ansprüche auf sonstige Bezüge § 14. Der Stadtgemeinde Steyr einerseits und dem Orden der barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul anderer seits bleibt es freigestellt, diesen Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist entweder ganz oder theilweile zu lösen und verzichten beide Theile auf eine Entschädigung hiefür. § 15. Urkund dessen wird dieser Vertrag, welcher mit den Tage der beiderseitigen Unterzeichnung in Rechtskraft tritt, doppel ausgefertigt, von beiden contrahierenden Theilen und zwar namen der Stadtgemeinde Steyr vom Herrn Bürgermeister und zwei Herrei Gemeinderäthen und namens des ehrwürdigen Ordens der barm¬ herzigen Schwestern vom heil. Vincenz von Paul seitens der ehr¬ würdigen General=Oberin und des hochwürdigen Superiors nebst zweier Zeugen unterfertigt und beiden Theilen ein Exemplar aus gefolgt. Die Kosten der Vertragserrichtung trägt die Gemeinde Steyr. Der Sectionsantrag lautet: Der löbliche Gemeinderath wolle den mit dem Orden der wohlehrwürdigen barmherzigen Schwestern vereinbarten Vertrag bezüglich der Uebernahme und Fortführung sowie der Verwaltung des Inventares für das öffent¬ liche Krankenhaus zu St. Anna und der neuerlichen Uebernahme der Krankenpflege in diesem Krankenhause genehmigen Der Herr Vorsitzende eröffnet hierüber die Debatte. Herr Gemeinderath Ritzinger ersucht um Aufklärung, inwie¬ ferne für die im Vertrage erwähnten Auslagen per 700 fl. in Präliminare Vorsorge getroffen wurde und wie hoch sich die noth¬ wendigen Neuanschaffungen stellen werden derr Gemeinderath Anton v. Jäger gibt bekannt, dass sich die Kosten für Neuanschaffungen auf 518 fl. belaufen, worauf Herr Gemeinderath Ritzinger sich an die Finanz=Section mit der Frage wendet, wie selbe sich zu den nicht vorbereiteten Zahlungen zu ver halten gedenke Der Herr Vorsitzende gibt bekannt, dass die Durchführung dieser Angelegenheit noch heuer beantragt war Herr Gemeinderath Kautsch spricht sich namens der Finanz¬ Section dahin aus, dass die erwähnten Beträge aus den Reserve geldern geleistet werden können, und finde er in dieser Beziehung gegen die Erfüllung des Vertrages keinen Anstand. Wenn seitens der Rechtssection keine juristischen Bedenken obwalten, so könn der Vertrag genehmigt werden. Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, die Schließung eines Vertrages zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem Orden der barmherzigen Schwestern sei eine Nothwendigkeit, weil die Ansprüche beider Theile zu Differenzen führen könnten. Was die Deckung der rwähnten Kosten anbelange, so seien dieselben im Präliminare pro 1896 allerdings nicht ziffermäßig festgesetzt, doch möge zur Be¬ ruhigung der Umstand dienen, dass im Präliminare pro 1896 die Umlage der Waffenfabrik so gering angenommen wurde, dass det angesetzte Betrag unter allen Umständen überschritten werden wird ind es sei anzunehmen, dass die Hauptbilanz auch dann nich irritiert werde, wenn auch im Laufe des Jahres verschiedene außer ordentliche Auslagen sich ergeben sollten Herr Gemeinderath Ritzinger erklärt, dass ihn die Aufklä rung des Herren Gemeinderathes Kautsch vollkommen befriedige Herr Gemeinderath Erb erklärt, er habe gegen den Vertrag, den er übrigens nur vom Vorlesen aus kenne, nichts einzuwenden, doch beantrage er, dass solche einschneidende Verträge in Hinkunf vervielfältigt und einige Tage vor der Sitzung jedem Gemeinderaths¬ mitgliede zugestellt werden, um sichhierin genau informieren zu können. Der Herr Vorsitzende betont, dass der vorliegende Vertrag ohnehin von der Section studiert worden sei. Herr Gemeinderath Ritzinger hält es für einfacher, derlei Verträge vorher bei den Herren Gemeinderäthen circulieren zu lassen. Herr Gemeinderath Kautsch glaubt, es genüge, wenn ein solcher Vertrag im Secretariat zur Einsicht aufliege, welcher An¬ schauung sich auch Herr Gemeinderath Löhnert anschließt Herr Gemeinderath Dr. Kurz betont, dass, nachdem die in Vertrage enthaltenen Bestimmungen im Wesentlichen dem löblichet Gemeinderathe schon aus früheren Beschlüssen bekannt sind, es nach einer Ansicht keinem Anstande unterliege, den Vertrags=Entwur zu genehmigen err Gemeinderath Kautsch beantragt sodann Schlust der Debatte Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Antrag der Section und den Zusatzantrag des Herrn Gemeinderathes Erb dahin gehend, dass wichtige Verträge auf hektographischem Weg

zu vervielfältigen und einige Tage vor der Sitzung den Herren Gemeinderäthen zuzustellen sind, zur Abstimmung und werden die¬ selben einstimmig angenommen. 5. In das Comité für die Prüfung und Feststellung der Dienstes-Pragmatik, beantragt die Section, Herrn Vicebürgermeister Stigler und die Herren Gemeinderäthe Dr. Alois Kurz, Ferdinand Löhnert, Gustav Ritzinger und Jakob Kautsch zu wählen. Herr Vicebürgermeister Stigler erklärt, dass er infolge ander¬ weitiger Inanspruchnahme in Gemeindeangelegenheiten die auf ihn gefallene Wahl nicht annehmen könne. Here Gemeinderath Ritzinger schlägt Herrn Gemeinderath Linil vor, welcher die Wahl annimmt. Hierauf wird der Sectionsantrag mit der Abänderung, dass an Stelle des Herrn Vicebürgermeisters Herr Gemeinderath Lintl in das Comité gewählt wird, einstimmig angenommen. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ rath Josef Tureck. — 6. Das städt. Casseamt berichtet über die Geldgebarung bei der Stadtcasse in den Monaten October und November 1895, wie folgt: fl. 12.42720 Einnahmen im Monate October 1895 Casserest vom Vormonate „ 20.078·36 * * 32.505 56 Gesammteinnahmen im Monate October 1895. „ Ausgaben im Monate October 1895 12.607·30 Casserest für den Monat November „ 19.898·26 Es betrugen bis einschließlich October 1895 die ge¬ sammten Einnahmen .. „ 596.679·63 Die gesammten Ausgaben. „ 576.781·38 Einnahmen im Monate November 1895 „ 25.109·72 Cassarest vom Vormonate 19.898•25 0 Gesammt=Einnahmen im Monate November 1895 „ 45.007·97 Ausgaben im Monate November :. „ 23.016·28 Cassarast für den Monat December 1895 .. „ 21.99169 Es betrugen bis incl. November 1895 die ge¬ „ 621 789.35 sammten Einnahmen „ 599.797·66 Die gesammten Ausgaben Die Section theilt mit, dass das Cassejournal durch die Herren Gemeinderäthe Schachinger und Tureck geprüft und richtig befunden wurde. — Zur Kenntnis. — Z. 24.090 und 25.473. 7. Der Grazer Ausschuss zur Förderung des Cillier deutschen Studentenheimes bittet um einen Unterstützungsbeitrag. Die Section beantragt, demselben 15 fl. zu bewilligen. Herr Gemeinderath Erb beantragt, diese Unterstützung auf 25 fl. zu erhöhen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des Herrn Gemeinde¬ rathes Erb mit allen gegen eine Stimme angenommen. — Z. 25.535. 8. Herr Vicebürgermeister Stigler beantragt, diesen Punkt als vertraulich am Schlusse der Sitzung zu behandeln, was ein¬ stimmig angenommen wird. III. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Vicebürger¬ meister Victor Stigler. — 9. Herr Julius Huber, Zimmermeister, terne bei seiner Werksanlage in bittet um Aufstellung ein Neulust. 110 In Anbetracht, dass der Der Sectionsantraglauret: Herr Gesuchsteller bei der seinerzeitigen Anlage seines Werkes behufs Straßenverbreiterung an die Gemeinde eine Grundfläche von circa 130 Quadratklafter unentgeltlich überlassen hat, beantragt die Section die Herstellung der nachgesuchten Beleuchtungsanlage im beiläufigen Kostenausmaße von 330 fl. zu bewilligen. Die Kosten der Beleuchtung respective des Gasconsumes jedoch hätte der Herr Gesuchsteller zu tragen, da die Frequenz in dieser Gegend außerordentlich gering ist und die Kosten einer ganznächtlichen, von der Gemeinde zu tragenden Beleuchtung nicht rechtfertigt. Herr Gemeinderath Sonnleitner beantragt, dass nebst der Aufstellung der Laterne auch die Kosten der Beleuchtung von der Gemeinde übernommen werden, weil eine Beleuchtung daselbst infolge der Bahnübersetzung nothwendig sei. Herr Gemeinderath Liutl frägt, ob Herr Julius Huber mit der Aufstellung der Laterne allein zufrieden ist. Herr Vicebürgermeister Stigler erwidert, dass er hierüber keine bestimmte Auskunft geben könne. Die Section sei bei der Antragstellung von der Ansicht ausgegangen, dass, nachdem die Straße eine öffentliche ist, und in deren Nähe eine industrielle Anlage sich befindet, die Gemeinde allerdings für die Beleuchtung zu sorgen hat. Da aber im vorliegenden Falle eine ganznächtige Beleuchtung nicht nothwendig erscheint und für halbnächtige Be¬ leuchtung im Vertrage nicht vorgesorgt ist, habe sich die Section zu dem eben vorgelesenen Antrage geeinigt. Hierauf wird der Sectionsantrag mit großer Majorität angenommen. — Z. 24.642. 9 a) Das Gendarmerie=Posten=Commando in Steyr bittet um Errichtung einer Waschküche im Neuthorgebäude. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle die Herstellung einer Waschküche im sog. Waglocale der Gendarmerie¬ Kaserne um den hiezu nöthigen Betrag von rund 150 fl. bewilligen. —Einstimmig nach Antrag. — Z. 25.329. IV. Section. Sectionsobmann: Herr Gemeinderath Fer¬ dinand Reitter. — 10. Die k. k. Oberrealschul=Direction in Steyr bittet um Wiedergewährung einer Subvention von 100 fl. für die Schülerlade pro 1895/96, Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle der k. k. Oberrealschule für deren Schülerlade eine Subvention von 100 fl. für das Schuljahr 1895/96 bewilligen. 11. Die erledigte Pacherpfründe von monatlich 6 fl. wird über Antrag der Section der Bewerberin Marie Fischer verliehen. Hierauf vertrauliche Sitzung. Das Protokoll hierüber ist dem öffentlichen Protokolle angeheftet.

Anhang zum Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates Steyr am 20. Dezember 1895. I. Sektion. Referent: Sektions-Obmann Herr Gemeinderat Anton v. Jäger 1. Liegt folgender Amtsbericht vor: Nach § 2 der mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 19. Februar 1875 genehmigten DienstesInstruktion für die städt. Sicherheitswache sind eine Führer- und 7 Sicherheitswachmannstellen systemisiert. Seit dem Jahr 1893 bzw. 1889 sind jedoch bei der stadt. Sicherheitswache zwei Führer und 12 Sicherheitswachleute angestellt und können zur Versehung eines geregelten Sicherheitsdienstes in der räumlich ausgedehnten Stadt mit einer verhältnismäßig großen Arbeiterbevölkerung auch absolut nicht entbehrt werden, wenn man berücksichtigt,

dass die beiden Führer abwechselnd durch 24 Stunden Dienst leisten, darauf nur 12 Stunden frei haben und den auf den vollen Tage verbleibenden Rest von 12 Stunden wieder zum Dienst herangezogen werden müssen, wenn man ferner erwägt, dass von den Sicherheitswachleuten zur Inspektion am Bahnhof 1 Mann, für die Versehung des Dienstes als Stehposten in Zwischenbrücken 2 Mann, für den Bezirksposten 2 Mann, im Rathaus selbst 1 Mann, für Patrouillen in den 5 Rayons ohnedies nur 3 Mann, als Schubbegleiter 1 Mann, als Gefangenhausgehilfe 1 Mann, dienstesfrei 1 Mann, also zusammen mindestens 1 Mann notwendig mehr sind. Da jedoch die heute besetzten ein Führer und 5 Sicherheitswachmannstellen nicht systemisiert d zur Besetzung dieser Stellen kein Gemeinderatsbeschluss eingeholt worden ist, fühle ich mich verpflichtet

hierauf aufmerksam zu machen und ersuche für die nachfolgende Änderung des Textes des § 2 der Dienstes-Instruktion für die st. Sicherheitswache die Bewilligung zu erteilen. Der Personalstand der Wache wird auf: 1 Wachinspektor 2 Führer 1 Gefangenhausinspektor 12 Sicherheitswachleute festgesetzt. Einer Mehrausgabe tritt durch diese Bewilligung nicht ein, weil dieser Stand wie bereits bemerkt, schon jahrelang besteht, und deshalb auch im Voranschlag für die Jahre 1896 darauf Rücksicht genommen ist. Es handelt sich lediglich darum, die im Gemeindestatut vorgeschriebene Genehmigung für diese Standeserhöhung zu erwirken, damit bezüglich der städt. Sicherheitswache geordnete, unantastbare Verhältnisse geschaffen werden.

Steyr am 15. Dezember 1895. Der Stadtsekretär, Gall mp. Die Sektion stellt hiezu folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat wolle die Änderung des Textes des § 2 der Dienstes-Instruktion für die städt. Sicherheitswache im Sinne des vorliegenden Amtsberichtes genehmigen. Wird einstimmig angenommen. Z.157 Präs. 2. Dem Franz Berger, Waffenfabriksarbeiter in Steyr, Josef Moser, bedienstet bei der Firma Winternitz Neffen, der Alois Winzig, städt. Sicherheitswachmann wird die erbetene Aufnahme in den Gemeindeverband von Steyr bewilligt u. zw. dem ersten und letzten gegen Nachsicht der Taxen. Z 24202, 23656, 23965.

3 Über ein Collektiv-Ansuchen der die Einreihung städt. Unterbeamten um in die XI, Rangsklasse wird nach längerer Debatte an welchen sich Herr Vizebürgermeister Viktor Stigler und die Herrn Gemeinderäte Gustav Ritzinger, Ferdinand Löhnert und Jakob Kautsch beteiligen und bei welcher Herr Stadtsekretär die Berechtigung des Gesuchs und die Leistung der Franz Gall über Gesuchsteller etc. Auskunft erteilt, schließlich der Antrag des Herrn Gemeinderats Kautsch dahingehend, die Entscheidung über das vorliegende Collektiv-Ansuchen bis zur Feststellung der Dienstespragmatik zu vertagen, zum Beschluss erhoben. 4. August Pichler, Turnlehrer, bittet den einen Beitrag zu den Studienkosten seines Sohnes August Pichler, Hörer der Universität in Wien,

Die Sektion beantragt: Der löbliche Gemeinderat wolle dem Herrn August Pichler, Turnlehrer hier, über sein Ansuchen um einen Studienbeitrag für seinen Sohn August in Anbetracht seiner durch 23 Jahre als Turnlehrer der für die Feuerwehr geleisteten Dienste und in besonderer Berücksichtigung seiner Vermögenslosigkeit und der vorzüglichen Fortgangszeugnisse seines Sohnes ausnahmsweise einen Studienbeitrag von jährlich 100 f zahlbar in 1/4 jährigen Raten von je 25 f für die Dauer der Studienzeit bewilligen. Herr Gemeinderat Anton v. Jäger bemerkt, so gerne er diesen Beitrag befürworten möchte, so könne er dies deshalb nicht tun weil diese

Angelegenheit nicht vor den Gemeinderat gehöre und hiedurch ein Präjuditz geschaffen würde. Bittsteller möge an den Landtag verwiesen werden. Herr Vizebürgermeister Stigler gibt zu, dass sich Bittsteller an den Landtag wenden könnte, doch möchte er zu bedenken geben, daß derselbe nicht für das Land sondern für die Stadt Steyr Verdienste aufzuweisen habe. Wie auch Herr Gemeinderat Lang bestätigen werde, habe Bittsteller das gefahrvolle und verantwortliche Amt eines Exerziermeisters der Feuerwehr, schon seit vielen Jahren unentgeltlich ausgeübt und auch seine Opferwilligkeit in der Ausbildung von Lehrlingen sei hinlänglich bekannt. Er halte es daher für einen Akt der Dankbarkeit, wenn der löbliche

Gemeinderat seine opfervolle Tätigkeit durch Verleihung eines Studienbeitrages anerkennt. Er unterfertige den Sektionsantrag. Herr Gemeinderat Erb schließt sich der Anschauung des Herrn Vizebürgermeisters, dass Bittsteller sich für die Stadt Steyr außerordentliche Verdienste erworben habe, vollständig an. Der Sohn des Bittstellers sei sein Schüler gewesen, welchen er als talentierten und fleißigen Menschen kenne und gönne er ihm den ausgesprochenen Beitrag, nur wäre er dafür, dass hieran die Bedingung geknüpft würde, dass der Beteilte über seine Fortschritte durch Vorlage der Zeugnisse Auskunft zu geben habe. Der Beitrag solle

dem Bittsteller als Subvention für geleistete Dienste bewilligt werden. Weiters wäre er dafür, dass dem derzeit an der Universität studierenden August Pichler ein für Gymnasiasten und Universitätshörer bestehendes Stipendium zugewendet werde. Herr Gemeinderat Ritzinger bemerkt, dass nächstes Jahr ein Pfefferl'sches Stipendium von jährlich 100 f frei wird und ersucht den Herrn Bürgermeister um Bekanntgabe der Bedingungen des Stiftbriefes. Herr Bürgermeister Johann Redl gibt folgendes bekannt: Mit Kundmachungen der Statthalterei Linz vom 20. März 1895 war das Wolfgang Pfefferl'sche Stipendium jährlicher 100 f ausgeschrieben. Dieses Stipendium ist für ein Stadt Steyr'sches Bürgerkind welches an einem oöst. Gymnasium oder

einer erbländischen Universität studiert bestimmt. Diesmal waren die Ausschreibungen erfolglos, weil die entfallenden Stipendienbeträge pro II. Semester 1894/95 und I. Semester 1895/96 pro a 50 f im Sinne des Stiftbriefs für die Armen in Bürgerspital, Bruderhaus und Sondersiechenhaus zur Verwendung kommen mussten. Der pro I. Semester 1895/96 bestimmte Betrag per 50 f der pro I.Semester 1895/96 bestimmte Betrag per 50 f könnte allenfalls dem Pichler zukommend gemacht werden. Herr Vizebürgermeister Stigler bemerkt, dass dem Bittsteller mit dem Vertröstung auf ein Stipendium dermalen nicht geholfen werde, man solle ihm etwas reelles geben. Es möge daher über den Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrag des Herrn Gemeinderates Erb abgestimmt werden, wozu er auch den weiteren

Antrag stelle, es wolle der SektionsAntrag noch dahin ergänzt werden, dass für den Studierenden ein Stipendium von mindestens gleicher Höhe der Subvention erwirkt werde, wogegen sich der Gemeinderat vorbehält, die dem August Pichler sen. gewährte Subvention von jährlich 100 f zurückzuziehen. Der Herr Vorsitzende bringt den Antrag der Sektion mit den Zusatzantrag des Herrn Gemeinderates Erb und Vizebürgermeisters Stigler zur Abstimmung und werden dieselbe mit allen gegen 1 Stimme zum Beschluss erhoben. Der Vorsitzende Die Verifikatoren Schriftführer

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