Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1895

des Gemeinde=Statutes, welche er verliest, nicht im Einklange stehe und dass die Besetzung der Hausmeisterstelle eher vom Gemeinderathe ausgehen solle, weil der Hausmeister doch auch zu den Organen der Verwaltungs=Anstalten gehöre Herr Gemeinderath Erb ist auch nicht dafür, dem Herrn Bürgermeister derlei Angelegenheiten zur Erledigung aufzuwälzen weil dies zur Folge haben könnte, dass derselbe mit solchen Ansucher überhäuft werde. Man müsse sich an das Wort „Bediensteter“ halten und in diesem Falle verstoße man weniger gegen das Statut, wenn man die Entscheidung dem Gemeinderathe überlasse Herr Gemeinderath Kautsch glaubt, wenn von der Be¬ stimmung des Sectionsantrages abgegangen werde, müsse diese Stell¬ ausgeschrieben werden. Es frage sich nun, ob dies angezeigt erscheine ob diese Stelle als eine fixe oder nur als Nebenbeschäftigung be¬ trachtet und deren Verleihung dem Herrn Bürgermeister übertragen werde und wäre er entschieden für das Letzter Referent Herr Gemeinderath Anton v. Jäger bemerkt, es liege ohnehin ein das Ansuchen befürwortender Vorschlag des Amtes vor, und verliest denselben. Herr Gemeinderath Erb stellt nun den bestimmten Antrag Der löbliche Gemeinderath wolle den Michael Höflinger mit der Verrichtung der Hausmeisterdienste in den Gemeindezinshäusern am Franz=Josef-Platze betrauen Herr Gemeinderath Aelschker glaubt, dieser Antrag ziehe Consequenzen nach sich; es müssten dann auch die übrigen Haus¬ meister vom Gemeinderath ernannt werden Herr Vicebürgermeister Stigler beantragt im Sinne des Amtsberichtes, dass den Eheleuten Karl und Anna Holzinger di Hausmeisterstelle auf 3 Monate gekündigt, und dieselbe dem Bewerber Michael Höflinger unter bereits feststehenden Bedingungen verliehen werde Z. 134/Präs. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. II. Section. Referent: Sections=Obmann Herr Gemeinde¬ 4. Das städt. Casseamt berichtet über die rath Josef Tureck Geldgebarung bei der Stadtcasse im Monate August 1895 wie folgt: 35.343·68 fl. Einnahmen im Monate August 1895 9.451·45 Casserest vom Vormonate 1895 fl. 44.795·13 Gesammteinnahmen im Monate August 18.565·4( Ausgaben im Monate August fl. 26.229=73 Casserest für den Monat September gesammter und betrugen bis incl. 31. August 1895 die 572.912-5 Einnahmen * * * 546.682·79 die gesammten Ausgaben Stadtcasseamt Steyr, am 31. August 1895. — Johann Paar¬ ., Controlor m. p., Hauptcassier. — Victor Jandaurek m. fusser Gemeinderäthe Das Cassejournal wurde durch die Herren — Zur Kenntnis. Perz und Schachinger geprüft und richtig befunden. Z. 18.477. 5. Nachdem laut Bericht des Amtes der mit Herrn Karl Viertl abgeschlossene Pachtvertrag für die städt. Wirtschaftsfuhren mit 31. December 1895 abläuft, beantragt die Section, die Wieder¬ vergebung derselben für das Jahr 1896 wie bi her im Offertwege — Z. 18.793 auszuschreiben. — Einstimmig angenommen. 6. Liegt folgende Eingabe vor: „Hochlöbliche Gemeindevor¬ stehung der Stadt Steyr. Die unterzeichneten Hausbesitzer erlauber sich an eine hochlöbliche Gemeindevorstehung mit einer Bitte, be¬ treffend den Zustand des äußeren Theiles der Langen Gasse in Ennsdorf, ergebenst heranzutreten. Wie wohl bekannt, befinden sich an der gegen die Enns zu gelegenen Seite des durchschnittlich kaun 5 Meter breiten äußeren Theiles der Langen Gasse eine Reihe uralter Scheunen, derzeit im Besitze der Herren Rudolf Sommer huber, Otto Payrleitner und Johann Haratzmüller befindlich. Went es nun seit Menschengedenken deshalb nicht möglich war, an dem Bestehen dieser Objecte zu rütteln, weil deren Besitzer sie theils zu ihrem Geschäftsbetriebe unumgänglich nothwendig hatten, theils des¬ halb, weil es wohl in früherer Zeit an jenem Sinne gemangelt haben mog, der die Verbesserung sanitärer und feuergefährlicher Uebelstände im allgemeinen Interesse anstreble, so dürfte gegenwärti der Zeitpunkt gekommen sein, in welchem die Entfernung besagten Scheunen wenigstens theilweise möglich und durchführbar wäre, da wie wir hören, sich bereits einige Besitzer derselben in löblicher gemeinnütziger Weise erklärt haben, sie ohne Nutzen käuflich abzutreten. Ein Gang durch die genannte Straße genügt wohl vollständig, um elbst den Sparsamsten davon zu überzeugen, dass die Wegräumung dieser Baulichkeiten ein dringendes Bedürfnis ist. Jedermann muse zugeben, dass in dem Falle eines Brandes dieser Scheunen die gegen¬ überliegenden Wohnhäuser trotz aller Feuerwehr rettungslos verloren sind, denn es wäre letzterer bei der geringen Straßenbreite infolg der Hitze unmöglich einzugreifen, und ein Beikommen von rückwärts ist ausgeschlossen. Ein Brand wäre in dem Falle von um so inten¬ siverer Wirkung, als die Scheunen mit Ausnahme der Straßenmaue ganz aus Holz gebaut und mit riesigen Dachstühlen versehen sind weil sie weiters nur Brennbares, wie Holzvorräthe, Heu und Strol bergen. Es wird sich niemand der Thatsache verschließen können, dass derlei halbverfallene Objecte überhaupt nicht mehr in das Weichbild einer modernen Stadt gehören, dass sie namentlich in dem Falle mit Rücksicht auf die Straßenbreite ein Verkehrshindernis bilden, und das dringende Bedürfnis einer Regulierung ohne der Wegschaffung derselben niemals erfüllt werden kann. Dass Häuser oder sonst schönere Objecte statt der Scheunen dort entstehen, erscheint wohl darum ausgeschlossen, weil die Baubehörde weder Neubauten noch wesentliche Adaptieruagen an dieser Stelle ohne Straßenver breiterung genehmigen kann. Wir sind uns wohl bewusst, dass die gegenwärtige finanzielle Lage der Stadt zu thunlicher Vermeidung von Ausgaben drängt, doch hier liegt deshalb eine Ausnahme vor, weil die Verschiebung des Ankaufes nur zur Folge haben würde, dass die Objecte abermals auf unabsehbare Zeit in festen Händen bleiben. Während in der ganzen Periode der zeitgemäßen Ent¬ wicklung, welcher die Stadt wie allüberall folgte, in fast allen ihren Bezirken mit Opfern in der dankenswertesten Weise Neuerungen und Verbesserungen stattfanden, hat unser Viertel nichts davon genossen hat keine Ausgaben verursacht und seine Bewohner sind fast nie mit einer Bitte gekommen; sie glauben daher, selbst in dieser ungünstiger Zeit mit ruhigem Gewissen untenstehende Bitte stellen zu können und hoffen zuversichtlich deren wohlwollende Genehmigung. Woll daher eine hochlöbliche Gemeindevertretung den Ankauf der gegen¬ wvärtig erhältlichen Scheunen beschließen und bezüglich der noch nicht käuflichen jene Schritte veranlassen, welche der Gemeinde den Ankauf für spätere Zeiten sichern. Steyr, den 8. September 1895.“ Folgen die Unterschriften Die Section stellt hiezu folgenden Antrag: „Nachdem das größere und längste Object an der engsten Stelle der angesuchter Straßenregulierung in der Langen Gasse käuflich dermalen nicht zu haben ist, diese Regulierung also nur in einem sehr unvollkommenen zu den Kosten in keinem Verhältnisse stehenden Maße stattfinder könnte, außerdem aber die Gemeinde keine verfügbaren Mittel zu nicht dringenden Grund= oder Häuserankäufen hat, stellt die Finanz¬ Section den Antrag, so wünschenswert eine Regulierung dieser Straße auch wäre, auf das Ansuchen der 17 Hauseigenthümer der äußeren Langen Gasse dermalen aus den angeführten Gründer nicht einzugehen Herr Gemeinderath Peteler bemerkt, es sei ihm schon bei Ueberreichung der Tagesordnung aufgefallen, dass diese Angelegenhei der Finanz=Section zur alleinigen Begutachtung und Antragstellung übergeben worden sei. Nach seiner Meinung hätte auch die Bausection beigezogen werden sollen, und diese hätte gewiss einen anderen Antra gestellt. Er gebe auch zu bedenken, dass, wenn die Gemeinde heut diese Schennen nicht erwerbe, dieselben später vielleicht nicht mehn verkäuflich sind. Schon aus feuerpolizeilichen und Verkehrsrücksichten empfehle sich der Ankauf dieser Scheunen, die ja nicht sofort aus bezahlt werden müssen. Der Herr Vorsitzende erwidert, dass es sich heute nur un die finanzielle Entscheidung handle, und deshalb sei diese Angelegenhei der Finanz=Section übertragen worden; übrigens seien die Zustände in der Langen Gasse den meisten der Anwesenden ohnehin bekannt Hierauf gelangt das mit Herrn Otto Payrleitner und Herrn Rudolf Sommerhuber ausgenommene Protokoll zur Verlesung, laut welchem Ersterer sich bereit erklärt, seinen Stadel um 1500 fl. de Stadtgemeinde Steyr zu verkaufen und mit dem Kaufschilling bis Februar 1896 zuzuwarten, letzterer seinen Stadel um den Preis von 2242 fl. der Gemeinde mit der Bedingung überlässt, dass der Kaufschilling 4 Wochen nach Abschluss des Kauses auszuzahlen ist. Herr Vicebürgermeister Stigler bemerkt, er würde es im Interesse der Stadtgemeinde außerordentlich bedauern, wenn de Antrag der Finanz=Section zur Annahme käme. Er müsse ver allem darauf aufmerksam machen, dass es viele Persönlichkeiten gibt, die solche Objecte zu kaufen suchen, weil sie für manches Geschäft von Wichtigkent sind, und dass, wenn dieselben einmal in einen anderen Besitz kommen, sie schwerlich mehr zu erwerben sind. Wenn als Ablehnungsgrund angeführt werde, dass der größte Stadel dermalen nicht zu haben sei, so müsse er darauf hinweisen, dass man be Straßenregulierungen im Weichbilde der Stadt gar oft vor solche Fragen gestellt ist, wie es ja auch bei der Promenade=Regulierung der Fall war. Auch dort ist ein Haus stehen geblieben. Zum mindesten solle man die günstige Gelegenheit zum Ankauf dieser Stadeln nich außeracht lassen, denn mit dem Ankauf derselben sei noch kein Straßenregulierung verbunden, aber leicht möglich. Außerdem werd durch das Abtragen des hölzernen Theiles der Stadeln eine Feuers gefahr beseitigt. Der Hauptgrund aber, welcher ihn bewege, für den Ankauf der Stadeln einzutreten, sei der folgende: Dermalen werd vom Stromärar ein Quai am rechten Ennsufer erbaut, der von großer Bedeutung sei, weil durch denselben und durch die Anlag eines Sammelcanales einem unhaltbaren Zustand abgeholfen werde. Es stehe zu erwarten, dass der Staat in absehbarer Zeit den Quaibau am rechten Ufer der Enns auch fortführen werde, wodurch die Her stellung eines Sammelcanales auch an dieser Strecke möglich werden wird. Werden nun diese Stadeln erworben, so gehe auch der al der Enns gelegene Grundcomplex in das Eigenthum der Gemeinde über, was für die Fortsetzung des Sammelcanales wichtig sei. Auch sei der Betrag für die Stadeln kein so großer, dass er nicht im Präliminare für das Jahr 1896 eingesetzt werden könnte. Außerdem würde die Demolierung der Stadeln gewiss auch zur Verschönerung der Vorstadt Ennsdorf beitragen, weil hiedurch eine Erweiterung der Gasse möglich würde. Diese Gründe bewegen ihn, den Gegen¬ antrag zu stellen, der Gemeinderath möge den Ankauf dieser Stadelt unter der Bedingung bewilligen, dass Herr Fellerer sich bereit erklärt die Parcelle Nr. 26, welche unfruchtbar ist, der Stadtgemeinde un¬ entgeltlich zu überlassen, und sei der Gesammtkaufbetrag in das Präliminare pro 1896 einzusetzen Herr Gemeinderath Kautsch hält den Ankauf der Stadeln nicht für praktisch. Insolange der Stadel des Herrn Harratzmüllen nicht erworben sei, könne man überhaupt nichts machen, und hab man alle Objecte erworben, könne man die Straße ohne große Kosten nicht erweitern. Es müssten solche Erdanschüttungen und Mauer aufführungen vorgenommen werden, dass gewiss die Lust zum Straßenerweiterung vergeht, und anderenfalls wäre der Ankaufs¬ preis der Stadeln nur als fond perdu zu betrachten. Der Bau des Quais und des Sammelcanales könnte auch ohne Erwerbung des Stadels ausgeführt werden, es brauchen die Stadelbesitzer nur

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