Ratsprotokoll vom 16. November 1894

Hiezu stellt Herr Vice-Bürgermeister Stigler folgenden Antrag: Nachdem die Form diesen Dienstes-Enthebung mit dem §. 49 des GemeindeStatutes, wonach über die Enthebung der Gemeinde-Beamten nur der Gemeinderath entscheidet im Widerspruche steht, so möge zur Wahrung des Principes und gleichzeitig, daß an den den vorliegenden Falle hiedurch nichts geändert wird, der Gemeinderath die nachträgliche Genehmigung dieser Dienstes-Enthebung beschließen. Dieser Antrag unterstützt vom Herren Gemeinderathe Dr. Angermann wird einstimmig zum Beschluße erhoben. Der Vorsitzende Verificatoren Schriftführer

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