Ratsprotokoll vom 16. November 1894

den im Strassenzuge neuherzustellenden Natur-Stakettenzaun und zwar vom Hause Orient. N°. 16 Schlüssel hofgasse angefangen bis zum Hause Orient N°. 22 reichend, stets auf seine Kosten im guten Stande zu erhalten; die Instandhaltung der Strassen-Stützmauer jedoch soweit sie der Sicherung der Strasse dient übernimmt, die Stadtgemeinde auf ihre Kosten. 5. Herr Hans Millner gibt zur grundbücherlichen Durchführung der Abtrennung der ihm gehörigen und zur Durchführung der Strassenregulierung an die Gemeinde abzutretenden Grundflächen seine Einwilligung. 6. Nachdem mit der Eingabe de praes. 20. September 1894 N°. 18756 Herr Hans Millner um die Bewilligung die auf dem Situationsplane vom 1. September 1894 ausgezeigte Wasserleitung aus Eisenröhren in den Strassenkörper und zwar vom Hause Orient N°. 20 Schlüsselhofgasse bis zum Orient N°. 18 legen zu dürfen einschreitet, welche Bewilligung

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