Ratsprotokoll vom 22. Juni 1894

Finanz-Section eine einfache Bilanz über die Vermögensgebahrung bei der Stadtgemeinde zu verfassen und jedem Gemeinderathe zukommen zu lassen. Gemeinderath Kautsch meint, diesem Ansuchen konnte durch Vervielfältigung der vorliegenden Jahres-Rechnung entsprochen werden. Vicebürgermeister bleibt unter Hinweis darauf, daß die Finanz-Section eine ausgezeichnete Finanzkraft besitze bei seinem vorher gestellten Ansuchen. Der Herr Referent verliest sonach den Antrag der Section. Die für das Solarjahr 1893 vorgelegten und von der Finanz-Section geprüften Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr und der städtischen Versorgungs Anstalten sind innerhalb des im § 50 Absatzs 5 des Gemeinde Statutes vorgeschriebenen vierzehntägigen Termines zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und sind hingegen Einwendungen nicht erhoben worden. Die Section stellt sonach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegenden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen; hievon 200 Auszüge in Druck legen lassen, wobei jedoch ausdrücklich

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