Ratsprotokoll vom 22. Juni 1894

Raths-Protokoll aufgenommen am 22. Juni 1894 über die Diesjährige VI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk lf. Stadt Steyr. Gegenwärtige. Als Vorsitzender Herr Bürgermeister Johann Redl. Der Herr Vicebürgermeister Victor Stigler Die Herrn Gemeinderäthe. Aelschker Edmund Dr. Kurz Alois Dr. Angermann Franz Lang Franz Anzengruber Leopold Lintl Georg junior Göppl Emil Perz Mathias Dr. Höfner Friedrich Reitter Ferdinand Scholz Johann Huber Josef Sonnleitner Gottfried Jäger Anton v. Waldau Turek Josef Kautsch Jakob Der Stadtsecretär Fritz Hähnel. als Schriftführer Stadt. Commissär Franz Rosenberg. Die Herren Gemeinderäthe Hettl Johann und Schrader August haben ihr Fernbleiben von der Sitzung entschuldigt.

Tagesordnung Mittheilungen. I. Section (Sections-Sitzung Freitag 10 Uhr vormittags) 1. Gesuche um Aufnahme in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Personal- Angelegenheiten. 3. Amtsbericht über den Ablauf des Gesetzes womit der Stadtgemeinde Steyr die Bewilligung zur Einhebung der Pflaster- und Brückenmauth ertheilt wurde. 4. Amtsbericht über den Ablauf des Pachtvertrages mit dem Pächter der städtischen Mauthen und Gefälle Herrn Franz Lavrencic. 5. Antrag der Eheleute Anton und Antonia Kotrba auf gemeinsame Herstellung der Stützmauer bei ihrem Anwesen Fabriksstrasse N°. 40. 5a. Eventuall Recurs des Herrn Anton Kotrba gegen die ihm aufgetragene Reconstruction einer Stützmauer. 6. Recurs gegen eine Entscheidung des Armenrathes. II. Section (Sections Sitzung Mittwoch 4 Uhr nachmittags) 7. Eingabe der Steyrthal-Bahn-Gesellschaft in Steyr betreffs Uebernahme von Actien an Stelle der einperzentigen Dividende pro 1893 von dem Actienbesitze der Stadtgemeinde Steyr.

8. Amtsbericht betreffs des Rechnungs-Abschlusses pro 1893. 9. Amtsbericht über den Stadtkasse JournalsAbschluß pro Mai 1894. 10. Gesuch des Philosophen-Unterstützungs-Vereines in Wien um eine Unterstützung. 11. Gesuch der allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Unterstützungs Kasse für Steyr und Umgebung um eine Subvention. 12. Ansuchen des Tischlermeisters Josef Weidinger um pachtweise Wiederüberlassung eines städtischen Grundes in Reichenschwall. 13. Offert für Vorspannsfuhren. 14. Offert für Herstellung des Stadtaufnahme-Planes. III. Section (Sections Sitzung Mittwoch 5 Uhr nachmittags) 15. Erlass des oberoesterreichischen Landes Ausschusses betreffs Ordnung und Instandhaltung des städt Archives. 16. Eingabe der Gesellschaft der Alterthumsfreunde in Steyr um Ueberlassung der freiwerdenden Wohnung im Rathhause zur Aufstellung der Sammlengen. 17. Eingabe des Polizei-Inspectorates um Ueberlassung der freiwerdenden Wohnung im Rathhause für die Wachmannschaft: 18. Ansuchen der Ehegatten Anton und Franziska Aigner um Bewilligung durch die der Stadtgemeinde Steyr gehörige Mauer zum Zwecke der Herstellung eines Nothausganges von ihrem Hause N. 6 Oelberggasse eine Thür-Offnung aus brechen lassen zu dürfen. 19. Bestellung von Zeichentischen und Sesseln für die Bürgerschule.

20. Collectiv-Eingabe betreffs Macadamisierung der Johannesgasse. 21. Amtsbericht über den Holz- und Kohlenbedarf für die Winterperiode 1894/95. IV. Section (Sections-Sitzung Donnerstag 4 Uhr nachmittags) 22. Verleihung einer Krenklmüller'schen Pfründe pr täglich 30 xr. 23. Verleihung disponibler Interessen aus der Emil Gschaider'schen Stiftung. Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit bestimmt als Verificatoren dieses Protokolles die Herren Gemeinderäthe Kautsch und Dr. Kurz und erklärt die Sitzung für eröffnet. Vor Erledigung der Tagesordnung erstattet der Stadt-Secretär folgende Mittheilung. Wie bekannt, veranstaltete das FremdenverkehrsComité in Steyr am 11. l. Mts. einen corporativen Ausflug nach Wels in Begleitung der Musikkapelle des uniformirten bewaffneten Bürgercorps in Steyr, zur theilweisen Deckung dieser Musikkosten hat das Comité vorgeschlagen,

es möge genehmigt werden, daß hiefür der für ein Promenade Concert entfallende Betrag in Verwendung kommen dürfe, wornach im laufenden Jahre anstatt 10 nur 9 Promenade Concerte abgehalten werden würden. Wird genehmigt. Der Vorsitzende berichtet sodann, daß vom Gemeinderathe Herrn Tomitz an ihn folgendes Schreiben eingelangt sei. Euer Wohlgeboren Herrn Bürgermeister der landesfürstlichen Stadt Steyr! Erfahrungen, welche ich in letzterer Zeit gemacht habe und welche specielle gegen meine Person gerichtet waren haben in mir den Entschluss, den ich schon vor den letzten Gemeinderathswahlen gehabt habe jetzt zur Reife gebracht mein Gemeinderaths Mandat zurückzulegen. Ich ersuche daher Euer Wohlgeboren Herrn Bürgermeister meinen Austritt aus dem löblichen Gemeinderathe, sowie auch aus dem k.k. Stadtschulrathe entgegen zu nehmen und bitte diesen meinen Entschluß dem löblichen Gemeinderathe mittheilen zu wollen. Ihren hochgehrter Herr Bürgermeister für das Wohlwollen sowie dem löblichen Gemeinderathe und den geehrten Herren Wählern für

das ehrende Vertrauen meinen Dank aussprechend, zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung Ergebener Franz Tomitz. Vicebürgermeister Victor Stigler beantragt dies zur Kenntnis zu nehmen und dem Herrn Bürgermeister zu ermächtigen dem Herrn Tomitz Namens des Gemeinderathes für seine langjährige und ausserordentlich verdienstvolle Thätigkeit die Anerkennung und den Dank schriftlich auszusprechen. Herr Gemeinderath Kautsch ist der Ansicht, daß hier ein Mißverständniß obwalte. Wer wisse aus welchem Grunde Gemeinderath Tomitz sein Mandat zurückgelegt habe der müsse zugeben, daß derselbe viel zu geringfügig, um ein Mandat zurückzulegen das er von den Wählern empfangen habe. Er glaube es wäre praktisch die Mandatsniederlegung nicht anzunehmen und weiters anzustreben dem Herrn Tomitz wieder auf den richtigen Weg zu bringen, denn diese persönliche Verletzung die ihm nach seiner Ansicht zugefügt worden ist, sei nicht ihm allein angegangen, diese sei ja auch die andern zehn Gemeinde-

räthen angegangen und die hatten ebenso vollen Grund das Mandat zurückzulegen, er sei nicht dafür, daß man die Brücke gleich abbreche sondern, daß man Herrn Tomitz ersuche, das Mandat beizubehalten. Dr. Angermann erklärt nicht dieser Anschauung zu sein, es sei Sache jedes Einzelnen, sich darüber klar zu sein, warum er diesen Schritt thut; er habe den Grund vor sich und seinen Wählern zu verantworten, er glaube, daß der Gemeinderathe nicht berufen sei, zu sagen, daß er diese Mandatniederlegung nicht annehme, sondern der Gemeinderath könne nur das vorliegende Schreiben zur Kenntniß nehmen, man könne den Versuch machen, Herrn Tomitz um Rücknahme der Mandatsniederlegung zu ersuchen, er glaube daß Herr Tomitz welcher im vorliegenden Schreiben und in der Tages-Post die Rücklegung des Mandates erklärt hat, in seinem Entschlusse so fest sei, daß er bei demselben bleibt. Er unterstütze den Antrag des Herrn Vicebürgermeiters. Vicebürgermeister betont, daß die Annahme des Antrages des Gemeinderathes Kautsch sehr leicht die öffentliche Meinung dahin irre führen könnte, als ob der Gemeinderath die Haltung des Herrn Bürgermeisters in dieser Angelegenheit für unrecht halten wurde. Von einer Verletzung der Theilnehmer an dem Ausfluge könne nach seinem Dafürhalten in der Haltung des Herrn Bürgermeisters keine Rede sein; im Gegentheil sie

sei eine correcte gewesen, denn es gehe nicht an, daß das freigewählte Oberhaupt des Gemeinderathes in das Schleppthau genommen werde. Es wäre gut gewesen wenn diese Frage früher vor dem Gemeinderathe zur Sprache gekommen wäre, dann wäre eine officiöse Betheiligung des Herrn Bürgermeisters möglich gewesen. Wenn der Antrag Kautsch angenommen würde, so setze man das Vorgehen des Herrn Bürgermeisters in das Unrecht und die empfängliche öffentliche Meinung werde glauben, daß der Herr Bürgermeister in seiner damaligen Haltung einen Fehler begangen habe. Er glaube, daß diese Anschauung Niemand theile. Gemeinderath Kautsch erklärt, daß es ihm ferne stehe dem Herrn Bürgermeister nahezutreten der sein Freund sei. Aber das begreife er nicht, daß manche aus dem Schreiben nichts herausgefunden haben, wenn man Jemanden schreibt und sagt, daß die Personen die nach Wels kommen, ja nicht Gemeinderäthe seien. Wels habe gar nicht gefragt, ob der Gemeinderath theilnehme an der Fahrt, er möchte wissen wer dem Herrn Bürgermeister gesagt habe, daß irgend einer der Gemeinderäthe sich angemaßt hätte im Namen des Gemeinderathes oder des Bürgermeisters nur ein Wort zu verlieren. Das sei der Grund, warum die Mißhelligkeit entstanden sei.

Dieser Passus hätte weggelassen werden sollen. Derselbe hätte eine besondere Verschärfung, da gestanden ist um ja nicht das leiseste Mißverständniß aufkommen zu lassen. Das sei nicht die Art und Weise, wie man so etwas anpacke entweder sage man dem Comité, der Gemeinderath betheiligt sich nicht offiziell und man ersucht die Herren zu wachen, daß seine officielle Kundgebung stattfinde. Aber daß man das vorher dort annagelt, wir trauen den zehn Gemeinderäthen, die hinauffahren, nicht ob sie nicht etwas sagen, daß man ihnen einen Steckbrief voraussendet, das finde er unbegreiflich das sei der Grund warum er die Affaire beseitigt wissen wolle. Vicebürgermeister Stigler führt aus, es sei löblich und schön, wenn ein Verein, eine Corporation derlei Ausflüge mache, aber diese dürften nur dann einen officiellen Charakter tragen, wenn sich das Oberhaupt der Stadt officiell betheiligt. Es seien in Wels Worte gesprochen worden, welche er noch heute bedauere, es sei im Namen der Stadt gesprochen worden, von einer Angelegenheit zwischen den Städten Wels und Steyr was nach seiner Ansicht nicht zu berühren gewesen wäre, es seien Worte gefallen, welche den Anschein erwecken als ob zwischen Wels und Steyr eine Mißhelligkeit bestünde, ihm sei unbekannt, daß Steyr mit irgend einer Stadt Differenzen habe, es sei bei dieser Gelegenheit in einer halb officiösen Weise gesprochen worden und das sei nicht gut.

Eine derartige Angelegenheit gehöre vor den Gemeinderathe. Man bekomme so kleine, Nebenregierungen die mehr schaden als nutzen. Nach dem constatirt sei, daß die Haltung des Herrn Bürgermeisters eine vollkommen correcte war und nach den Anschauungen des Gemeinderathes Kautsch, halte er es für nothwendig, daß der Gemeinderath an der Seite des Bürgermeisters stehe. Der Herr Vorsitzende protestirt dagegen, daß in dem mehr erwähnten Schreiben eine Verletzung stattgefunden habe; zu ihm seien auf das erste Circulare hin Herren Gemeinerräthen gekommen, welche sich geäussert haben, daß eine officielle Theilnahme an dem Ausfluge nicht stattfinden solle. Auf das hin habe er das II. Circulare ergehen lassen. Eine Verletzung habe er absolut nicht im Sinne gehabt. Gemeinderath Lintl erklärt, daß er und mehrere andere Herren Gemeinderäthen die fragliche Einladung so aufgefaßt hat, wie sie eben zu anderen Festlichkeiten auch erfolgen; auch in Wels habe man eine officielle Betheiligung des Gemeinderathes an der Fahrt nicht erwartet. Gemeinderath Dr. Kurz erwähnt, daß Herr Tomitz bei sehr vielen Gelegenheiten eine grosse Opferwilligkeit an den Tag gelegt habe, er glaube, daß die Gemeinde Ursache

habe seine Thätigkeit anzuerkennen, der Mandatsniederlegung liege ein Mißverständniß zugrunde; er sehe nicht ein warum man sich nicht Mühe geben solle diesen verdienstvollen Mann vor einer Kränkung zu bewahren, er sei für den Antrag des Gemeinderathes Kautsch. Vicebürgermeister Stigler sagt, aus dem Wortlaute der Zuschrift sei nicht zu entnehmen, daß es sich um ein Mißverständniß handle Herr Tomitz erklärt, er wollte schon bei den letzten Wahlen die Wahl nicht annehmen, er könne sich nicht denken, wie ein so ernster Mann durch das Ersuchen, er möge die Mandatniederlegung zurücknehmen, sich hiezu bestimmen lasse. Von Wichtigkeit sei für ihn die öffentliche Meinung, daß diese nicht dahin gehe, daß der Gemeinderath eingesehen hat, daß der Herr Bürgermeister nicht correct gehandelt habe,. Der Herr Bürgermeister übergiebt den Vorsitz dem Vicebürgermeister und verläßt den Sitzungs-Saal. Herr Gemeinderath Kautsch erklärt seinen Antrag zurückzuziehen. Bei der vom Vorsitzenden eingeleiteten Abstimmung wird der Antrag des Vicebürgermeisters mit zehn gegen sechs Stimmen angenommen. Der Herr Bürgermeister ubernimmt wieder den Vorsitz I. Section. Referent Herr Sections-Obmann Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. 1. Franz Zehetner, Hausdiener beim Spediteur

Klinglmayr Crescentia Mugerauer, Haushälterin Josef Brazek, Zimmermagd im Vorstadtpfarrhofe, ersuchen um Aufnahme in den Gemeinde Verband und Karl Schreiner, Kürschner und Hausbesitzer Rudolf Wochenalt, Fleischselcher und Hausbesitzer um Verleihung des Bürgerrechtes. Die Section beantragt diesen Gesuchen gegen Tax-Erlag Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 11590, 11558, 11408, 11338 11407. 2. Der Witwe nach dem verstorbenen StadtCommisär Herrn Johann Wansner wird die normalmässige Pension pr jährlich 350 fl ÖW angewiesen. Ferner wird derselben ein freies Quartier in einem der Gemeindezinshäuser und für ihren Sohn Edmund ein ErziehungsBeitrag pr 84 fl ein für allemal einstimmig bewilligt. - Z 69 Praes. Der städtische Unterbeamte Fritz Krothenau wird zum Kanzlisten mit den Bezügen der XI. Rangsclasse befördert und die Einrechnung seiner Dienstzeit beim k.k. Kreisgerichte Steyr zur seinerzeitichen Pensionsbemessung einstimmig bewilligt. Der städtische Kanzleigeheilte Alois Dunger wird zum definitiven Unterbeamten mit einem Gehalte jährlicher 600 fl ÖW einstimmig ernannt und der provisorische Unterbeamte Johann Maurer mit einem Gehalte jährlicher 720 fl ÖW einstimmig definitiv angestellt.

Drei weitere Gesuche um Vorrückung (Josef Dorfer, Josef Gumplmayr, Franz Schopper) werden einstimmig abschlägig beschieden. 3. Laut Amtsberichtes vom 20. Juni d.Js. erlischt mit Ende 1894 die Bewilligung zur Einhebung der Brücken- und Pflastermauth. Die Section beantragt: - Es wolle seitens des löblichen Gemeinderathes beim hohen oberoesterreichischen Landtage um die Bewilligung zur Forteinhebung der städtischen Pflaster- und Brückenmauthnach dem bestehenden Tarife für weitere fünf Jahre und zwar vom 1. Jänner 1895 bis 31. December 1899 eingeschritten werden. 1. für jedes Stück Zugvieh ohne Unterschiedder Gattung oder der Ladung der Wagen sowie für jedes Stück Reitpferd 5 xr 2. für jedes Stück schweres Triebvieh als Pferde Rinder, Esel, Maulthiere 3 xr 3. Für jedes Stück leichtes Triebvieh 2 xr Dieser Beschluss ist durch vierzehn Tage öffentlich kund zu machen mit dem Beifügen, daß eventuelle Einwendungen hingegen dem LandesAusschusse beziehungsweise Landtage vorgelegt werden werden, Einstimmig angenommen. - Z 11197 4. Der mit dem Pächter der städtischen Mauthen und Gefälle Herrn Franz Lavrencic

abgeschlossene Pacht Vertrag erlischt mit Ende dieses Jahres. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, die Pachtung der hierstädtischen Mauthen und Gefälle dem bisherigen Pächter Franz Lavrencic in Graz um den gleichen Betrag wie bisher und unter denselben Bedingungen auf weitere fünf Jahre zu überlassen, nicht confenirendenfalles jedoch diese Gefälle zur Ausschreibung zu bringen. Einstimmig angenommen. - Z 11198 Den Vorsitz übernimmt Herr Vicebürgermeister. 5. u. 5a. Herr Anton Kotrba Hausbesitzer in Steyr, Fabriksstrasse N°. 40 hat gegen den Auftrag der Stadtgemeinde Steyr vom 31. Mai 1894 Zahl 16531, mit welchem er angewiesen wurde die hinter seinem Hause gegen den Bruderhausgarten zu befindliche Mauer und die an dieselbe gebauten Holzlagen aus Gründen der Sicherheit der Person zu bolzen, rechtzeitig den Recurs eingebracht. Die Section beantragt vorstehendem Resurse aus den in der recurritten Entscheidung angegebenen Gründen keine Folge zu geben. Hingegen steht der weitere Recurs an den hochlöblichen ob. oesterr. Landes Ausschuss

innerhalb vierzehn Tagen vom Tage der Zustellung dieser Entscheidung offen. Der Recurrent und dessen Gattin haben weiteres bezüglich der Reconstruction dieser zwischen ihrem Besitzthume und dem Bruderhausgarten gelegenen Stützmaner der Gemeinde als Verwalterin des Mildenversorgungsfondes folgenden Antrag eingebracht. Die Eheleute Anton und Antonia Kotrba verpflichten sich gegen dem, daß die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr es auf sich nimmt die erwähnte Mauer und zugleich auch die zum Hause N°. 40 in der Fabriksstrasse hier gehörigen Holzlagen, welche an diese Mauer angebaut sind in ihrer gegenwärtigen Ausdehnung in ordentlichen und zweckentsprechenden Zustand herzustellen, 1. einen Betrag pr 250 fl sage Zweihundert fünfzig Gulden beizusteuern, und 2. das Material für die Holzlagen als Mauer und Dachzingel und Holz aus Eigenem herzustellen, wobei sich Herr Kotrba der seines Zeichens Schlosser ist, auch bereit erklärt eventuelle Schlosserarbeiten selbst zu besorgen. Was die Zahlungsmodalitäten anbelangt, so erbiethen sich die Eheleute Kotrba, nach dem sie über grössere Barmittel nicht verfügen, die genannte Summe pr 250 fl in fünf unverzinslichen Halbjahrsraten abzutragen. Die Kosten dieser Herstellung belaufen sich auf circa 800 fl ÖW.

Die Section beantragt nach eingehender Erwägung der hier obwaltenden Verhältnisse, den angebohenen Vergleich, nomine des Mildenversorgungsfondes anzunehmen. Beide Anträge werden unterstützt vom Gemeinderathe Dr. Angermann einstimmig angenommen. - Z 11486, 11828 6. Maria Löschenkohl, Inwohnerin in Stadl Paura N°. 78, hat gegen die Entscheidung des Armenrathes Steyr vom 7. d. M. Z. 307 A. R. den Recurs eingebracht. Die Section beantragt diesem Recurse keine Folge zu geben. Einstimmig angenommen. - Z 11799 II. Section. Referent Herr Sections Obmann Gemeinderath Math. Perz. 7. Die Steyrthalbahn-Gesellschaft hat an die Stadtgemeinde Steyr folgende Eingabe gerichtet. Wie einer Geehrten bekannt, hat der ergebenst gefertigte Verwaltungsrath in der diesjährigen General Versammlung am 26. Mai d. Js. den Antrag gestellt aus dem Betriebs Ueberschusse des Jahres 1893 eine einpercentige Dividende zur Auszahlung zu bringen und werde dieser Antrag seitens der Generalversammlung zum Beschlusse erhoben. Wir wurden zur Stellung des vorbe-

zeichneten Antrages insbesondere durch die Rücksichtnahme auf die zahlreichen kleinen Actionäre gedrängt, denen eine längere Nichtverzinsung und zwar vielleicht weniger wegen des Zinsen-Entganges sondern hauptsächlich wegen der durch die Nichtverzinsung eintretenden Entwerthung und schwierigen Anbringlichkeit der die Cotirung entbehrenden Actien gewiß sehr empfindlich wäre. Es darf jedoch andererseits nicht unerwähnt bleiben. daß laut unseres Rechnungsabschlusses 99.100 fl eigene Actien nicht mehr begeben werden konnten und daß wir zur Deckung der Bauausgaben eine Schuld in nahezu gleicher Höhe bei der hiesigen Filiale der allgemeinen Depositen bank contrahiren mußten. Durch die Verzinsung dieser Schuld (mit 5 1/2 %) wird der Bauconto erheblich belastet und erscheint es zur Consoliderung unseres Unternehmens gebothen die im Portefeuille befindlichen eigenen Actien successive zu begeben und die Schuld bei der Bank allmählich zur Tilgung zu bringen. Eine Uebernahme der Actien seitens der Bevölkerung kann nach den von selber bereits gebrachten grossen Opfern nicht mehr gewärtigt werden und wenn wir trotzdem nicht eine Verwendung des Reingewinnes für Tilgung unserer

Schuld, sondern die Auszahlung einer einpercentigen Dividende in Antrag brachten, so ist dies wie bereits erwähnt, aus Rücksicht auf die keinen Actionäre, dann aber auch in der Hoffnung geschehen, daß seitens der Grossactionäre die auf deren Actien für den Coupon vom 1. Juli 1894 entfallende Dividende in Stammactien anstatt in Baarem übernommen werden wird. Auf diese Weise könnte mit der dringend nothwendigen Tilgung unserer Schuld begonnen werden, ohne daß die kleinen Actionäre durch Entziehung jeder Dividende in empfindlicher Weise getroffen würden. Wir erlauben uns daher die ergebene Bitte zu stellen eine geehrte Stadtgemeinde möge in Würdigung vorstehender Gründe, für je 100 Coupons vom 1. Juli 1894 Ihres Actienbesitzes eine neue Stammactie übernehmen. Das Amt berichtet, daß für das Jahr 1894 eine Einnahme aus dem Besitze der 3000 St. Steyrthalbahn-Actien nicht praeliminirt erscheint daher von diesem Standpunkte aus dem Ansuchen Folge gegeben werden könnte. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle die Eingabe der löblichen Steyrthalbahn Gesellschaft gefälligst zur Kenntniß nehmen und beschliessen, diese Angele-

genheit zu vertagen und dem Herrn Bürgermeister zu betrauen, hierüber mit die Großactionären das Nähere zu besprechen. Herr Gemeinderath Dr. Angermann ist gegen die Vertagung dieser Angelegenheit und beantragt der Gemeinderath möge beschliessen: Dem Gesuche der Steyrthalbahn Gesellschaft unter der Bedingung zu willfahren, daß die übrigen Großactionare dieser Gesellschaft die Waffenfabriks-Gesellschaft und die Sparkassa Steyr die gleiche Erklärung abgeben. Vicebürgermeister Stigler und Gemeinderath Dr. Kurz unterstützen diesen Antrag, welcher nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. wird. - Z 10713 8. Das Amt berichtet, daß die Jahres-Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkassa sowie sämmtlicher übrigen unter städt. Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten pro 1893 durch vierzehn Tagen zur öffentlichen Einsicht aufgelegen sind und gegen dieselben keine Einwendungen erhoben worden sind. Nach Verlesung eines Theiles dieser Rechnungen erbittet sich Vicebürgermeister zur Sache das Wort und führt aus, daß er die Form der Behandlung des RechnungsAbschlusses nicht für eine glückliche finde, es werden eine Menge von Ziffern verlesen, die unmöglich der Einzelne im Gedächtnisse behalten könne, er ersucht die

Finanz-Section eine einfache Bilanz über die Vermögensgebahrung bei der Stadtgemeinde zu verfassen und jedem Gemeinderathe zukommen zu lassen. Gemeinderath Kautsch meint, diesem Ansuchen konnte durch Vervielfältigung der vorliegenden Jahres-Rechnung entsprochen werden. Vicebürgermeister bleibt unter Hinweis darauf, daß die Finanz-Section eine ausgezeichnete Finanzkraft besitze bei seinem vorher gestellten Ansuchen. Der Herr Referent verliest sonach den Antrag der Section. Die für das Solarjahr 1893 vorgelegten und von der Finanz-Section geprüften Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtgemeinde Steyr und der städtischen Versorgungs Anstalten sind innerhalb des im § 50 Absatzs 5 des Gemeinde Statutes vorgeschriebenen vierzehntägigen Termines zur öffentlichen Einsicht aufgelegen und sind hingegen Einwendungen nicht erhoben worden. Die Section stellt sonach den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die vorliegenden Rechnungsabschlüsse zur Kenntniß nehmen; hievon 200 Auszüge in Druck legen lassen, wobei jedoch ausdrücklich

bestimmt wird, daß bei der Drucklegung auf möglichste Raumausnützung durch Verwendung kleinerer Lettern und thunlichste Zusammenziehung des Satzes zu achten ist, so daß der Umfang dieser Auszüge auf das nothwendigste Maß reduzirt werden könne und dem Herrn Stadtkassier das Absolutorium ertheilen. Gemeinderath Dr. Angermann schließt sich den Ausführungen des Vicebürgermeisters an und beantragt die Erledigung der JahresRechnungen zu vertagen und die Finanz Section zu beauftragen eine Bilanz über die Geldgebahrung der Stadtkassa zu verfassen und rechtzeitig jedem Gemeinderathe zukommen zu lassen. Dieser Antrag wird per majora angenommen. - Z 10918 9. Das städtische Kassaamt erstattet über die Geldgebahrung im Monate Mai 1894 folgenden

Bericht. Einnahmen im Monate Mai 1894 34.017 72 1/2 Kassarest vom Vormonat 15.510 89 Gesammt Einnahmen im Monate Mai 1894 49.528 61 1/2 Ausgaben im Monate Mai 1894 16.504 67 1/2 Kassarest für den Monat Juni 1894 33.023 94 und betregen bis inclusive Mai 1894 Die gesammten Einnahmen 395.150 41 1/2 Die gesammten Ausgaben 362.126 47 1/2 Stadtkassamt Steyr am 31. Mai 1894 Haus Paarfusser Stadtkassier. V. Jandaurek. Controlor. Das Kassa-Journal wurde von den Herren Gemeinderäthen Dr. Friedrich Höfner und Jakob Kautsch geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte zur Kenntniss genom men. - Zahl 11663. 10. Der Philosophen-Unterstützungs-Verein an der k.k. Universität in Wien ersucht um einen Unterstützungs-Beitrag. Die Section beantragt hiefür 10 fl ÖW zu bewilligen. Einstimmig angenommen.

11. Die Leitung der allgemeinen ArbeiterKranken- und Unterstützungs-Kassa in Steyr bittet um eine Subvention zu Gunsten des Unterstützungsfondes. Die Section beantragt 200 fl ÖW zu bewilligen. Einstimmig angenommen. - Zahl 11797 12. Die Section beantragt, dem Gesuchsteller Herrn Josef Weidinger den städtischen Grund in Reichenschwall im Flächenmasse von 68.4 m2 auf weitere fünf Jahre und zwar vom 1. August 1894 bis ultimo Juli 1899 mit den bisherigen Pachtbedingungen zu verpachten. Einstimmig angenommen. - Zahl 11654 13. Ueber die Offertausschreibung betreffend die Vorspannsfuhren beantragt die Section: Die Besorgung der Vorspannsfuhren, dem Herrn Josef Lang vom 1. Juli 1894 bis 30. Juni 1897 unter den bisherigen Pachtbedingungen und den im vorliegenden Offerte angeführten Betrage zu verpachten. Einstimmig angenommen. - Zahl 11188 14. Der behördlich autorisirte Civil-Geometer Herr Gottlieb Janetschek hat zur Fertigstellung des Stadtaufnahme-Planes folgendes Offert überreicht. Offerte zur Herstellung eines Stadt AufnahmePlanes der Stadt Steyr im Maßstabe von 1:1000 Dieser Plan hätte nach Angaben des löblichen städtischen Bauamtes zu enthalten:

Die genaue Darstellung der Besitzgrenzen einzelner Bau- und Grundparzellen der Wege und Wasserläufe im gesammten Gemeindegebiethe der Stadt Steyr wie solches am 1. Juni 1894 besteht die Collorierung der Gebäude, Wege und Wasserläufe, die usuelle Auszeichnung der Culturgattungen, die Summerierung und Beschreibung derselben nach den bestehenden Katastraldaten. Der ergebenst Gefertigte übernimmt die Verpflichtung den in dieser Weise geforderten Stadt-Aufnahme Plan längstens bis zum 31. December 1896 herzustellen, welcher Zeitpunkt jedoch nur als der längste Termin der Ablieferung betrachtet wird so daß eine frühere Fertigstellung desselben dem Anfertigten unbenommen bleibt. Das löbliche Stadtbauamt ist jederzeit bereichtiget sich von dem Fortschritte der Arbeiten Ueberzeugung zu verschaffen und Copien von den bereits aufgetragenen Parthien zu verlangen, welche wenn sie von den Organen des löblichen Bauamtes abgenommen werden, kostenfrei sind. Die Messrequisiten, Mappenblätter und die für Polygonpunkte erforderlichen Würfelsteine stellt die löbliche Stadtgemeinde bei, die Messgehilfen werden von dem Gefertigten entlohnt. Als Honorar für die obbezeichnete Ar-

beitsleistung beansprucht der ergebenst Gefertigte einen Pauschalbetrag von 6000 fl (Sechstausend Gulden ÖW), welcher in sechs Raten a. 1000 fl und zwar: die erste Rate pr 1000 fl bei Abschluß dieses Vertrages die anderen Raten nach dem Verhältnisse der aufgetragenen Aufnahmen zur Gesammtarbeit derart anzuweisen wäre, daß die letzte Rate pr 1000 fl nach vollständiger Fertigstellung und bewirkter Uebernahme des Planes zur Auszahlung gelangt. Ausser dieser Arbeit ist der ergebenst Gefertigte stets bereit jede ihm von der löblichen Stadtgemeinde übertragene Dienstleistung mit einem Nachlasse von 25 % des vom Vereine der aut. Techniker normirten Honorartarifes zu übernehmen. Die Section beantragt, das vorliegende Offert des Civil-Geometers Herrn Gottlieb Janetschek nicht anzunehmen, sondern die bis jetzt vollendete Arbeit des Stadt-Aufnahme-Planes von Seite des städtischen Bauamtes genau zu prüfen und über die weitere Vergebung der Ausführungen eine Offertausschreibung zu veranlassen. Vicebürgermeister ist mit dem Sectionsantrage vollkommen einverstanden und tritt für die Fortsetzung der Mappirungs-

arbeiten ein. Gemeinderath Dr. Angermann ist ebenfalls mit dem Sectionsantrage einverstanden er findet es eigenthümlich wie Janetschek ein Offert einbringt, ohne daß ihn Jemand hiezu aufgefordert hat; es sei ja keine Ausschreibung vorausgegangen, er sei für die allgemeine-Concurrenz. Nach kurzer Debatte wird der Sectionsantrag einstimmig angenommen. - Z 11846 III. Section. Referent Herr Sections-Obmann Vicebürgermeister Victor Stigler. 15. Mit Erlass des Landesausschusses vom 9. Mai 1894 Zahl 1007 wurden die Gemeinden beauftragt ihre Archive zu ordnen und gut zu verwahren. Die Gemeinde Vorstehung hat die vorgenannte Behörde berichtet, die Angelegenheit dem Gemeinderathe vorzulegen. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, es sei das städtische Archiv in allen seinen Beständen zu ordnen, überflüssiges zu eliminiren und über das Verbleibende ein den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechendes

Verzeichniß anzulegen. Es wolle ferner beschlossen werden, sich zu dem Zwecke mit dem k.k. Landesgerichtsrathe Schmidl ins Einvernehmen zu setzen und die Bausection mit dieser Vereinbarung betrauen, Einstimmig angenommen. - Z 10360 16. Die Gesellschaft der Alterthumsfreunde, 17. ersucht, um Ueberlassung der Wohnung des verstorbenen Stadt-Commisärs Joh. Wansner zur Aufstellung der historischen Sammlung der Stadt Steyr; weiters ersucht das städt. PolizeiInspectorat die fragliche Wohnung der Polizei-Wachmannschaft zuzuweisen. Die Section stellt folgende Anträge: Der löbliche Gemeinderathe wolle beschliessen, die in Frage kommenden Localitäten im Rathhause zur Unterbringung des städt. Museums zu verwenden, da die meisten der daselbst aufbewahrten Gegenstände historischen Charakters Eigenthum der Stadt sind und es sich empfiehlt denselben einen würdigen der Allgemeinheit leicht zugänglichen Raum zur Verfügung zu stellen. Unter Einem bewilligt der löbliche Gemeinderath hieraus etwa nothwendig werdende kleinere Adaptirungen; ferner der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen die bisher von der Wachmannschaft benützte Localitäten auch ferner

diesem Zwecke zu widmen jedoch einige notwendige Verbesserungen welche geeignet sind den beklagten Uebelständen abzuhelfen vornehmen zu lassen, und das Bauamt im Einvernehmen mit der Bausection mit der Durchführung zu beauftragen. Einstimmig angenommen. - Z 11659, 11823 18. Anton Aigner, Besitzer des Hauses Oelberggasse 46 ersucht um die Bewilligung durch die der Gemeinde gehörige sogenannte Schloßmauer eine Thüre ausbrechen zu dürfen, um sich aus seinem Hause einen Nothausgang zu schaffen. Die Section beantragt. Es wolle zur Anbringung einer eisernen Thüre im Hause N°. 6 Olberggasse durch die der Gemeinde gehörige sogenannte Schloßmauer die Zustimmung auf Wideruf gegen dem ertheilt werden, den Durchgang feuersicher zu gestalten. Einstimmig angenommen. - Z. 9859 19. In Angelegenheit der Beistellung der für die Bürgerschule nötigen Zeichen tische und Sesseln beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle die Anschaffung der in Frage kommenden

Zeichentische und Sesseln im beiläufigen Betrage von fl 336 bewilligen und die Bausection mit der Ausschreibung und Vergebung dieser Arbeit zu beauftragen. Einstimmig angenommen. - Z 7009 20. Die Hausbesitzer in der Johannesgasse haben eine Collectiv-Eingabe um Macadamisierung dieser Gasse eingebracht. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen den Ansuchen der Petenten Folge zu geben, die Macadamisierung theilweise Trottoir-Umpflasterung der Johannesgasse im Kostenvoranschlage von fl 650.- zu bewilligen und diese Arbeit in eigener Regie durch das Bauamt ausführen zu lassen. Einstimmig angenommen. - Z 10.001 21. Bezüglich der Beistellung des Holz und Kohlenbedarfes der Gemeinde pro 1894/95 beantragt die Section: Der löbliche Gemeinderath wolle zur Anschaffung des notwendigen Baumateriales für die Winter-Saison 1894/95 die Zustimmung ertheilen und die Bausection mit der Ausschreibung und Vergebung der Lieferung beauftragen. Einstimmig angenommen. - Z 11863

IV. Section. Referent Sections-Obmann Stellvertreter Gemeinderath Ferdinand Reitter. 22. Für die Verleihung der erledigten Krenklmüller'schen Pfründe pr täglich 30 xr schlägt der Armenrath Theresia Angerbauer und für die eventuell hiedurch erledigte Pacher'schen Pfründe monatlicher 6 fl ÖW Rosalia Kidrinsky vor. Die Section beantragt, diesen Vorschlag zu genehmigen. Einstimmig angenommen. - Z 11092 23. Das städtische Kassaamt berichtet, daß aus der Emil Gschaider'schen Stiftung der Betrag von 183 fl 99 xr pro 1894 für Stiftungszwecke zur Verfügung steht. In Anbetracht, daß die k.k. Oberreal-Schule 140 Schüler hat und mit Stipendien relativ wenig begabt erscheint, in fernerer Erwägung, daß das Studium der Realschule vielmehr Kosten verursacht, beantragt die Section von den Stiftungs-Interessen den Betrag von fl 120 zur Vertheilung an die von der Direction vorgeschlagenen 10 Schüler zuzuweisen und den Restbetrag pr fl 63 99 xr der Direction der k.k. Fachschlule mit der Bedingung zuzuweisen, daß die Betheilung nicht unter fl 5 ist.

Hierauf ersucht der Herr Vicebürgermeister um das Wort berührt in kurzen Worten die durch schwachen Betrieb der Waffenfabrik bedingte Niedergang der Geschäfte Verhältnisse und regt die Frage an wie den hiedurch bewirkten Nothstand gesteuert werden könne. Die Behandlung dieses Gegenstandes wird bis zer nächsten Sitzung vertagt. Da sich Niemand hierauf mehr zum Worte meldet erklärt der Vorsitzende die Sitzung um 3/4 6 Uhr abends für geschlossen. Der Vorsitzende Die Gemeinderäthe Der Schriftführer

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