Ratsprotokoll vom 22. Juni 1894

innerhalb vierzehn Tagen vom Tage der Zustellung dieser Entscheidung offen. Der Recurrent und dessen Gattin haben weiteres bezüglich der Reconstruction dieser zwischen ihrem Besitzthume und dem Bruderhausgarten gelegenen Stützmaner der Gemeinde als Verwalterin des Mildenversorgungsfondes folgenden Antrag eingebracht. Die Eheleute Anton und Antonia Kotrba verpflichten sich gegen dem, daß die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr es auf sich nimmt die erwähnte Mauer und zugleich auch die zum Hause N°. 40 in der Fabriksstrasse hier gehörigen Holzlagen, welche an diese Mauer angebaut sind in ihrer gegenwärtigen Ausdehnung in ordentlichen und zweckentsprechenden Zustand herzustellen, 1. einen Betrag pr 250 fl sage Zweihundert fünfzig Gulden beizusteuern, und 2. das Material für die Holzlagen als Mauer und Dachzingel und Holz aus Eigenem herzustellen, wobei sich Herr Kotrba der seines Zeichens Schlosser ist, auch bereit erklärt eventuelle Schlosserarbeiten selbst zu besorgen. Was die Zahlungsmodalitäten anbelangt, so erbiethen sich die Eheleute Kotrba, nach dem sie über grössere Barmittel nicht verfügen, die genannte Summe pr 250 fl in fünf unverzinslichen Halbjahrsraten abzutragen. Die Kosten dieser Herstellung belaufen sich auf circa 800 fl ÖW.

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