Ratsprotokoll vom 21. Juli 1893

Die Section beantragt diesen Ansuchen gegen Erlag der Taxen Folge zu geben. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 10538, 12299, 12681. 2. Laut Berichtes des Stadtbauamtes Steyr vom 16. Mai 1893 stimmen die factischen Besitzverhältnisse rücksichtlich der Bauparzellen 400 und 401 in Ort nicht mit den im Grundbuche der Katastralgemeinde Steyr eingetragenen Eigenthumsrechten auf diese Liegenschaften überein. Um diese Angelegenheit zu ordnen stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle genehmigen: Die Uebertragung der Bauparzelle 400, welche grundbücherlich dem Besitzer des Hauses Consc. N°. 1 in Ort vorgeschrieben ist, in das Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr und der Bauparzelle 401, welche grundbücherlich der Stadtgemeinde Steyr vorgeschrieben ist, in das Eigenthum des Besitzers des Hauses Consc. N°. 3 in Ort. Ferner, daß von der P. 1390/1 (Ortsraum) 1.7 m breiter Streife längs des Hauses Consc. N°. 1 in Ort, diesem Besitzer (Consc. N°. 1 in Ort) grundbücherlich zugeschrieben wird. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 9546 Herr Bürgermeister verläßt den Sitzungs Saal der Herr Vicebürgermeister übernimmt den Vorsitz: 3. Der Baumeister Alois Menhardt in Steyr hat

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