Ratsprotokoll vom 21. Juli 1893

Raths-Protokoll aufgenommen am 21. Juli 1893 über die diesjährige V. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der kk lf. Stadt Steyr. Gegenwärtig. Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Johann Berger dessen Stellvertreter Herr Vicebürgermeister Joh. Redl Die Herren Gemeinderäthe Lintl Georg Aelschker Edmrund Angermann Franz Dr. Perz Mathias Anzengruber Leopold Reitter Ferdinand Auböck Karl Schrader August Hettl Johann Höfner Friedrich Dr. Sonnleitner Gottfried Stummer Leopold Jäger v. Waldau Anton Turek Josef Kurz Alois Dr. Der städtische Amtsleiter Herr Stadtsecretär Fritz Hähnel. Der städtische Concipist Herr Franz Rosenberg, als Schriftführer, Das Fernbleiben von der Sitzung haben entschuldiget: Die Herren G.R. Dr. Johann Hochhauser, Josef Huber, Jacob Kautsch, Franz Lang und Franz Tomitz.

Tagesordnung Mittheilungen. Comité Bericht betreffend den Bau der Industriehalle. I. Section 1. (vertraulich) Gesuche um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes. 2. Genehmigung zur grundbücherlichen Umschreibung zweier Bauparzellen in Ort. 3. Recurs gegen eine Baubewilligung in der verlängerten Directionsstrasse. II. Section. 4. Amtsbericht über den Stadtkasse-JournalsAbschluss pro Juni 1893 5. Gesuch der Frau Theresia Steyrleithner um weitere pachtweise Ueberlassung eines Theiles der Parzelle 97 1/2 der Taborleithen. 6. Gesuch des Herrn Josef Simmig um pachtweise Ueberlassung eines Theiles des rechten Ennsufers beim Hause N°. 16 Kollergasse. 7. Gesuch um käufliche Ueberlassung eines nicht mehr in Benützung stehenden Weges.

III. Section 8. Ansuchen des Herrn Georg Lintl junior um Ueberlassung von Wasser aus der Wasserleitung zum Exjesuitengebäude IV. Section. 9. Auftrag der k.k. Statthalterei Linz zur Aeusserung über ein StipendienCumulierungs-Ansuchen: 10. Ansuchen um Wiederübertragung des Schuldienerdienstes für die Knaben Volksschule Steyrdorf 11. Bestellung eines neuen Armenrathes für den I. Armenbezirk und eines Armenvaters für das 22te Armenviertel. Beginn der Sitzung um 3 Uhr nachmittag. Der Herr Vorsitzende constatiert im Sinne des § 50 P. 1 al. 3 die Anwesenheit von Zwei Drittheilen des Gemeinderathes bestimmt zu Verificatoren dieses SitzungsProtokolles die Herren Gemeinderäthe Aelschker Edmund und Karl Auböck und erklärt die Sitzung für eröffnet.

Derselbe erstattet hierauf durch den Herrn Stadt Secretär folgende Mittheilungen: Zu Folge Statthalterei Erlasses vom 10. Juli 1893 Zahl 10698/V in welchen die politischen Behörden beauftragt werden die Assanirungsarbeiten in den Gemeinden, die Beseitigung sanitärer Uebelstände, die Förderung gesundheitsgemässe Einrichtungen zu betreiben, wurde die bereits im Vorjahre erlassene Kundmachung, betreffend die Einsetzung von Sanitäts-Commissionen etc. republicirt. Die hochlöbliche kk. Statthalterei theilt mit Erlass vom 26. Juni 1893 Zahl 9853/III mit, daß das hohe k.k. Ministerium für Cultus und Unterricht entschieden hat, daß der gleichzeitige Genuss des Dr. Josef von Pflügl'schen Stipendiums jährlicher 105 fl und des Dr. Leopold Anton und Maria Dierl'schen Stipendiums jährl. 300 fl durch den Gymnasialschüler Florian Hirtmayr keinem Anstande unterliegt. Das vom Gemeinderathe eingesetzte Comité für die Erbauung einer IndustrieHalle erstattet folgenden Bericht: In der Gemeinderaths Sitzung am 7. April 1893 wurde der Bericht des Comités für den Bau der Industrie-

Halle in Steyr wonach die Bausection ersucht worden ist, das vorliegende Project in der Richtung möglicher Ersparungen zu überprüfen einstimmig zur Kenntniß genommen. Die Bausection hat nun die gewunschene Ueberprüfung im Einvernehmen mit dem städtischen Bauamte vorgenommen und ist nach eingehender Berathung zu dem Resultate gekommen, daß wenn man nicht überhaupt nur ein einfaches Gebäude herstellen will, eine wesentliche Ersparung nicht zu erzielen ist. Auf Grund dieses Gutachtens hat sich das Comité nach reiflicher Ueberlegung aller zu beachtender Umstände zu folgenden Antrag geeinigt: Es möge bei dem Umstande, als an dem vorliegenden Projecte ohne Störung der architektonischen Einheit und der praktischen Eintheilung wesentliche Ersparungen nicht erzielt werden können, der Stadtgemeinde aber darum zu thun sein muß ein dem Zwecke und der Widmung würdiges und vollkommen entsprechendes Gebäude herzustellen, mit den Bau der Industriehalle insolange zugewartet werden, bis es auf die eine oder die andere Weise

möglich geworden ist, den Baufond auf mindestens 120.000 fl zu erhöhen. Diese Mittheilungen werden zur Kenntinss genommen. Hierauf wird zur Erledigung der Tagesordnung geschritten. I. Section Referent Herr Sections Obmann G.R. Anton Jäger von Waldau. 1. Eduand Hawlitschek, Schlosser in der oesterreichischen Waffenfabrik ersucht um Aufnahme in den GemeindeVerband der Stadt Steyr; Michael Karpf, Schmied in der Maschinen Fabrik des Herrn Josef Huber um definitive Aufnahme in den Gemeinde-Verband und Verleihung des Bürgerrechtes; Mathias Meidinger Schuhmacher und Schiffmann in Steyr um Verleihung des Bürgerrechtes.

Die Section beantragt diesen Ansuchen gegen Erlag der Taxen Folge zu geben. Beschluss einstimmig nach Antrag. - Z. 10538, 12299, 12681. 2. Laut Berichtes des Stadtbauamtes Steyr vom 16. Mai 1893 stimmen die factischen Besitzverhältnisse rücksichtlich der Bauparzellen 400 und 401 in Ort nicht mit den im Grundbuche der Katastralgemeinde Steyr eingetragenen Eigenthumsrechten auf diese Liegenschaften überein. Um diese Angelegenheit zu ordnen stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle genehmigen: Die Uebertragung der Bauparzelle 400, welche grundbücherlich dem Besitzer des Hauses Consc. N°. 1 in Ort vorgeschrieben ist, in das Eigenthum der Stadtgemeinde Steyr und der Bauparzelle 401, welche grundbücherlich der Stadtgemeinde Steyr vorgeschrieben ist, in das Eigenthum des Besitzers des Hauses Consc. N°. 3 in Ort. Ferner, daß von der P. 1390/1 (Ortsraum) 1.7 m breiter Streife längs des Hauses Consc. N°. 1 in Ort, diesem Besitzer (Consc. N°. 1 in Ort) grundbücherlich zugeschrieben wird. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 9546 Herr Bürgermeister verläßt den Sitzungs Saal der Herr Vicebürgermeister übernimmt den Vorsitz: 3. Der Baumeister Alois Menhardt in Steyr hat

gegen die dem Josef Stadlbauer ertheilte Baubewilligung ddto. 3. Juli 1893 Z. 11219 den Recurs eingebracht. (der Herr Referent verliest die RecursAusführung) Die Section beantragt diesem Recurse möge keine Folge gegeben werden, nachdem Herr Alois Menhardt bei der Commission am 27. Juni 1893 obwohl ihm die von der Gemeinde Vertretung verlangte Bausituation bekannt war, für sich und seine Frau als gegenüber liegender Nachbar protokollarisch erklärt hat, gegen den in Rede stehenden Industriebau keine Einwendung zu erheben. Beschluss einstimmig nach Antrag: - Z. 13323 Herr Gemeinderath Scholz mimt an der Sitzung theil; den Vorsitz übernimmt wieder Herr Bürgermeister II. Section. Referent Herr Sections Obmann G.R. Mathias Perz. 4. Das städtische Kassaamt erstattet

über die Geldgebahrung bei der Stadtkassa im Monate Juni 1893 folgenden Bericht: Einnahmen im Monate Juni 1893 31.326 76 1/2 Kassarest vom Vormonat 8.674 98 Gesammt Einnahmen im Monate Juni 39.401 74 1/2 Ausgaben im Monate Juni 1893 23.931 29 Kasserest für den Monat Juli 1893 15.470 45 1/2 und betragen bis inclusive Juni 1893 Die gesammten Einnahmen 198.067 70 Die gesammten Ausgaben 182.597 24 1/2 Stadtkassaamt Steyr, am 30. Juni 1893 Paarfusser Jandaureck. Das Kassa Journal wurde von den Herren Gemeinderäthen Mathias Perz und Josef Turek geprüft und richtig befunden. Wird ohne Debatte genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z 12180 5. Frau Theresia Steyrleitner, WagnermeistersWitwe Gleinkergasse 27, wohnhaft ersucht um pachtweise Ueberlassung der bisher ihrem verstorbenen Gatten verpachtete öffentliche Grundparzelle N. 97 1/2 auf der Taborleithe.

Die Section beantragt, der Gesuchstellerin Theresia Steyrleitner die vorgenannte Grundparzelle N°. 97 1/2 im Ausmasse von 30 m2 um den jährlichen Pachtzins von 2 fl auf unbestimmte Zeit zu überlassen und ist der Pachtzins vom 1. Juni 1893 angefangen vorhinein bei der Stadtkassa zu erlegen. Einstimmig angenommen. - Z 12475 6. Herr Josef Simmig, Schuhmacher Kollergasse 16 ersucht ihm einen Theil der Leithe am rechten Ennsufer von dem vorbezeichneten Hause aufwärts zu verpachten. Die über dieses Ansuchen gepflogenen Erhebungen ergaben, daß laut Vertrag vom 18. März 1877 - Zahl 1796 dieser Grund dem Mathias Berger, Besitzer des Hauses Kollergasse 14 unentgeldlich gegen dem verpachtet ist, daß er den Grund und die Uferschlacht daselbst herhalte. Da kein Grund zur Kündigung dieses Pachtverhältnisses vorhanden ist, beantragt die Section vorliegendes Ansuchen abzuweisen.

Beschluss einstimmig nach Antrag ad Z. 8462 7. Herr Leopold Putz ersucht um käufliche Ueberlassung der zwischen den ihm gehörigen Parzellen N°. 459 und 460 gelegenen öffentlichen Wegparzelle N°. 1349, Die vom Herrn Bürgermeister an Ort und Stelle gerufene Commission constatierte daß der besagte Ortsraumtheil der Parzelle 1349 seit Jahren nicht benützt wird und zu offentlichen Zwecken nicht benöthiget wird. Die Section beantragt sonach; der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuchsteller Herrn Leopold Putz den benannten Grundtheil im Ausmasse von 116 qm um den Preis von 1fl ÖW je m2 zu Gunsten des städtischen Armen Institutes vorbehaltlich der Genehmigung seitens des oberoesterreichischen Landes Ausschusses käuflich überlassen. Wird einstimmig angenommen. - Z 12898 Herr Gemeinderath Georg Lintl verläßt die Sitzung.

III. Section Referent Herr Vice-Bürgermeister Johann Redl. 8. Herr Georg Lintl, Hausbesitzer und Bäckermeister Kirchengasse 8 ersucht um Ueberlassung eines Wasserquantums aus der städt. Wasserleitung. Ueber Auftrag der Gemeinde Vorstehung hat das Bauamt die Bedingungen vorgeschlagen unter welchen diesem Ansuchen stattzugeben wäre und sind auch die Mitinteressenten einvernommen worden. (der Herr Referent verliest diese Aeusserungen) Die Section erlaubt sich den Antrag zu stellen, der löbliche Gemeinderath wolle das Ansuchen des Herrn Lintl um das Wasserbezugsrecht aus der städt. Wasserleitung unter den vom Bauamte und den übrigen Wasserbezugsberechtigten vorgeschriebenen Bestimmungen bewilligen. Einstimmig angenommen. - Z 12307 Herr Gemeinderath Lintl nimmt wieder an der Sitzung theil. IV. Section. Referent Herr Gemeinderath Georg Lintl.

9. Die hochlöbliche k.k. Statthalterei Linz hat mit Erlass vom 29. Juni 1893 Zahl 10022 die Stadtgemeinde Vorstehung beauftragt sich hinsichtlich der Cumulierung des Pfefferl'schen und k.k. und vom Frey'schen Stipendiums in den Händen des Gottfried Wehrenphennig zu äussern. Die Section beantragt der Gemeinderath möge in Hinsicht der Beträge beider Stipendien sich mit der Cumulierung derselben einverstanden erklären. Einstimmig angenommen. - Z 12163 10. Die Leitung der Knaben-Volks-Schule ersucht um Uebertragung der Besorgung des Schuldienerdienstes auch für das nächste Schuljahr. Die Section beantragt der Leitung der städtischen Knaben Volksschule in Steyrdorf die Besorgung des Schuldienner Dienstes gegen dem bisherigen Pauschale pr fl 200 pro 1892/1894 zu übertragen. Einstimmig angenommen. - Z 12904 11. Die Section beantragt an Stelle des durch Tod abgegangenen Herrn Franz Volbert zum Armenrathe für den IX. Bezirk Herrn Johann Bichlesberger, Fragner Sierningerstrasse 16

und zum Armenvater für das 23 Viertel Herr Josef Gründböck, Gastwirth Sierningerstrasse154 gemäß Vorschlages des Armenrathes zu bestellen. Einstimmig angenommen. - Z 435 N.R. Ueber die Umfrage des Herrn Vorsitzenden ob Jemand sich zum Worte melde, ersucht Herr Dr. Angermann ums Wort und führt im folgenden aus: Aus dem Protokolle der letzten Sitzung habe er ersehen, daß in Angelegenheit der Debatte über die Wahl der Sparkasse Ausschüsse in seiner Abwesenheit seine Stellung zur Sparkasse von Herrn Dr. Kurz nicht richtig charakterisirt worden sei und dieses die Ursache gewesen sei gegen den Sectionsantrag zu stimmen. Es seien damals die Gründe des Sectionsantrages nicht bekannt gegeben worden daher er heute gezwungen sei, die nötigen Aufklärungen zu geben und eine thatsächliche Berichtigung zu erstatten. In erster eine habe Herr Dr. Kurz gesagt, daß er es nicht für passend finde, daß der Rechts-Consulent, der ein besoldetes Organ der Sparkasse sei, in den Ausschuß derselben gewählt werde. Da sei nicht richtig; er sei kein Organ, kein besoldetes Organ der Sparkasse. Sowohl im alten, als aus

dem neuen Statute (§ 39) der Sparkasse sei ausgesprochen, daß der Rechts-Consulent kein Besoldeter der Sparkasse sei, sondern der selbständige Rechtsfreund derselben, er beziehe zwar ein gewisses Honorar doch dies sei keine, Besoldung im Sinn der Besoldung eines Beamten, sein Honorar habe zwei Seiten, er beziehe einen fixen Betrag für regelmässig wiederkehrende Leistungen wie Intervention bei den Ausschußsitzungen und zweitens ein Expensor Honorar für vorher nicht zu bestimmende Arbeiten; er sei demnach in dieser Stellung nicht ein besoldetes Organ der Sparkasse, sondern ein unabhängiger Rechts-Vertreter derselben. Was den zweiten Grund des Antrages der Rechtssection anbelangt, so sei derselbe in der letzten Sitzung nicht bekannt gegeben worden. Wie den Anwesenden bekannt sein dürfte, habe der Sparkasse Ausschuß ihn beauftragt, ein neues Statut auszuarbeiten, er habe sich an diese Arbeit gemacht und habe als Hauptpunkt ins Auge gefaßt dahin zu wirken, daß die Stadtgemeinde Steyr im Ausschuß gleich viel Stimmen erhalte wie die Landgemeinden. Bei der ersten Ausschuß Sitzung, in welcher dieser Punkt des neuen Statutes zur Berathung kam seien die Vertreter der Stadt-

gemeinde Steyr mit geringer Stimmenanzahl unterlegen. Es wurde später eine zweite Ausschuß Sitzung einberufen auf deren Tagesordnung die Berathung und Beschlußfassung über diese Frage ausdrücklich gesetzt wurde. Herr Putz wurde durch einen eigenen Bothen zu dieser Sitzung geladen und habe sein Erscheinen zugesagt er sei jedoch zur Sitzung nicht erschienen und es sei dieser Antrag mit einer Stimme Majorität gefallen. Wäre Herr Putz erschienen, so wäre Stimmengleichheit vorhanden gewesen und hatte der Herr Bürgermeister, als Vorsitzender des Ausschusses zu Gunsten der Stadt dirimirt. Daß ein derartiges Vorgeben des Herrn Putz verstimme, sei begreiflich. Herr Scholz habe sonach Herrn Putz wegen des Nichterscheinens zur Sitzung interpellirt, worauf Letzterer erwiedert habe, es freue ihn nicht mehr. In Folge dessen wurde, in Sparkassekreisen die Frage besprochen, an Stelle des Herrn Putz eine andere Person zu setzen, man sei an ihn herangetreten und er habe sich bereit erklärt, diese Stelle eventuell anzunehmen. Er habe diese Erklä-

rung abgegeben, da die Vereinigung der Stelle eines Rechts-Consulenten und Ausschußmitgliedes der Sparkasse in einer Person sowohl in thatsächlicher als rechtlicher Beziehung zulässig sei. Herr Dr. Hochhauser habe durch 27 Jahre diese beiden Stellen in seiner Person vereiniget und habe Niemand daran gerüttelt. Auch die bestehende wie die neuen Statuten sprechen nicht dagegen. Daraus wolle ersehen werden, daß ich in dieser Frage nur das Interesse der Stadtgemeinde Steyr im Auge gehabt habe. Herr Gemeinderath Dr. Kurz ersucht ums Wort zu einer thatsächlichen Berichtigung und erklärt, daß der Hauptgrund seines Gegenantrages der war, daß Herr Putz für sein Nichterscheinen zur erwähnten Ausschuß Sitzung mit der Ausschliessung aus dem Ausschusse gestraft werden solle; das finde er nicht für correct. Den weiteren Grund seines Antra-

ges, daß er die Vereinigung der Stelle eines Ausschußmitgliedes und des Rechtsconsulenten der Sparkasse in einer Person nicht für passend finde habe er nur nebenher erwähnt. Nachdem sich Niemand mehr zum Worte meldet, erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung um 4 Uher nachmittag für geschlossen. Der Vorsitzende. Die Gemeinderäthe. Der Schriftführer.

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