Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

Auf die von der löblichen Bausection gestellte Aussicht hin, nach Herstellung der Stiegen einen etwaigen Beitrag von der löblichen Stadtgemeinde-Vorstehung im löblichen Gemeinderathe zu beantragen, kann das Pfarramt die Herstellung nicht unternehmen weil nach den kirchlichen Bestimmungen kein Pfarrer berechtiget ist, eine Baulichkeit zu führen, ohne vorher die bischöfliche Ordinariats-Bewilligung eingeholt zu haben; diese Bewilligung aber nur dann gegeben wird, wenn nachgewiesen ist, daß die Kosten des Baues ihre sichere Deckung finden. Unter diesen Umstanden bleibt wohl nichts anderes übrig als daß die Herstellung dieser Stiegen unterbleibe, so sehr dieß im oeffentlichen Interesse gewiss allgemein bedauert werden wird. Hierüber beantragt die Section einen Beitrag von 600 fl ÖW zu bewilligen. Herr G.R. Kautsch erklärt sich mit dem Sectionsantrage einverstanden, da die Renovirung der bezeichneten Stiegen auch im oeffentlichen Interesse gelegen sei er beantrage jedoch, daß dieser Beitrag ausdrücklich als ein freiwillig gegebener bezeichnet werde. Herr G.R. Lintl wirft die Rechtsfrage auf, ob ein Grund, welcher Privatgrund ist jedoch zu oeffentlichen Zwecken benützt von den Eigenthümer oder von den, der den Grund benützt

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