Ratsprotokoll vom 20. Mai 1892

stellt nur in Austicht, daß nach vollendeter Herstellung derselben von Seite der Kirche über erneuertes Bittgesuch ein Antrag der löblichen Bausection zur Beitragsleistung für die Baukosten dem löblichen Gemeinderathe zur Vorlage gebracht. werden wird. hochw. Das gefertigte Pfarramt glaubt in seiner Eingabe vom 21. April d. Js. Z. 262 in stichhältig motivierter Weise dargethan zu haben, daß die fraglichen Stiegen ganz und gar dem oeffentlichen Interesse dienen in gleicher Weise wie der Platz vor der Kirche welcher auch grundbücherlich der Kirche gehört. Sowie nun der Kirchenvermögensverwaltung nie zugemuthet wurde, die Kosten der Pflasterung dieses Platzes zu bestreiten, so sollte man in richtiger Consequenz meinen, daß auch die Herhaltung der nothwendigen Aufgänge zu diesem Platze nicht die Pflicht der Kirche sei. Das gefertigte Parramt erlaubt sich in seiner Eingabe auch hinzuweisen, daß die löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung als Patron der Vorstadtpfarre seit einer langen Reihe von Jahren nie mit einem Patronatsbeitrage zu irgend einer Herstellung bei der Kirche in Anspruch genommen wurde.

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