Ratsprotokoll vom 26. Februar 1892

strasse zum Bahnhofe Steyrdorf, welche durch die mittterweile durchgeführte Incorporierung eines Grenztheiles in das Stadtgebieth, in die hieramtliche Competenz gekommen ist. Es hat nun die Bildung des ConcurrenzAusschusses für diese Zufahrtsstrasse von hieramts zu erfolgen. Im Sinne der k.k. Statthalterei-Entscheidung vom 2. December 1889 N°. 15591/I haben zu den Herstellungskosten pr 8500 f und zu den jährlichen Erhaltungskosten beizutragen: Die Steyrthalbahn Gesellschaft 36 % die Stadt Steyr 36% die oesterr. Waffenfabriks Gesellschaft 28 % Diese drei Concurrenzpflichtigen haben nun binnen vierzehn Tagen je ein Mitglied und je einen Ersatzmann in den Concurrenz-Ausschuß auf die Dauer von drei Jahren zu wählen, welche Gewählten sodann den Obmann und den Obmann Stellvertreter zu wählen und die im § 11 des bezogenen Gesetzes ersichtlichen Geschäfte zu besorgen haben werden. Ein löblicher Gemeinderath wird hiermit ersucht, binnen vierzehn Tagen das

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