Ratsprotokoll vom 26. Februar 1892

strecken seitens der Herrschaft Steyr zur Teufelsbach Regulierung, erforderlich ist genehmiget. Die Fideicommiß-Behörde hat in der Stylisierung dieses Reverses einige Aenderungen vorgenommen und lautet nun der Resvers wie folgt: Im Nachhange zu dem der fideicommißbehördlichen Genehmigung unterliegenden, zwischen Sr. Excellenz Herrn Franz Emerich Grafen Lamberg als Besitzer der Fideicommiss Herrschaft Steyr einerseits und der Stadtgemeinde Steyr andererseits abgeschlossenen, mit dem Theilungsplane ddto. Steyr, 26. October 1891 Zahl 1479 versehenen GrundTauschvertrage ddto. Steyr, 22. Jänner 1892. verpflichtet sich hiemit die Stadtgemeinde Steyr das aus Anlaß und zum Zwecke der Teufelsbach Regulierung von ihr hergestellte neue Bachbett in einer die herrschaftlich steyrischen Ufergrundstücke gegen Wasserschäden vollkommen sichernden Weise dauernd in Stand zu halten, zu diesem Behufe die Sohle und die Uferböschungen des Bachbettes zweckentsprechend zu versichern und vorkommende Uferbeschädigungen unverweilt in befriedigender Weise zu repariren. Steyr am 26. Februar 1892 für die Stadtgemeinde Steyr.

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