Ratsprotokoll vom 6. Juni 1891

Die von der Rechtssection und der BauSection beantragten Ansuchen um Beitragleistung seitens des Reiches beziehungsweise seitens des Landes mögen ehethunlichst veranlasst werden. Sollte eventuell der ganze Betrag der Baukosten durch die ordentlichen Einnahmen und durch die zu erwartenden Beträge des Reiches und des Landes innerhalbvier Jahren nicht gedeckt erscheinen, so ist der Rest im Darlehenswege zu bedecken. Herr G.R. Ritzinger betont, daß sich die Finanz-Section nicht sicher fühlt den erforderlichen Kostenbetrag pr 400.000 fl aus den laufenden Einnahmen zu decken, der Betrag von 400.000 fl dürfte kaum zur Durchführung der Bauten genügen, da die Fundirung der Pfeiler gering angenommen sei; ferner sei für die Ausschmückung der Brücken kein Betrag eingesetzt. Die durch dielaufenden Einnahmen nicht bedeckte Summe müsse durch Contrahirung einer neuen Schuld gedeckt werden und dagegen stimme er entschieden. Sectionsobmann Herr G.R. Perz erwiedert, daß in diesem Falle ein Darlehen aufgenommen werden müsse.

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