Ratsprotokoll vom 13. März 1891

Bau der Brücke ist die Aufstellung eines Geländers auf dem angekauften Grundtheile nicht nothwendig es wäre dafür den vorliegenden Ansuchen Folge zu geben. Der Sectionsantrag wird sonach einstimmig angenommen. - Z. 3344 5. Der Entwurf des GrundüberlassungsVertrages zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der oesterreichischen Waffenfabrik hinsichtlich des Bangrundes für die neue Volksschule liegt zur Genehmigung vor: In demselben verpflichtet sich die Gemeinde die zwei an der Strasse liegenden Brunnen im brauchbaren Zustande zu erhalten. Herr G.R. Dr. Hochhauser erklärt, daß möglicherweise die Wasserfrage für die nächst liegenden Häuser in anderer Weise geregelt werden kann in welchem Falle die Waffenfabrik das Nöthige hiezu thun werden.

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