Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1891

Herr GR. Kautsch erklärt sich mit dem Sectionsantrage vollkommen einverstanden nur wolle er auch die zwei Prämie dem zweitbesten Plane zuerkannt wissen, er möchte wissen ob allen übrigen Plänen derartige Mängel anhaften, daß mit der Vertheilung des II. Preises nicht vorgegangen werden könne. Der Herr Referent erwiedert, daß die Bausection und die Sachverständigen bei Beurtheilung dieser Frage sich genauan den §. 16 der allg. AusschreibungsBedingungen gehalten haben, wornach nur jene Pläne zur Prämiirung eignen welche zur Ausführung geeignet sind. Alle übrigen Pläne, aber weisen den einen oder den anderen Mangel auf, so daß man sie im Sine des unter §. 16 als nicht zur Ausführung greignet erklären mußte. Uibrigens sei die Bausection nicht gegen die Zuerkennung der II. Prämie an die zweitbeste Arbeit. Herr G.R. Kautsch betont, daß ja auch an den prämiirten Plane

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