Ratsprotokoll vom 16. Jänner 1891

besagte Einheitspreise zugesprochen in welchem Falle dem Praemeranten gemäß den Bestimmungen der Einladung zur Offert-Verhandlung nur die 1800 fl für die Oberbauleitung zukommen. Mit der Banaufsicht bleiben natürlich das städtische Bauamt und die Bausection betraut. Die übrigen 7 Projecte wurden sowohl seitens der Sachverständigen als auch seitens der Section im Sinne der Bestimmungen des §. 16 der allgemeinen Bedingungen als zur Ausführung nicht geeignet befunden, daher von einer Zuerkennung der zweiten in Aussicht gestellt gewesenen Prämie abgesehen wird. Diese Projecte welche nun laut den Bestimmungen der Einladung zur OffertVerhandlung Eigenthum der Stadt sind mögen im städt. Archive hinterlegt werden, das geistige Eigenthum aber bleibt selbstverständlich den betreffenden Projectanten gewährt, wovon dieselben zu verständigen sind.

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