Ratsprotokoll vom 19. Dezember 1890

60 % Umlage auf die direkten Steuern einschließlich der Staatszuschläge zur Erwerb- und Einkommensteuer, einer Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten mit 2 fl pr Hectoliter sowie eines VerzehrungssteuerZuschlages von 30 % für die Consumtion vom Weine, Obstmoste und Fleische, nachdem das Bedürfnis nachgewiesen erscheint und gegen die Praelimmarien keine Einwendung erhoben worden ist. Diese Genehmigung ist öffentlich kund zu machen. Die mit Bericht vom 30. November 1890 Zahl 19806 vorgelegten Akten folgen zurück. Linz am 10. December 1890. für den Landeshauptmann Bellen. Wird zur Kenntniß genommen. - Z. 2.3167 b. Der hohe Landtag hat laut Erlasses des hochlöblichen Landes-Ausschusses vom 24. November 1890 Zahl 14903

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