Ratsprotokoll vom 14. November 1890

Hiebei ist die Umlage der oesterreichischen Waffenfabrik angenommen mit 100.000 fl Für die Einhebung dieser Umlage auf die directen aerarischen Steuern sammt Zuschlägen ist die Einholung der Bewilligung seitens des hochlöblichen ob. oesterr. Landesausschusses erforderlich. Das Comite stellt den Antrag um diese Bewilligung einzuschreiten. Der Herr Vorsitzende eröffnet die Debatte. Da sich niemand zum Worte meldet, leitet derselbe die Abstimmung ein und wird diese Post einstimmig genehmiget. 2. Die Einhebung von Zinskreuzern von den Gebäudezinsungen pr 300.000 fl nach den bisherigen Percentsätzen, ergibt 10.000 fl 3. Die Einhebung folgender VerbrauchsUmlagen: a. von der Biererzeugung in Steyr pr 40.000 Hektoliter a 60 xr ergibt 24.000 fl b. Von dem eingeführten Bier pr 56.667 Hekloliter a 60 xr ergibt 34.000 fl c. von dem Verbrauch gebrannter geistiger Flüssigkeiten in Steyr (2 fl pr. Hektoliter) 500 Hektoliter 1.000 fl Daher das Brutto-Erträgnis der Verbrauchs-Umlagen 59.000 fl Nachdem 12.000 f für die Rückvergütung bei der Bierausfuhr und 720 fl als Kosten der Einhebung angenommen erscheinen, so erscheint angenommen das Reinerträgniß aus den Verbrauchsumlagen mit 46.280 fl für die Einhebung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten ist die Bewilligung seitens des hochlöblichen ob. oesterr. Landesausschusses erforderlich. Das Comite beantragt, um diese Bewilligung einzuschreiten.

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