Ratsprotokoll vom 5. September 1890

wenn dieselbe von der neuen Gemarkungsgrenze Steyr-Garsten oberhalb Neulust bis zur neuen Uiberbrückung der Steyrthalbahn bei Engelseck zur Durchführung gelänge; es wurde die Durchführung dieser Correction auch gelegentlich der erfolgten commissionellen Verhandlungen angestrebt, eine diesbezüglich vorliegende Kostenberechnung des Stadtbauamtes veranschlagt die erforderliche Summe für diese Correction auf circa 6200 fl in diesem Betrag ist jedoch die Summe für eine wahrscheinlicher Weise nothwendig werdende Sohlen- und Uferpflasterung des Bachbettes längs der Steyrthalbahn nicht inbegriffen, die Kosten hiefür werden circa 3000 fl betragen. Die Kosten würden sich bedeutend verringern, wenn von dieser Correc tion nur jener Theil zur Ausfüh-

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