Ratsprotokoll vom 5. September 1890

nommen. - Z 14715 17. Für das Jahr 1890 ist im Praeliminare der Betrag von 2500 fl zum Zwecke der Regulirung des Teufelsbaches vorgesehen; die um diesen Betrag auszuführende Bach-Correction umfasst die Strecke von der Uiberbrückung der Steyrthalbahn zunächst und oberhalb Neulust bis zur Brücke der Aschacher Strasse beim Quenghof; es sollte namentlich eine neue Uiberbrückung zunächst dem grünen Thor in Ausführung gebracht und das Bachbett selbst von der genannten Eisenbahnüberbrückung bis zur gewölbten Brücke unterhalb Neulust entsprechend corrigirt werden. Die Durchführung dieser Correction sichert den Hundsgraben und weiter die Zieglergasse ausreichend vor Uiberschwemmungs-Gefahr durch die Hochwasser des Teufelsbaches. Eine durchgreifendere Correction des Teufelsbaches liesse sich erreichen

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