Ratsprotokoll vom 5. September 1890

das eingeführte Bier der Stadt Steyr nur die Verbrauchsumlage tragt, während das im Stadtgebiethe gebraute Bier der Stadt Steyr directe Umlagen von der hiesigen Bräuern vorgeschriebenen Erwerb- und Einkommensteuern einbringt. Eine Erhöhung der Verbrauchsumlage für eingeführtes Bier z.B. von 60 xr auf 1 fl würde im Durchschnitt der letzten zehn Jahre berechnet, eine jährliche Mehreinnahme von 10.000 fl ergeben und somit die Stadt in Stande setzen ein Kapital von 200.000 fl behufs eventuellen Häuser- und eisernen Brückenbau, zu verzinsen und zu amortisiren. Es dürfte sich sonach empfehlen einen diesbezüglichen Beschluß zu fassen und nach üblicher Kundmachung desselben gemäß des Landesgesetzes vom 5. August

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