Ratsprotokoll vom 1. August 1890

stimmig zum Beschlusse erhoben. ad Z. 2322 3. Frau Maria Neidinger, Bürgerswitwe und Inwohnerin im Hause N° 16 Johannesgasse hat gegen die Entscheidung des Armenrathes Steyr vom 5. Juli 1890 Zahl 780 AR, mit welcher ihr Ansuchen um Verleihung einer Pfründe abgewiesen wurde den Recurs ergriffen. Die Entscheidung des Armenrathes gründet sich darauf, daß die Bittstellerin das grundbücherlich eingetragene Recht auf freie Wohnung und Beheitzung, gute Hausmannskost Waschen, Reinigen und Flicken ihrer Kleider, im Krankheitsfalle Arzt und Medikamente hat, somit für die nothwendigsten Bedürfnisse des Lebens gesorgt ist. Die Section beantragt aus den vom Armenrathe geltend gemachten Gründen dem Recurse keine Folge zu geben. Herr G.R. Ritzinger beantragt, dem Recurse dahin Folge zu geben, daß der Recurrentin seitens des Armenrathes eine entsprechen de Pfründe verliehen werden möge. Herr G.R. Dr. Kurz unterstützt diesen Antrag und zwar hauptsäglich deshalb, weil das Haus auf welchem die vorbezeihneten Bezugsrechte haften, stark be-

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