Ratsprotokoll vom 1. August 1890

stung und kann hieraus kein Rechtbeziehungsweise keine Verpflichtung abgeleitet werden. 9. Die Strecke in der Grundparzelle 37 bis zur Enns wurde bisher vom Eigenthümer Herrn Josef Reder erhalten; derselbe ist zur Commission nicht erschienen. 10. Das städtische Bauamt werde beauftragt, die nothwendigen Grabenadaptierungen auf Grund vorstehender Vereinbarungen ehestens auszuführen. Sollten die Eheleute Panisch den Zaun längs ihres Grundes nicht auf das rechte Ufer versetzen, so ist längs der anrai nenden öffentlichen Wegparzelle ein einfaches Geländer herzustellen. Zum Zeichen des Einverständnisses möge der über diesen Antrag gefaste Gemeinderathsbeschluß von den Beitragleistern unterfertigt werden; die übrigen Anrainer mögen mittelst Zusendung eines gedruckten Gemeinderaths-Protokolles zur Darnachachtung verständiget werden. Dieser Antrag wird ohne Debatte ein-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2