Ratsprotokoll vom 13. Dezember 1889

pflichtet den Anschauungen des Herrn Gemeinderathes Scholz bei. Herr G. R. Dr. Hochhauser bezweifelt, ob die Gemeinde berechtiget sei dieses Grundstück zu verkaufen, es sei nicht Gemeinde Eigenthum, sondern Eigenthum einer Stiftung: des Mildenversorgungsfondes, das Vermögen, der Besitz der Stiftung diene dem Zwecke der Stiftung; ferner sei er auch der Ansicht, daß man städt. Objekte nicht verkaufen solle da man nicht wisse ob die Gemeinde oder die Versorgungs Anstalt nicht in die Lage ihre Baulichkeiten vergrössern zu müssen, wofür dann kein Grund vorhanden wäre. Er stelle demnach den Antrag auf keines der beiden Gesuche einzugehen. Herr Gemeinderath Kar Holub bemerkt daß der fragliche Grund durchgehends kein Baugrund sei, da er im RutschTerrain liege. Nach kurzer Debatte wird der Antrag der Herrn Johann Scholz mit Stimmenmehrheit angenommen. 19047, 20167, und 21067

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