Ratsprotokoll vom 18. Jänner 1889

des Hofdekretes vom 17. August 1787, bei Strafe bis zu 10 fl, zu verhalten die Abraupung ihrer Bäume in den Monaten November und März in der Weise vorzunehmen, daß der Baum von Moos in welchen meistens Raupensamen versteckt ist, gereinigt und die sogenannten Zwieseln worin Raupensamen bemerkbar, abgeschnitten oder wenn möglich mit Asche welche den Samen unfruchtbar macht oder doch das Fortkommen der Brut hindert, bestreut werden. Bei denjenigen welche diese Vorschrift nicht befolgen, wird abgesehen von obiger Strafe, das Abraupen auf ihre Kosten veranlasst. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr im Februar 1889 Der Bürgermeister. Wird über Antrag der Section

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2