Ratsprotokoll vom 6. Juli 1888

nem zum Beschlusse erhoben und der Herr Bürgermeister ermächtigt zur Durchführung dieses Beschlusses das Geneignete zu veranlassen. Der Herr Bürgermeister begrüßt freudigst diese loyale und patriotische Kundgebung und spricht die Uiberzeügung aus, daß die selbe der Stadt zur grossen Ehre gereicht, er werde zur Durchführung dieses Beschlusses das Nöthige veranlassen. Sodann erstattet der Herr Bürgermeister folgende Mittheilungen. a. Mit Eingabe vom 3. Juli 1888 Z. 9566 hat das Praesidium des k.k. Kreisgerichtes Steyr gegen Vornahme der Einleitung einer Wasserleitung in das Feuerwehr Depot N°. 1 im KreisgerichtsGebäude aus Gründen des objektiven Rechtes und wegen Unterlassung der im Verordnungswege festgesetzten einzuholenden Bewilligung des k.k. Oberlandesgerichts-Praesidiums in Wien zur Vornahme von Adaptirungen in diesem aerarischen Gerichtsgebäude Einsprache erhoben.

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