Ratsprotokoll vom 1. Februar 1888

Verhältnissen im oesterreichischen Reichsrathe die Annahme des monströsen Gesetzentwurfes nicht ausgeschlossen ist, halten wir es für unsere Pflicht an maßgebendem Orte gegen denselben die entschiedenste Einsprache zu erheben und stellen, den Antrag: Der löbliche Gemeinderath beschliesse, es sei eine Petition an das hohe Abgeordnetenhaus zu richten, in welcher auf die Gefahren welche der Lichtensteinsche Antrag für die bestehende Volksschule birgt hingewiesen und die Bitte ausgedrückt wird, daß das hohe Abgeordneten haus den gemeinschädlichen Antrag des Fürsten Lichtenstein ablehnen möge. - Zugleich wird die Erwartung ausgesprochen, daß die deutschen Abgeordneten des Reichsrathes einmüthig den Antrag Lichtenstein und Genossen

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