Ratsprotokoll vom 9. September 1887

Herr G.R. Mayr, spricht noch über die möglichen Chancen einer solchen Abstimmung und deren Folgen, worauf schlüslich auf die Frage des Herrn G.R. Wilhelm Klein, ob die Abstimmung nach Stimmen oder nach dem Steuergulden erfolgen solle Herr G.R. Friedrich Brandl seinen Antrag genau dahin formulirt, daß die Abstimmung nach erfolgter Bekanntmachung durch die hiesigen Blätter binnen 8 Tagen mittelst Einzeichnung im Rathhause in der betreffenden Liste durch Ja oder Nein mit Angabe der Höhe des Umlagebetrages zu erfolgen habe. Bei der nun folgenden Abstimmung wird der Antrag des Herrn G.R. Friedrich Brandl mit allen gegen zwei Stimmen (Brandl und Klein) abgelehnt; dagegen in namentlicher Abstimmung der vereinfachte Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath möge

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