Ratsprotokoll vom 22. Juli 1887

1. Personalangelegenheiten, werden zum Schluß der Sitzung in vertraulicher Berathung erledigt. 2. Anläßlich eines vorgekommenen Anstandes liegt gezeichnet von 74 Gewerbetreibenden eine Petition um Abänderung der in der Strassenreinigungsordnung enthaltenen Bestimmungen betreffend das Abladen von Holzkohle vor. Nach Vorlesung dieser Petition stellt die Majorität der Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath möge der in Rede stehenden Petition unter nachstehenden Beschränkungen Folge geben: 1. Kohlen dürfen nur vor dem Hause abgeladen werden in welchem sich die Betriebsstätte des betreffenden Gewerbetreibenden befindet. 2. Hat beim Abladen der Kohle zur Verminderung des Staubes die Krippe so lange auf den

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