Ratsprotokoll vom 4. Dezember 1885

der Verkehr auf dem Schiffwege ganz unmöglich geworden ist so wird die Herstellung einer neuen Uferschlacht möglichst bald vorgenommen werden müssen und beehrt sich daher der Gefertigte im Nachstehenden Kostenvoranschläge für eine BöschungsPflasterung, wie dieselbe unterhalbder ein gestürzten Stelle hergestellt ist und eventuell für Holzbeschlachtung nach dem bisherigen Bestände zur Vorlage und Beschlußfassung zu bringen. A. Herstellung der Uferböschung mit Steinpflasterung. Dieselbe muß mit Rücksicht auf die lokalen Verhältnisse und behufs solider Verbindung mit dem bestehenden Uferober- und unterhalb der eingestürzten Stelle in einer Länge von mindestens 52.0 Meter ausgeführt werden. Die Kosten hiefür werden sich belaufen wie folgt:. 1 circa 39 m Steinsatz unter dem Wasserespiegel sammt Ausbaggerung á 7 fl 273 fl 2.197.6 m2 Steinpflasterung aus mindestens 0.4 in starken Steinen á 3 fl 592 fl 80 xr Fürtrag 865 fl 81 xr

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