Ratsprotokoll vom 9. Jänner 1885

führer folgende zwei Mittheilungen verlesen: a. Mit Erlaß des hohen oö. Landes-Aus schusses vom 25. Dezember 1884, Zahl 12907, wurde dem Gemeinderathe der Stadt Steyr gemäß der in seiner Sitzung am 10. Dezember 1884 gefassten Beschlüsse gestattet zur theilweisen Deckung der Erfordernisse der genannten Stadtgemeinde im Jahre 1885 eine 40 %ige Umlage auf die direkten Steuern mit Einrechnung der Zuschläge zur Erwerb und Einkommensteuer, einer Verbrauchsumlage von 2 fl ÖW per Hectoliter gebrannter geistiger Flüssigkeiten und einen 30 % Zuschlag zur Verzehrungssteuer vom Weine, Obstmoste und Fleische einzuheben, nachdem den gesetzlichen Vorschriften entsprochen worden ist und keine Erinnerungen

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