Ratsprotokoll vom 24. Oktober 1884

meinderath in diesem Sinne Beschluss fassen sollte, hievon das Central-Comite sofort verständigt werden. 2. Der löbliche Gemeinderath möge den Antrag des Herrn General Directors Josef Werndl, wonach sich dieser bereit erklärte, der Stadtgemeinde Steyr den ihm gehörigen Theil der ehemaligen Quenghoffelder um den Selbstkostenpreis käuflich zu überlassen, freudig begrüssen und beschliessen: Es sei nach gepflogener Ausstellungs Abrechnung und Zusammenstellung des Gemeinde Praeliminars für das Jahr 1885 mit Herrn General Director Josef Werndl behufs eventuellen käuflichen Uiberlassens des ihm gehörigen Theiles der Quenghoffelder an die Stadt Steyr in entgiltiger Unterhandlung zu treten. Von diesem Gemeinderathsbe-

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