Ratsprotokoll vom 12. September 1884

der Steuern und Umlagen gesagt wurde. Die Befreiung von den Komunalsteuern und Umlagen ist eine Ausnahme von der allgemeinen Leistungspflicht der Bewohner, Ausnahmen aber müssen strenge ausgelegt und dürfen nicht erweitert werden. Nach Ansicht des Comites hat daher die Gasanstalt kein Recht auf Befreiung der Mauthpflicht weshalb das Comité empfiehlt, den in den früheren Offertbedingnissen eingestellten Ausdruck "Gemeindefuhren für die Gasfabrik" in den nunmehrigen Pachtbedingnissen beziehungsweise Vertrag, gänzlich auszulassen. Im Uibrigen werden die vom Amte ausgearbeiteten Pachtbedingnisse zur Annahme empfohlen. Dieser Comiteantrag wird ohne

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