Ratsprotokoll vom 12. September 1884

Raths-Protokoll aufgenommen über die am 12. September 1884 stattgehabte diesjährige XIII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner. Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe: Anzengruber Leopold Klein Wilhelm Brandl Friedrich Landsiedl Anton Dittmann Johann Olbrich Hugo Holub Karl Peyrl Josef Huber Leopold Redl Johann Jäger Anton v. Waldau Turek Josef Jäger Franz v. Waldau Wickhoff Franz Schriftführer Herr Stadt Secretär Fritz Hähnel.

Tagesordnung 1. Mittheilung 2. Wahl zweier Vertrauens-Männer in die Pferde Assent Commission. 3. Antrag des Comites pcto Schaffung eines Museums in Steyr. 4. Comitebericht in Kasernbau Angelegenheit. 5. Comitebericht pcto Wiederverpachtung der städtischen Gefälle. II. Section 6. Amtsbericht über den Stadtcassa Journals Abschluss pro August 1884. 7. Amtsbericht über den Jahres Rechnungs-Abschluss pro 1883. III. Section 8. Amtsbericht über den Kostenbedarf pro 1884/85. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags

Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verifikatoren des heutigen Sitzungs Protokolles die Herren G. R. Franz Jäger v. Waldau und Josef Peyrl und referirt sodann über nachstehende Gegenstände. a. Laut vorliegenden Amtsbericht sind für das Jahr 1885 in die Pferde Assentcommission wieder 2 Vertrauensmänner seitens des löblichen Gemeinderathes zu wählen. Herr G. R. Leopold Huber beantragt die bisherigen Vertrauensmänner nämlich Herrn Franz Jäger v. Waldau und Herrn Josef Reder sen. wieder zu wählen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 9018. b. Bezüglich des vom Herrn Franz Tomitz Obmann des Gewerbe Vereines und des Comités für

die culturhistorische Ausstellung angeregten Idee wegen Errichtung eines städtischen historischen Museums in Verbindung mit der permanenten Gewerbe Ausstellung des Industriebezirkes und der Stadt Steyr, hat das in der letzten Sitzung hiefür eingesetzte Comite in seiner Sitzung am 5. l. Mts. sich einstimmig dahin ausgesprochen, daß die in Rede stehende Anregung alle Anerkennung verdiene und der löbliche Gemeinderath die fernere Entwicklung dieser Sache in zeitgemässe Behandlung bringen möge. Sollten dermalen etwa mit Schluss der Ausstellung für den oben gedachten Zweck einzelne Sachen und Gegenstände erworben oder gewidmet werden, so wären dieselben vorläufig im städtischen Archive unter zu brin-

gen und aufzubewahren. Der Herr Vorsitzende verliest sodann ein diesbezüglich vom Herrn Franz Tomitz am 10. l. Mts. übermitteltes Memorandum in welchen derselbe dem löblichen Gemeinderathe nochmals die Bildung eines städtischen historischen Museums wärmstens empfiehlt und den Vorschlag macht ein aus Mitgliedern aller hiebei betheiligten Faktoren zusammengesetztes Comité einzuberufen. Herr G. R. Franz Wickhoff ist für die Ergänzung des bereits vom Gemeinderathe gewählten Comités im Sinne des Vorschlages des Herrn Franz Tomitz. Herr G. R. Josef Peyrl befürwortet den Antrag des Comites weil für den Anfang die Räumlichkeiten des städtischen Archivs ganz passend sind. Klein Wilhelm befürwortet die Ergänzung des Comites und ist auch dafür, daß seitens des Comites ein diesbetreffender Aufruf an die Aussteller ergehe. Herr G. R. Franz Wickhoff stellt hierauf folgenden Antrag:

1. der Antrag des Comites möge angenommen werden. 2. Der Gemeinderath spricht die Geneigtheit aus, im Sinne des Memorandums des Herrn Franz Tomitz das Comite durch die Mitglieder des culturhistorischen Ausstellungs Comites und einigen Mitgliedern des Central Comités zu verstärken. Diese Anträge werden vom Herrn G. R. Wilhelm Klein und Josef Peyrl unterstützt, einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 9095. c. Am 3. September d. Js. hielt das Kasernbau Comité eine Sitzung, in welcher die Kostenfrage des Kasernbaues eingehend erörtert wurde. Es ergab sich folgende Zusammenstellung: für den Grundankauf ... 50.000 fl Aproximative Baukosten ... 200,000 fl Summa ... 250.000 fl Diese Summe müßte durch ein

Sparcasse Anlehen aufgebracht werden, wenn die Sparcassa ausnamsweise auf eine 4 1/2 % Verzinsung 1/2 % Anuitäten zahlbar in 52 Jahres Raten einginge, beziehungsweise die Regierung die Bewilligung hiezu geben würde, so wäre zur Verzinsung und Amortisirung obiger Schuld durch 52 Jahre ein Jahresbetrag von 12.500 fl an die Sparcasse rückzuzahlen. Ausser diesen ... 12.500 fl kämmen noch folgende aproximative Jahres Auslagen dazu: Einkommensteuer beziehungsweise Hauszinssteuer ... 1400 fl Grundsteuer ... 300 fl Landesumlagen bei ... 700 fl Erhaltungskosten ... 1.200 fl Etwaige Quartierzulagen ... 600 fl Assekuranz und sonstige unvorhergesehene Auslagen ... 500 fl 17.200 fl Hiefür wären folgende Einnahmen Betrag seites des Aerars ... 9.200 fl Ertrag der Grundverpachtung ... 1000 fl = 10.200 fl 10.200 fl Bleibt unbedeckt ... 7000 fl

Nachdem aber die Gemeinde eine so hohe Jahreslast nicht zu übernehmen im Stande ist, so wäre an den hohen Landtag ein Einschreiten zu richten, worin auf Grund der Bestimmungen des § 23 um Gewährung eines jährlichen Einquartirungsbeitrages in einer erst festzustellenden Quote einzuschreiten. Dieser Beitrag wäre für die Dauer von 25 Jahren zu gewähren, während die Höhe desselben und des aus Gemeindemitteln zu bedeckenden Beitrages ebenfalls erst nach Aufstellung der Kostenüberschläge und nach Fixirung der vom Staate und dem Lande zu leistenden Vergütung normirt werden kann. Es ist nun Sache des löblichen Gemeinderathes über die Möglichkeit des Kasernbaues in Steyr Beschluss zu fassen. Der Herr Vorsitzende theilt weiters mit, daß das Comite der Meinung

sei, der löbliche Gemeinderath möge an den hohen Landtag im Sinne des § 23 des Einquartierungsgesetzes die Bitte richten, für die Unterbringung einer Garnison in Steyr, einen jährlichen Einquartierungsbeitrag und zwar während der nächsten fünf und zwanzig Jahre, aus Landesmitteln gewähren. Uiber diese Angelegenheit entspinnt sich eine fast zweistündige Debatte. Herr G. R. Franz Wickhoff hält den Bau einer Jäger Kaserne sowohl für die Gemeinde Steyrals auch für die hohe Landes und Reichsregierung sehr wünschenswerth, doch könne er nicht umhin darauf aufmerksam zu machen, daß die Gemeinde Steyr bei Contrahirung eines so bedeutenden Anlehens wie das welches für den Kasernbau erforderlich sei, eine sehr große Verantwortung trage und sie auch nicht daran denken darf die Gemeindeumlage abermals zu erhöhen, da ja ihre Schuldenlast die Summe

von 390.639 fl erreicht, die Gemeindeumlage bereits mit 40 % von den direkten Staatssteuern sammt Zuschlägen bemessen werden müßte und weiters doch allgemein bekannt ist, daß die Geschäftsverhältnisse in Steyr schon seit mehreren Jahren sehr mißliche sind. Er sei überhaupt dafür daß bevor zur Contrahirung des Kasernbau Anlehens geschritten werde, die steuerzahlende Bürgerschaft befragt werde. Mit der Anschauung des Comites sei er einverstanden nur müsse er im Interesse der Gemeinde und im Interesse der Steuerzahler dahin rathen gleich um einen bestimmten Beitrag beim hohen Landtage bittlich zu werden, denn die Gemeinde müsse genau wissen welche Last ihr zu tragen erübrigt bevor sie sich

zu den in Rede stehenden Kasernbau endgiltig entschliesse. Diesen Ausführungen pflichten die Herren G. R. Friedrich Brandl und Josef Peyrl vollkommen bei. Herr G. R. Wilhelm Klein macht darauf aufmerksam, daß in den Zusammenstellungen des Comites der etwaigen Contrahirung des Kasernbauanlehens eine Amortisirung in 52 Jahren in Aussicht genommen erscheint, daß aber nur für einen Zeitraum von 25 Jahren eine theilweise Deckung hiefür garantirt erscheint, und somit nach 25 Jahren, während welcher Zeit auch in den WehrVerhältnissen sich so manches ändern könne, die Gemeinde Gefahr laufe eine fast unbedeckte Jahreslast von circa 17.000 fl tragen zu müssen, er für seine Person werde sich nie entschliessen der nächsten Generation ein so drückendes Erbtheil

zu hinterlassen, er möchte daher daß die Beitragsleistung in einen solchen Maaß verlangt werde, daß das Anlehen während der garantirten 25 Jahren amortisirt werden könne. Uiberhaupt finde er, daß die Kasernbau Angelegenheit ziffermässig noch nicht genau genug erhoben sei, in der vorliegenden aproximativen Kostenberechnung seien keine Interkollarzinsen welche sich während des Baujahres auf mehrere Tausend Gulden belaufen werden, ferner keine Beträge für Anfertigung der Pläne Vorarbeiten etc. eingestellt, auch sei die Frage der nothwendigen Nebenbaulichkeiten noch nicht klar gestellt, man könne also noch gar nicht sagen um welchen Beitrag man beim hohen Landtag bittlich werden soll.

Der Herr Vorsitzende ist der Anschauung man könne den Beitrag ja mit einen gewissen Perzentsatz der jährlich unbedeckt bleibenden Ausgabensumme feststellen. Herr G. R. Josef Peyrl ist der Anschauung, daß sich an der aproximativen Kostenzusammenstellung nicht mehr viel ändern kann, man möge daher beim hohen Landtag entweder um einen fixen Beitrag z. B. mit jährlich 5000 fl oder noch besser um einen gewissen Perzentsatz z. B. 2/3 Theile der jährlichen unbedeckten Abgangssumme bittlich werden. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz ist der Anschauung, daß man vorher doch auch mit der Sparcassa welche das Darlehen geben soll ins Reine kommen müsse er halte daher diese Angelegenheit noch nicht genügend reif. Herr G. R. Franz Dittmann verspricht sich von einen Kasernbau in Steyr unter den gegebenen Verhältnissen keinen grossen

Vortheil und ist dafür daß man das Projekt ganz fallen lassen soll. Herr G. R. Karl Holub ist der Anschauung man soll vom Landtag die Deckung des ganzen Abganges durch 25 Jahre verlangen, da ja der Gemeinde noch immer das hohe Risiko für die letzten 27 Jahre bleibt. Herr G. R. Franz Wickhoff meint, die Deckung für den ganzen Abgang könne man nicht verlangen wohl aber eines großen Theiles desselben, auch möge der Herr Bürgermeister bei der hohen Regierung um Unterstützung der betreffenden Petition ansuchen. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau ist für die Petition an den Landtag um eine bestimmte Beitragleistung in der Höhe von etwa 2/3 Theile des unbedeckten Abgan-

ges und ist auch dafür daß die hohe Regierung um Unterstützung in dieser Angelegenheit ersucht werde. Herr G. R. Karl Holub formulirt hierauf folgenden Antrag: Die Gemeinde Steyr könne sich in Erwägung, daß ihre Schuldenlast bereits die Höhe von 390.639 fl erreicht in Folge dessen die Gemeindeumlage schon mit 40 % der direkten Staatssteuern sammt Zuschlägen bemessen werden mußte, ferner daß sie durch die Contrahirung des nöthigen Kasernbauanlehens im Betrage von mindestens 250.000 fl, für welchen Betrag nur durch 25 Jahre eine theilweise Verzinsung garantirt erscheint, namentlich für die späteren Jahre eine für ihre Verhältnisse sehr grosse Last übernehmen müßte und schlüßlich in Erwägung des bekannten Umstandes, daß die Geschäftsverhältnisse

in Steyr schon seit mehreren Jahren sehr missliche sind, nur dann zum Baue der in Aussicht genommenen Normal Kaserne für ein Jäger Bataillon entschliessen, wenn der hohe Landtag sich gnädigst herbei liesse im Sinne des § 23 des Einquartierungs Gesetzes der Stadtgemeinde Steyr durch eine Reihe von 25 Jahren von den bei der jährlichen Abrechnung der für die von der Stadt Steyr zu erbauenden beziehungsweise in der Folge erbauten Kaserne sammt den hiezu gehörigen Nebenbaulichkeiten, gehabten Einnahmen und Ausgaben, sich ergebenden unbedeckten Abganges einen Beitrag in der Höhe von vier fünftheile dieser jeweiligen Summe aus Landesmitteln zu bewilligen. Mit der Ausarbeitung und

Vorlage der diesbezüglichen Eingabe wird der Herr Bürgermeister betraut. Der Herr Vorsitzende constatirt nun, daß bezüglich der Höhe des Perzentsatzes zweierlei Meinungen zu Tage getreten seien, die eine ist für die Petitionirung um einen Beitrag von zwei Drittheilen die andere um einen Beitrag von vier Fünftheilen des jährlichen unbedeckten Abganges. Bei der Abstimmung wird ersterer Antrag mit allen gegen zwei Stimmen (Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau und Herr G. R. Josef Peyrl) abgelehnt, letzterer mit zehn gegen fünf Stimmen angenommen, es erscheint sonach der Antrag des Herrn G. R. Karl Holub mit überwiegender Majorität zum Beschlusse erhoben. Herr G. R. Franz Wickhoff behält sich den Antrag diese Angelegenheit in einer Bürgerversammlung zur Berathung zu bringen für eine spätere

Zeit vor. Herr G. R. Wilhelm Klein beantragt falls der hohe Landtag die soeben beschlossene Petition bewillige und in Folge dessen der Kasernbau und das hiezu nöthige Anlehen in Vollzug kommen sollten, man dieses Darlehen bei der Sparcassa in Steyr unter den möglichst günstigsten Bedingungen erwirken möge. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 5. Das Comite zur Ausarbeitung der Bedingnisse für die Offert ausschreibung der städtischen Gefälle hielt am 5. l. Mts. seine diesbetreffende Sitzung und hat einstimmig beschlossen die städtischen Gefälle nämlich die Pflaster und Brückenmauth um 10.000 Das Marktplatz und Standelgefälle um 2000 das Waag und Niederlagsgefälle um 400 und den Ertrag der Schweineschrägen um 400 in Summa 12.800 und zwar für die Zeit vom 1. Jänner

1885 bis 31. Dezember 1886 in Offert Ausschreibung zu bringen: Im Uibrigen werden die Pachtbedingnisse wie sie vom Amte nach einigen unwesentlichen Abänderungen für zweckentsprechend befunden, nur beschließt das Comité einstimmig bezüglich der Fuhren der Gasfabrick jede Bestimmung bezüglich einer etwaigen Mauthfreiheit fallen zu lassen und begründet dies des längeren wie folgt: "In den Bedingnissen der früheren Verpachtung werde unter anderen gesagt mauthfrei seien die Gemeindefuhren für die Gasfabrik." Hieraus haben sich wiederholt Differenzen ergeben, indem die Gasanstalt in der Folge die Mauthbefreiung aller ihrer Fuhren forderte und der Mauthpächter sodann die Bezahlung dieser Mauthgebühren von der Gemeinde verlangte.

Die Gasanstalt hat die Mauthfreiheit ihrer Fuhren auf den Absatz 5 des Vertrages vom 28. August 1864 begründet nach welchem sie von den Komunalsteuern und Umlagen für die Vertragsdauer befreit ist, wogegen der Mauthpächter seinen Anspruch auf den erwähnten Absatz der Pachtbedingnisse und des Pachtvertrages begründete. Zur Vermeidung weitwendigen Streitigkeiten mit den Mauthpächter hat die Gemeinde einfach diese Mauthgebühren vorläufig auf ihren Conto genommen und es ist nun im neuen Vertrage vorzusorgen, daß nicht ähnliche Differenzen zu Tage treten. Die im Vertrage mit der Gasanstalt zugesicherte Befreiung von den Komunalsteuern und

Umlagen kann sich nicht auf die Befreiung von der Leistung der städtischen Gefälle beziehen, weil Steuern und Umlagen begreiflich ganz andere Abgaben involviren als die städtischen Gefälle. Die Steuern und Umlagen werden den Steuerpflichtigen nach einem gewissen Prozentsatze aufgelastet, wohin gegen den städt. Gefälle nur dann zu entrichten kommen, wenn bestimmte gefällspflichtige Handlungen von den einen oder den anderen Bewohnern vorgenommen werden, die städtischen Gefälle haben zur Zeit der Errichtung des Gasvertrages schon unter jenem Namen und in jener Ausdehnung bestanden wie sie heute bestehen und wenn der Gasfabrik eine Befreiung von den städtischen Gefälle hätte zugestanden werden wollen so hätte im Vertrage dieses gerade so ausdrücklich gesagt werden müssen, als es bezüglich

der Steuern und Umlagen gesagt wurde. Die Befreiung von den Komunalsteuern und Umlagen ist eine Ausnahme von der allgemeinen Leistungspflicht der Bewohner, Ausnahmen aber müssen strenge ausgelegt und dürfen nicht erweitert werden. Nach Ansicht des Comites hat daher die Gasanstalt kein Recht auf Befreiung der Mauthpflicht weshalb das Comité empfiehlt, den in den früheren Offertbedingnissen eingestellten Ausdruck "Gemeindefuhren für die Gasfabrik" in den nunmehrigen Pachtbedingnissen beziehungsweise Vertrag, gänzlich auszulassen. Im Uibrigen werden die vom Amte ausgearbeiteten Pachtbedingnisse zur Annahme empfohlen. Dieser Comiteantrag wird ohne

Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 9089. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber: 6. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate August 1884. Einnahmen im Monate August 1884. Hiezu den am 31. Juli 1884 verbliebenen baaren Cassarest mit daher Einnahmen Summe im August 1884 Hievon abgezogen die im Monate August 1884 bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat September 1884 ein baarer Cassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive August 1884 Die gesammten Einnahmen Die gesammten Ausgaben Stadt Cassaamt Steyr um 31. August 1884. Willner Cassa Director Paarfusser Controlor.

Das Cassa Journal wurde durch die Herren G. R. Leopold Huber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden und empfiehlt sonach die Section die Kenntnissnahme obigen Cassagebahrungs Ausweises. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8946. 7. Amtsbericht: Das Amt erlaubt sich ergebenst zu berichten, daß gegen die durch 14 Tage zur öffentlichen Einsicht aufgelegen gewesenen Rechnungen vom Solar Jahre 1883 über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtcassa sowie sämmtlicher unter abgesondeter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten weder mündliche noch schriftliche Einwendungen erstattet wurden.

Die abgenommene Kundmachung wird beigeschlossen. Steyr am 7. September 1884. Hähnel. Die Section beantragt die Kenntnißnahme obigen Amtsberichtes. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8480 u. 8603. III. Section Referent: Sections Obmann Herr G. R. Johann Redl. 8. Betreffs Beistellung des Kohlenbedarfes für die städtischen Gebäude und Schulen pro 1884/85 im Ausmasse von 18 Tonnen Braunkohle 46 Tonnen Steinkohle und 19 Tonnen Koaks beantragt die Section die hiesigen Kohlenhändler Herrn Johann Scholz Herrn Anton Ortler und Herrn Johann Pfaffenwimmer zur Offerteinbringung unter Anschluß von Musterkohlen einzuladen; der Koaksbedarf sei von der hiesigen Gasfabrik zu den bestehenden Preis zu beziehen.

Wird ohne Debathe einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8964. Hierauf Schluss der Sitzung um 1/2 7 Uhr Abends. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Franz Jäger Josef Peyrl Der Schriftführer Hähnel

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