Ratsprotokoll vom 25. Juli 1884

ner Ansicht nach die Gemeinde weder den Herrn Bruckschweiger noch die Herrn Gustav Gschaider und Dechant Dürrnberger zu fragen braucht, was sie mit dem ihr eigenthümlichen Wasser anfängt und daß sie denselben nicht dafür verantwortlich ist ob sie dieses Wasser durch einen Kanal nutzlos in die Enns abrinnen läßt oder aber einer Vorstadt zuführt, welche gar kein Wasser und gar keinen nutzbaren Brunnen besitzt und welche mit Wasser zu versehen eine offenbare und dringende Pflicht der Gemeinde ist. Ich bitte sohin um ehethunlichste Bekanntgabe, ob unserem Ansuchen willfahrt wird oder nicht. Steyr am 9. Juli 1884. Franz Hametner.

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