Ratsprotokoll vom 25. Juli 1884

Raths Protokoll! aufgenommen am 25. Juli 1884 über die diesjährige XI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister kaiserl. Rath Georg Pointner Der Vicebürgermeister Leopold Putz. * Die Herren Gemeinderäthe: Brandl FriedrichMayr Anton Dittmann Johann Olbrich Hugo Göppl Emil Perz Mathias Haller Josef Hochhauser Johann Dr. Peyrl Josef Huber Leopold Redl Johann Jäger Anton v. Waldau Turek Josef Kautsch Jakob Wickhoff Franz für den Schriftführer Herrn Stadt-Secretär Fritz Hähnel ist anwesend Herr Kanzlist Franz Ebmer.

Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. Sectionsantrag in Angelegenheit eines Legats-Anfalles. II. Section 2. Amtsbericht über den Stadtcassa Journals Abschluss pro Juni 1884. III. Section 3. Collectiv Eingabe der Hausbesitzer und Bewohner der Binderund Zieglergasse wegen Abhilfe der sanitären Uibelstände resp. Kanalisirung daselbst. 4. Eingabe der Brunnengemeinde Ort hinsichtlich der Herstellung einer Wasserleitung. IV. Section 5. Gesuch um Uibertragung des

Schuldienerdienstes an der Knaben-Volksschule Steyrdorf. Comitebericht in Angelegenheit des Kasernbaues. Beginn der Sitzung 4 Uhr Nachmittags. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlussfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet ersucht zu Verifikatoren für das heutige Sitzungs Protokoll die Herren Gemeinderäthe Hugo Olbrich und Mathias Perz und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Wie bekannt wurde in der letzten Gemeinderaths Sitzung die vom Herrn G. R. Franz Jäger v. Waldau beabsichtigte Mandatsniederlegung nicht genehmigt. und hat nun in Folge Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau erklärt sein GemeinderathsMandat weiters zu behalten. Wird einstimmig zur Kenntniß

genommen. b. Laut Erlass der k. k. o. oest. Statthalterei vom 14. Juli l. Js. Z. 1620 Praes. hat Seine k. u. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Karl Ludwig gnädigst zu gestatten geruht, daß der Ausstellungs und Volksfestplatz sowie die daselbst angelegte Strasse höchstdessen Namen führen dürfen. Wird einstimmig zur hoch erfreulichen Kenntniss genommen. c. Herr Saxlehner Besitzer der Czarda am Ausstellungsplatze hat seinerzeit und die Bewilligung das Dach der Czarda auf einer ganz dünnen Strohschichte. c. Der Herr Vorsitzende tritt den Vorsitz an den Herrn G. R. Leopold Huber ab. Hierauf referirt Herr G. R.

Anton Jäger v. Waldau über folgenden Gegenstand: Herr Saxlehner Besitzer der Czarda am Ausstellungsplatze hat seinerzeit um die Bewilligung das Dach der Czarda mit einer ganz dünnen Strohschichte in Wasserglas gedrängt decken zu dürfen angesucht. Der Herr Bürgermeister hat unter der Voraussetzung, daß die Strohdecke thatsächlich nur eine ganz dünne werde und die Tränkung mit Wasserglas unter Aufsicht des Herrn städtischen Ingenieurs erfolge, die Bewilligung ertheilt. Bei der am 21. l. Mts. stattgehabten baubehördlichen Besichtigung am Ausstellungsplatze hat jedoch Herr Bauführer Zimmermeister Julius Huber angegeben, daß die Strohschichte 2-3 Finger dick werden müßte, worauf die Commissions Mitglieder sich dahin ausspra-

chen, daß eine solche Eindeckung nicht zu bewilligen wäre. Unter diesen Umständen hat der Herr Bürgermeister sich genöthigt gesehen seine früher ertheilte Bewilligung, welche er nur auf die Angabe sie daß die Strohdecke eine ganz dünne werde, gegeben hatte, zurückzuziehen. Gegen diese Maßnahme hat nun Herr Saxlehner den ihm offen gelassenen Recurs an den Gemeinderath ergriffen und frägt es sich zunächst ob dieser Gegenstand als dringend zur Verhandlung kommen könne. Wird einstimmig zugegeben. * (Herr Vicebürgermeister Leopold Putz erscheint in der Sitzung Herr Referent G. R. Anton Jäger v. Waldau verliest hierauf den Recurs welcher mit dem Ersuchen schließt:

Der löbliche Gemeinderath geruhe in Abänderung des rekurrirten Erlasses vom 22. Juli l. Js. Z. 7514 die bereits sub Z. 5946 bewilligte Uiberdeckung des Daches der Czarda mit einer dünnen mit Wasserglas imprägnirten Strohdecke gestatten. Herr G. R. Josef Peyrl ersucht den Herrn Referenten das bei der Commission am 21. l. Mts. seitens des Feuerwehr Obercommandos abgegebene Gutachten zu verlesen. Dieses Gutachten lautet bei dem Umstande als bei der am 21. l. Mts. stattgehabten Commission Herr Bauführer Julius Huber selbst zugab, daß die Strohdecke mindestens 2 Finger dick werde dahin: Es sei besagte Stroheindeckung als feuergefährlich zu bezeichnen weil man nicht glaube, daß die Wasserglas Imprägnirung einer dickeren Strohschichte, welche hohl liegt und allen Witterungsverhältnissen ausgesetzt ist, für längere Zeit

genügende Garantie biethe; auch sei im Falle eines Brandes bei heftigen Wind die Gefahr vorhanden, daß brennende Strohtheile auf die übrigen Gebäude getragen werden könnten. Die Rechtssection stellt den Antrag es möge vorliegen, den Recurse dahin Folge gegeben werden, daß Recurrent zuvor unter Intervention des städtischen Ingenieurs eine Probe über die genügende Feuerfestigkeit einer mit Wasserglas imprägnirten Strohdecke vornehmen lasse, und erforderlichen falls eine im Verlaufe der Zeit vom städtischen Bauamte nothwendig befundene Wiederholung der Imprägnirung der Strohdecke sofort zu veranlassen habe. Herr G. R. Johann Dittmann macht

darauf aufmerksam, daß bei Abhaltung der Collaudirungs Commission am 21. l. Mts. Herr Julius Huber angab, die Strohschichte müsse um die Bedachung ordentlich herstellen zu können mindestens 2 Finger dick sein, nachdem also von der im Baugesuche angegebenen ganz dünnen Stroheindeckung Abgang genommen werden sollte, habe sich der Herr Bürgermeister gemäß des Gutachtens der Collaudirungs Commissions Mitglieder bestimmt gefunden, seine unterm 10. Juni l. Js. - Z. 5946 ertheilte Bewilligung zurück zu nehmen. Herr G. R. Anton Mayr stellt den Antrag es möge der Sectionsantrag angenommen werden. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Sectionsantrag mit allen gegen eine Stimme zum Beschlusse er hoben. - Z. 7554.

Der Herr Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. 1. Ist folgender k. k. Statthalterei Erlass herabgelangt. - Z. 7293/VII An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Die Direction des Waisenhauses der barmherzigen Schwestern zu Sct. Anna in Stadt Steyr hat in dem hierneben zur Einsicht gegen Rückschluß mitfolgenden mit 3 Beilagen belegten Gesuche de dato 27. Mai 1884 die Bitte um Trennung des Legates nach der am 28. Jänner 1883 zu Sct. Peter i. d. Au in Niederoesterreich verstorbenen Franziska Schachner pr 2000 fl resp. um Zuerkennung der Hälfte pr 1000 f

für das Waisenhaus zu Sct. Anna gestellt. Euer Wohlgeboren werden mit Beziehung auf den h. o. Erlass vom 17. November 1883, Z. 12159 beauftragt, zu berichten, ob seitens der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr die Ansprüche der Waisenhaus Direction zu Sct. Anna als berechtigt anerkannt werden. Hiebei wird bemerkt, daß im Falle, als ein gütliches Uibereinkommen zwischen den Interessenten nicht zu erzielen wäre, die Streitsache nur auf dem ordentlichen Rechtswege zur Entscheidung gebracht werden könnte. Die beglaubigte Abschrift des Testamentes der genannten Erblasserin de dato 28. October 1878 folgt hierneben zur eventuellen Bestimmung der wahren Absicht der Erblasserin aus dem Zusammenhange der Legate

3, 7 & 8 des Testamentes mit. Linz den 28. Juni 1884. Der k. k. Statthalter Weber. Hiebei ist zu bemerken, daß die Stadtgemeinde Vorstehung den Anspruch der ehrwürdigen barmherzigen Schwestern auf das in Rede stehende Legat für rechtlich nicht bestehend erklärte, da der im Testamente gesetzte Ausdruck "zu Sct. Anna in Stadt Steyr" im Zusammenhange mit den übrigen Testamentsverfügungen zweifellos voraussetzen läßt, daß das Legat dem Spitale zu Sct. Anna also dem Milden versorgungsfonde vermeint ist. Die Section stellt daher den Antrag der löbliche Gemeinderath acceptire die wohl begründete Entscheidung der löblichen Gemeinde Vorstehung vom 12. Juli 1883 und wolle im Sinne obiger Entschei-

dung beschliessen, daß dieses Legat der genannten Anstalt als solches und nicht dem dieselben leitenden Orden der barmherzigen Schwestern, somit dem Mildenversorgungsfonde der Stadt Steyr zuerkannt werde. Herr G. R. Peyrl, Wickhoff, Dr. Hochhauser schliessen sich dem Sectionsantrag, wornach das Eigenthum des Legates der genannten Krankenanstalt als solcher und nicht dem Waisenhause und den diese Anstalten leitenden Orden der barmherzigen Schwestern gewillt sei. Herr G. R. Dr. Hochhauser kann sich mit der Abgabe sämmtlicher Zinsen von diesbetreffenden Legate nicht ganz einverstanden erklären, nachdem die Stadtgemeinde ohnehin kontraktlich eine Verpflegsentschä-

digung von jährlich 2310 fl zahlt, und mit der Abgabe von Zinsen aus Legaten eine Praejudic geschaffen werden könnte. Er will hiebei die Schwestern in keiner Weise verkürzen, er weiß ihre große Aufgabe und Opferwilligkeit zu schätzen und zu würdigen, nur will er, daß hieraus kein Rechtsverhältniß entstehe. Diesem schliessen sich Herr Vicebürgermeister Putz und Herr G. R. Kautsch an. Herr Bürgermeister verspricht über Anregung des G. R. Dr. Joh. Hochhauser sich über die bisherige Verwendung der Zinsen aus Legaten genau zu informiren und demnächst hierüber zu berichten; erwähnt aber weiters daß er sich in dieser Rich-

tung nur an das frühere Gebahren gehalten habe. Herr Bürgermeister bringt den Antrag der Section zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7167. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 2. Resultat über die Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Juni 1884. Einnahmen im Monate Juni 1884. Hiezu den am 31. Mai 1884 verbliebenen baaren Cassarest mit daher Einnahmen Summe im Juni 1884 Hievon abgezogen die im Monate Juini 1884 bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat Juli 1884 ein baarer Cassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Juni 1884 Die gesammten Einnahmen die gesammten Ausgaben Städt. Cassaamt Steyr am 30. Juni 1884. Willner Cassa Director Paarfusser Controlor.

Das Casse Journal wurde durch die Herren Gemeinderäthe Leopold Huber und Mathias Perz geprüft und richtig befunden und beantragt daher die Section die Kenntnißnahme obigen Stadtcasse Gebahrungs-Ausweises. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7082. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Johann Redl. 3. Uiber die Collektiv Eingabe der Bewohner der Vorstadt Reichenschwall vom 14. l. Mts. praes. unter Zahl 7205 um Abhilfe der bekannten sanitären Uibelstände beziehungsweise um Kanalisirung der Bindergasse und Zieglergasse spricht sich die Section dahin aus, daß diesbetreffs

schon im Jahre 1882 eine Localcommission die Kanalisirung vom Hause des Herrn Hübl ab bis zur Enns als nothwendig erachtet hat; zur Durchführung dieser Kanalisirung ist ein Kostenaufwand von wenigstens 2500 fl erforderlich und wolle nun der löbliche Gemeinderath herüber schlüssig werden. Herr G. R. Josef Peyrl befürwortet vorliegende Eingabe nachdem thatsächlich bedeutende sanitäre Uibelstände vorhanden er empfiehlt die Vornahme der Kanalisirung aufs wärmste und beantragt hiefür den Betrag von 2500 fl ins nächste Praeliminare einzustellen. Der Herr Vorsitzende ist der Anschauung, daß wenn der löbliche Gemeinderath überhaupt die zur Durchführung der Kanalisirung verlangten Mittel bewillige, die Ausführung des Kanalbaues noch dieses Jahr erfolgen könne.

Herr G. R. Dr. Hochhauser ist auch dieser Anschauung und möchte die Sache bei dem Umstande als gerade derartige sanitäre Uibelstände leicht der Herd einer Epidemie werden könne, die Sache nicht auf die lange Bank geschoben wissen; er beantrage daher im Anhange an den Sectionsantrag es möge ohne Verzug unter Zuziehung der betreffenden Hausbesitzer eine Commission abgehalten werden, welche die Art und Weise der Einzapfung mit den Hauseigenthümern vereinbaren solle und möge sodann sofort besagte Kanalisirung in Angriff genommen werden. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wird der Sectionsantrag mit dem Zusatzantrag

des Herrn Gemeinderathes Dr. Joh. Hochhauser einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7205. (Herr G. R. Josef Haller verläßt den Saal.) 4. Löbliche Gemeinde Vorstehung! Als Vorsteher der Brunnengemeinde in Ort beehre ich mich auf die d. ä. Erledigung vom 6. Juni 1884 die Mittheilung zu machen, daß der Wasserbezugsberechtigte Herr Gottlieb Bruckschweiger sowie Herr Gustav Gschaider und das hochwürdige VorstadtpfarrAmt, welch beide letztere vor einigen Jahren von der löblichen Gemeinde Steyr mit einem Wasserbezugsrechte betheilt worden sind, die von der löblichen Gemeinde als nöthig erachtete Zustimmung zu der von uns mit Gesuch Z. 5385 angestrebten Wasserleitung nicht ertheilen. Ich bemerke hiezu, daß mei-

ner Ansicht nach die Gemeinde weder den Herrn Bruckschweiger noch die Herrn Gustav Gschaider und Dechant Dürrnberger zu fragen braucht, was sie mit dem ihr eigenthümlichen Wasser anfängt und daß sie denselben nicht dafür verantwortlich ist ob sie dieses Wasser durch einen Kanal nutzlos in die Enns abrinnen läßt oder aber einer Vorstadt zuführt, welche gar kein Wasser und gar keinen nutzbaren Brunnen besitzt und welche mit Wasser zu versehen eine offenbare und dringende Pflicht der Gemeinde ist. Ich bitte sohin um ehethunlichste Bekanntgabe, ob unserem Ansuchen willfahrt wird oder nicht. Steyr am 9. Juli 1884. Franz Hametner.

Die Section stellt folgenden Antrag: Im Falle die Brunnengemeinde im Ort in der Lage ist, das Uiberwasser von dem Auslaufbrunnen beim Exjesuiten-Gebäude auf irgend einem Punkt in der Schlüßlhofgasse ohne Schädigung der gegenwärtig bestehenden Wasserbezugsberechtigten dahin zu leiten, so kann die Gemeinde eine derartige Leitung nur freudigst begrüssen. Vor Angriffnahme der Durchführung dieser nachgesuchten Wasserleitung ist jedoch ein von einem Sachverständigen ausgearbeiteten Plan dem löblichen Gemeinderathe vorzulegen. Die Herren G. R. Johann Dittmann und Anton Mayr befürworten die Uiberlassung des Uiberwassers. Hierauf wird der Sectionsantrag

mit allen gegen eine Stimme zum Beschlusse erhoben. - Z. 7059. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 5. Herrn Franz Fuchshofer Schuldiener an der k. k. Oberrealschule wurde vergangenes Jahr auch die Schuldienersstelle an der städtischen Knaben Volksschule im selben Gebäude provisorisch auf ein Jahr verliehen; derselbe ist nun um Wiederverleihung dieser Stelle für das kommende Schuljahr eingeschritten. Nachdem die Direction der k. k. Oberrealschule und die Leitung der Knaben Volksschule mit der Willfahrung obigen Ansuchens einverstanden, beantragt die Section Herrn Franz Fuchshofer die angesuchte Schul-

dienersstelle gegen pünktliche Einhaltung der betreffenden Dienstes-Instruktion auf ein weiteres Schuljahr nämlich pro 1884/85 provisorisch zu verleihen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Hierauf verliest der Herr Vorsitzende nachstehende Anträge des Kasernbau-Comites: Uiber Einsichtnahme der von der Firma Gruber & Völkner mit Schreiben vom 15. Juli 1884 gelieferten Skizzen und der hierauf Bezug habenden Erläuterungen für die in Steyr zu erbauende Jäger-Kaserne werden von Seite des Comités nachstehende Anträge gestellt: 1. Mit Rücksichtnahme des Kostenpunktes und auf Bequemlichkeit der Truppe, wird die Anlage des Mannschafts Gebäudes mit drei Ge-

schossen vorgeschlagen. 2. Das Offiziers-Gebäude möge auf der Parzelle 1255 erbauet und in diesem Gebäude Wohnungen für 1 Hauptmann, 4 Subaltern-Offiziere, dann die Offiziers Schule und 3 Unter Offiziers-Wohnungen vereint untergebracht werden. 3. Die vorliegenden Skizzen sollen vorläufig der hohen k. k. Militär-Verwaltung zur Beurtheilung vorgelegt und der Civilbehörde hievon Mittheilung gemacht werden. 4. Uiber die Beistellung eines Marodehauses kann sich die Stadtgemeinde Steyr erst dann aussprechen, wenn dieselbe überhaupt über die Möglichkeit des Kasern-

baues vorerst schlüssig geworden ist. 5. Wolle mit der geehrten Bräuer-Commune als Besitzer des Schlüßlhofes ein Uibereinkommen bezüglich der Entschädigung einer allfälligen Culturentziehung eingeleitet und das vorliegende Offert derselben wegen Verkauf des genannten Gutes beiderseits festgestellt werden. 6. Der Firma Gruber & Völkner sei für das gelieferte Operat im Sinne der angenommenen Proposition vom 1. Mai 1884 die I. Rate des Honorars mit 687 fl, 50 xr sofort anzuweisen. Steyr am 21. Juli 1884. Georg Pointner. Der Gemeinderath nimmt diese Commiteanträge ohne Debatte einstimmig zur genehmigenden Kenntniß.

Sodann vertrauliche Sitzung. Schluss 6 Uhr Abend. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Der Schriftführer Hugo Olbrich M. A. Perz Fritz Hähnel

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