Ratsprotokoll vom 15. Februar 1884

Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 2. Nachdem in letzterer Zeit der Unfug überhand nimmt, daß Hausthore, Gewölbebalken etc. des Nachts über unversperrt getroffen und die diesbetreffenden amtlichen Ermahnungen nicht beachtet werden, so hat das Amt um diesfällige Weisung angesucht. Die Section beantragt hierüber der löbliche Gemeinderath möge auf Grund des § 56 des G. St. mittelst Kundmachung verordnen, daß die Hausthore von Privathäusern von 10 Uhr Nachts ab und die Hausthore von Gasthäusern nach eingetretener Sperrstunde des Nachts über versperrt zu halten sind; ebenso sind Gewölbefensterbalken in soweit nicht etwa die Fensteröffnungen mit Gitter versehen sind, des Nachts über versperrt zu halten.

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