Ratsprotokoll vom 27. Juli 1883

Commune, übernimmt. Nach einem zu vereinbarenden Zeitpunkte, geht das Schlachthaus mit seiner gesammten Einrichtung in das freie und unbeschränkte Eigenthum Ihrer Commune über, ohne daß Ihrerseits irgendeine wie immer Namen habende Entschädigung oder Ablösung an meine Gesellschaft stattzufinden haben wird. Das investirte Kapital amortisirt sich durch Einhebung einer ganz unbedeutenden Schlachtgebühr von jedem zur Schlachtung zu bringenden Rindhorn- oder Borstenvieh, und erfolgt nach vollzogener Amortisation, die Uibergabe des Schlachthauses und seines gesammten Fundus in das freie Eigenthum Ihrer Gemeinde. Diese Proposition dürfte geeignet sein bei vollständiger Wahrung Ihrer Gemeinde Interessen, auf gänzlich kostenloser Weise eine communnale Institution zu schaffen, deren Nothwendigkeit vorwiegend in sanitärer Beziehung, was kaum von irgend einer Commune verkannt werden wird.

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