Ratsprotokoll vom 27. Juli 1883

Raths-Protokoll aufgenommen am 27. Juli 1883 über die diesjährige XI. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Brandl Friedrich Kautsch Jakob Breslmayr Franz Klein Wilhelm Dittmann Johann Landsiedl Anton Dürrnberger Joh. Nepomuk Leitner Heinrich Holub Karl Mayr Anton Huber Leopold Mayr Johann Perz Mathias Jäger Anton v. Waldau Peyrl Josef Jäger Franz v. Waldau Redl Johann Schriftführer Herr Gemeine Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt sind die Herren G. R. Göppl Emil, Haller Josef, Wickhoff Franz und Herr Vicebürgermeister Putz Leopold. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittag.

Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. Offert einer Actiengesellschaft in Paris vertreten durch Herrn Jakob Schlesinger in Wien, auf Erbauung eines Schlachthauses in Stadt Steyr. 2. Sectionsantrag pcto Versicherung der städt. Sicherheitswache auf den Tod und Invalidität. II. Section 3. Amtsbericht über den Stadtcasse Journals Abschluss pro Juni 1883. 4. Antrag des Herrn Gemeinderathes Josef Peyrl um vorläufige Freigebung des Steges an der Garstner Eisenbahn Brücke. 5. Gesuch des Asylvereines der Wiener Universität um eine Unterstützung. 6. Protokollar Gesuch des Herrn Josef Leopoldseder um pachtweise Wiederüberlassung der zum neuen Armenhausanwesen gehörigen Grunde. 7. Protokollar Gesuch der Frau Josefine

Reitmayr um eine Entschädigung für die nothwendigen Adaptirungen in ihrem von der Stadtgemeinde Steyr für die Versuchs Anstalt gepachtet gewesenen Gebäude. III. Section 8. Zuschrift des k. k. Stadtschulrathes Steyr wegen Einleitung des Wassers in die Stockwerke des neuen Bürgerschul Gebäudes. 9. Offerte für Hebung der Schwimmschulbrücke. IV. Section 10. Amtsbericht über die nothwendigen Adaptirungen im Sondersichenhause behufs Verwendung desselben als Unterstandshaus eventuell als Nothspital, ferners Antrag bezüglich der seinerzeitichen Verwendung des bisherigen Ennsdorfer Unterstandshauses. 11. Einsetzung einer Sanitäts Commission. Der Herr Vorsitzende constatirt die

Beschlußfähigkeit, ersucht zu Verificatoren für das heutige Sitzungs Protokoll die Herren G. R. Klein Wilhelm und Landsiedl Anton und erstattet sodann folgende Mittheilungen. a. Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser hat mit Eingabe vom heutigen um die Gewährung eines Urlaubes bis Ende August l. Js. zum Gebrauche der Bäder in Ems angesucht. Wird einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. b. Die Firma Angust Klein offerirt Pracht-Enveloppen für eine etwaige Glückwunsch Adresse anläßlich des baldigst zu erwartenden freudigen Ereignisses im Allerhöchsten Kaiserhause. Wird einstimmig beschlossen dermalen noch keine Bestellung zu machen, da die seinerzeit aus dem erwähnten freudigen Anlasse stattzuhabende Feier, in einer späteren Sitzung besprochen werden wird.

c. Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Die achtungsvollst gefertigte Direction des o. ö. Gewerbe Vereines beehrt sich der löblichen Stadtgemeinde Vorstehung Steyr für die großmüthige Spende von fl 50 zum Zwecke der arrangirten Preisausschreibung für das Tischler und Schlossergewerbe den tiefverbindlichsten Dank auszusprechen. Indem wir seinerzeit über den Erfolg dieser Preisausschreibung, sowie über die Verwendung der hiezu bestimmten Spenden unseren eingehenden Bericht allen Gönnern vorlegen werden, bitten wir mit dem Ausdrucke unseres erneuerten Dankes, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung entgegen nehmen zu wollen. Die Direction des o. ö. Gewerbe Vereines. Linz am 4. Juli 1883. Der Vorstand Gg. Obermüller. Der Schriftführer Ed. Reichl. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 7234. d. Laut Zuschrift der Direction der Sparcassa in Steyr vom 18. l. Mts. Z. 396/b kommen nun nach herabge-

langter behördlicher Genehmigung die 5 % Zinsen des Reservefondes der Sparcasse pro 1882 im Betrage von 23663 fl 49 xr zur Vertheilung an die vereinigten Gemeinden für gemeinnützige und wohlthätige Zwecke und entfällt hievon auf die Stadtgemeinde Steyr der Betrag von 10061 fl 45 1/2 xr, welcher Betrag in folgender Weise verwendet wird. 1. Zur Krankenpflege im Sct. Anna Spitale ... fl 800,- 2. Für das Institut der Kreuzschwestern ... 300,- 3. Für die Kleinkinderbewahranstalt ... 600,- 4. Für das Institut armer Schutzkinder ... 300,- 5. Für den Verein der Schulfreunde ... 1000,- 6. Für die Suppenanstalt ... 1000,- 7. Für den Stenografen Verein ... 50,- 8. Für die Fortbildungsschule des Gewerbevereines ... 100,- 9. Für die Schülerlade der Oberrealschule ... 100,- 10. Für die Musikschule des Musikvereines ... 100,- 11. Für die allgem. Arbeiter Kranken und Invalidencasse für Steyr und Umgebung ... 400,- 12. Für Armenbetheilung ... 1000,- 13. Für den Verpflegungsfond des neuen Armenhauses ... 4311.41 5/,- zusammen ... 10.061.41 5/,- Wird einstimmig genehmigend zur

Kenntniß genommen. - Z. 7690. Der Dank wurde bereits seitens der Gemeinde Vorstehung erstattet. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. 1. Im Jänner l. Js. lief an die Gemeinde Vorstehung Steyr folgendes Schreiben ein. Löbliches Bürgermeister Amt in Stadt Steyr. Als Vertreter für Oesterreich der "Societe generale des Abattoirs" in Paris, erlaube ich mir dem löblichen Bürgermeisteramte nachfolgende Proposition zur gefälligen Kenntnißnahme und Erwägung zu unterbreiten. Meine Gesellschaft erbiethet sich für Ihre Stadt und eventuell für das ganze Gemeindegebieth ein neues den gegenwärtigen und zukünftigen Bedürfnissen Ihrer Stadt entsprechendes mit allen Hilfsmitteln der modernen Technik ausgestattetes Schlachthaus zu erbauen. Sowohl der Bau als auch die vollständige innere Herstellung verursacht Ihrer Commune absolut gar keine Kosten, ebenso wenig wie der Betrieb, den meine Gesellschaft auf eigene Kosten, jedoch unter Ingerenz und Aufsicht Ihrer

Commune, übernimmt. Nach einem zu vereinbarenden Zeitpunkte, geht das Schlachthaus mit seiner gesammten Einrichtung in das freie und unbeschränkte Eigenthum Ihrer Commune über, ohne daß Ihrerseits irgendeine wie immer Namen habende Entschädigung oder Ablösung an meine Gesellschaft stattzufinden haben wird. Das investirte Kapital amortisirt sich durch Einhebung einer ganz unbedeutenden Schlachtgebühr von jedem zur Schlachtung zu bringenden Rindhorn- oder Borstenvieh, und erfolgt nach vollzogener Amortisation, die Uibergabe des Schlachthauses und seines gesammten Fundus in das freie Eigenthum Ihrer Gemeinde. Diese Proposition dürfte geeignet sein bei vollständiger Wahrung Ihrer Gemeinde Interessen, auf gänzlich kostenloser Weise eine communnale Institution zu schaffen, deren Nothwendigkeit vorwiegend in sanitärer Beziehung, was kaum von irgend einer Commune verkannt werden wird.

Wenn meine Proposition Ihr Interesse erregt, bin ich mit Vergnügen zu weiteren eingehenden Mittheilungen bereit. Inzwischen benütze ich diesen Anlass zum Ausdrucke meiner besondere Hochachtung, mit der ich zeichne ergebener J. Schlesinger. Der Herr Bürgermeister hat hierüber um Mittheilung der näheren Modalitäten ersucht. Dieselben werden mit folgenden Schreiben bekannt gegeben. Löbliche Gemeinde Vorstehung der k. k. l. f. Kreisstadt Stadt Steyr. In Erwiederung auf Ihre geehrte Correspondenz Karte vom 24. l. Mts. beehre ich mich Ihnen beifolgend die näheren Modalitäten betreff Errichtung eines Schlachthauses mitzutheilen. Wenn die löbliche Stadtvertretung meiner Gesellschaft die Concession zur Erbauung und zum Betriebe eines Schlachthauses auf eine vorher bestimmte Reihe von Jahren ertheilt, erwirbt diese den von der Behörde zu diesem Zwecke bestimmten Platz, legt der Stadtbehörde Pläne vor, welche nach getroffener Auswahl

durch einen von der Stadtvertretung hiezu bestimmten Architecten oder Baumeister auf Kosten meiner Gesellschaft ausgeführt werden. Bau und Betrieb des Schlachthauses stehen unter behördlicher Aufsicht. Zur Verzinsung und Amortisation des investirten Kapitals, wird von jedem Stück zur Schlachtung gebrachten Horn, Rind oder Borstenvieh eine kleine vorher mit der Communalbehörde vereinbarte Gebühr eingehoben. Nach Ablauf der Concessionsdauer übergeht das Schlachthaus sammt gesammten Fundus, ohne jede wie immer Namen habende Entschädigung in das freie Eigenthum der Gemeinde. Zur Entwerfung des Planes Bestimmung der Schlachtgebühr und Eintreten in die Verhandlung ist es vorher nöthig daß Sie nur beifolgenden Fragebogen mit ämtlicher Stampiglie versehen, so weit möglich beantwortet; ich übermittle diese Daten meiner Direction und erhalte in möglichster Bälde,

die Pläne und alle näheren Details um die Verhandlungen mit Ihnen zu Ende zu führen. Belieben Sie mir daher beifolgenden Fragebogen ehemöglichst zu retourniren und ich hoffe für Ihre Stadt in kürzester Zeit ohne jede Kosten für die Gemeinde das Schlachthaus errichten zu können. Hochachtungsvoll ergebenst J. Schlesinger. Nachdem der ausgefüllte Fragebogen über hierortige auf den Fleischkonsum etc. bezügliche Verhältnisse eingesendet worden ist am 23. April l. Js. nachstehendes Schreiben, unter Anschluß eines ausführlichen Offertes datirt vom 20. April l. Js. eingelangt. Löbliche Stadt Vorstehung der Stadt Steyr. In der Anlage beehre ich mich der löblichen Stadtvorstehung den detaillirten Antrag zur unentgeldlichen Erbauung eines großen Schlachthauses auf alleinige Kosten meiner Gesellschaft zu unterbreiten. Bei dem großen Werth der ein solches Etablissement in sanitärer Beziehung für jede Stadt hat und

bei der ausserordentlich coulanten Conditionen die meine Gesellschaft für die ihr zu ertheilende Concession stellt, so wie in Berücksichtigung daß der Bau und Betrieb der sämmtlichen Etablissements unter der behördlichen Aufsicht, jedoch ohne jede wie immer Namen habende Kosten für die Gemeinde geschieht, daß endlich nach Ablauf der Concession sämmtliche Gebäude mit gesammten Fundus ohne jede wie immer geartete Entschädigung in das freie Eigenthum der Stadt Steyr übergeht läßt mich hoffen, daß die löbliche Gemeinde Vorstehung von meinem Antrage Gebrauch machen wird, und meiner Gesellschaft die angesuchte Concession zum Besten der Stadt Steyr ertheilen wird. Ich bin von meiner Gesellschaft autorisirt alle Verhandlungen mit der löblichen Stadt Vorstehung bis zur definitiven

Festsetzung des Vertrages zu führen stelle mich der löblichen Stadtvorstehung zu allen weiteren Auskünften schriftlich oder mündlich gerne zur Verfügung. Wien 21. April 1883. Einer löblichen Stadtvorstehung von Steyr Hochachtungsvoll ergebener J. Schlesinger. Das umfassende Offert bringt Herr Referent vorläufig noch nicht zur Verlesung, da dasselbe um es zu beurtheilen zu können, eingehend durchgegangen werden müsse; in Folge dessen die Section den Antrag stellt, vorliegendes Offert verdient Berücksichtigung, und möge daher der löbliche Gemeinderath aus seiner Mitte ein Comité von fünf Mitgliedern wählen, welches unter Zuziehung von Fachmännern dieses Operat einer eingehenden Prüfung unterziehen und demnächst dem Gemeinderath hierüber zu berichten und positive Anträge einzubringen habe. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt es wäre zweckmässig wenn schon heute die Haupt-

punkte des Offertes zur Verlesung kämen, damit man sehen könne ob auch das Offert genau so laute wie Herr Schlesinger geschrieben. Herr G. R. Jakob Kautsch hält dies heute für verfrüht, da ja vorläufig nur entschieden werden soll, ob man in Principp für die Erbauung eines Schlachthauses sei oder nicht. Der Herr Vorsitzende sagt, daß das Offert den Angaben des Schlesinger vollkommen entspreche, nur verlange man im Offert daß der nöthige Baugrund seitens der Gemeinde beigestellt werden solle, während dem nach der Correspondenz des Herrn Schlesinger der Grundankauf auch auf Kosten der Gesellschaft in Aussicht gestellt war. Herr G. R. Franz Breslmayr fragt ob denn Klagen vorgekommen seien, über Unreinlichkeiten bei den hiesigen Fleischern. Er glaube dies nicht, da von allen Fleischern strengstens auf Reinlichkeit gesehen werde. In Steyr sei kein Bedürfnis nach einem Schlachthause und stelle er daher den Antrag

das vorliegende Offert ohne weiteres zu veranlassen, fallen zu lassen. Der Herr Vorsitzende erwiedert von Klagen sei nicht die Rede, vorliegendes Offert sei ohne irgend welcher Aufforderung eingelaufen und werde voraussichtlich wohl auch andern Städten zugekommen sein. Herr G. R. Franz Breslmayr erinnert daran, daß vor mehreren Jahren der nunmehr verstorbene Herr Leopold Kammerhofer die Idee der Errichtung eines Schlachthauses angeregt habe. Diese Idee würde aber bald fallen gelassen, nachdem falls ein Schlachthaus errichtet würde, die Landfleischer nicht mehr die Öhlbänke besuchen könnten und hiedurch für die unbemittelte Bevölkerung ein billigerer Fleischeinkauf entfalle; übrigens seien auch in Sct. Pölten und in Linz noch keine Schlachthäuser und sei ein solches in Steyr auch nicht nöthig Herr G. R. Josef Peyrl unterstützt den Antrag des Herrn G. R.

Franz Breslmayr. Es erscheint ihm auffallend, daß gerade an Steyr ein solches Offert eingesendet worden und warum nicht der Stadt Linz. Welcher Nutzen soll denn daraus für die Gemeinde und der Bevölkerung herausschauen? Es frage sich auch ob hiedurch das Fleisch billigerer oder eine bessere Waare erlangt würde; das möchte er in Zweifel ziehen. Weiters fragt es sich ob denn mit der Zeit der Gemeinde nicht etwa doch Kosten erwachsen, wie ja dies häufig schon bei ähnlichen Fällen geschehen. Er sei daher dafür die Sache ohne weiters fallen, zu lassen. Herr G. R. Jakob Kautsch ist der Anschauung, daß wenigstens in sanitärer Beziehung die Errichtung eines Schlachthauses sehr wünschenswerth erscheint, wie denn auch namentlich dies die grösseren Städte bewogen, oft mit großen Kosten Schlachthäuser zu errichten; über die näheren Details möge sich zunächst

das zu wählende Comite eingehenst informiren. Er unterstütze daher den Sectionsantrag. Herr G. R. Wilhelm Klein empfiehlt gleichfalls den Sectionsantrag, da man doch in solchen Angelegenheiten vor allen über den Werth und eventuellen Vortheil klar sein müsse und hiezu ein gründliches Studieren des ganzen Sachverhaltes nothwendig sei; heute könnte er selbst, der doch in der Section mit berathen, sich nicht für oder dagegen aussprechen. Herr G. R. Johann Mayr ist ebenfalls für die Zuweisung an ein Comité damit dieses die Angelegenheit eingehend erörtern und sodann dem Gemeinderathe klar darstellen kann. Herr G. R. Karl Holub unterstützt ebenfalls den Sectionsantrag da man doch vor allem wissen müsse wer der Herr Schlesinger und wer die offerirende Gesellschaft sei. Herr G. R. Wilhelm Klein erwiedert, er kenne den Herrn Schlesinger nicht, bezüglich der Gesellschaft sei ihm aber bekannt, daß es dieselbe ist, wel-

che das Schlachthaus in Paris gebaut hat. Aufgabe des Comites wird es sein alle näheren Umstände zu erheben. Referent Herr G. R. Anton Jäger von Waldau sagt daß diesbezüglich auch eine ziemlich starke Broschüre vorhanden sei, welche über die Erbauung von Schlachthäuser in den verschiedensten Städten genaue Details enthält, doch war es ihm bisher nicht möglich dieselbe ganz durchzugehen. Herr G. R. Anton Mayr ist ebenfalls für den Sectionsantrag da man doch vorher über diese Angelegenheit genau informirt werden soll, damit man doch wisse was eigentlich das Offert biethe. Der Herr Vorsitzende bemerkt er könne bezüglich der vom Herrn G. R. Josef Peyrl gemachten Aeusserung, es erscheine ihm auffallend, daß gerade der Stadt Steyr ein solches Offert gemacht werde, nur erwiedern, daß das Offert ohne irgend welcher vorhergegangener Aufforderung hiezu, eingelangt sei. Herr G. R. Josef Peyrl erklärt er

habe obige Aeusserung nur im allgemeinen gemacht und damit nicht eine einzelne Person mit der Sache in Verbindung bringen wollen. Er sei im allgemeinen gegen die Errichtung eines Schlachthauses weil er darin für Niemanden als für die offerirende Gesellschaft einen Nutzen sehe, hätte sie keinen Nutzen so werde sie sich gewiß nicht zu obigen Offerte herbeilassen. Die Fleischer haben in ihre Lokalitäten, welche allen Anforderungen entsprechen, viel Geld hineingestekt und sei besonders bei den gegenwärtigen Verhältnissen keine Ursache vorhanden ein Schlachthaus zu bauen, insbesondere schon gar nicht, wenn dies von einer auswärtigen Gesellschaft geschehen soll; würde sich eine hiesige Gesellschaft oder ein Consortium hiezu herbeilassen so wäre das etwas anderes obwohl er auch dann noch keinen Nutzen für die Gemeinde sehen werde, da es sich nicht nur

um die Erbauung eines Schlachthauses sondern auch um die Herstellung genügende Stallungen, Futterremisen und Wohnung und selbst die Errichtung eines neuen Viehmarktsplatzes handeln werde. Der Gewinn welchen die Gesellschaft der Gemeinde angeblich zusichert, hat heute in seinen Augen gar keinen Werth, da nach 70 Jahren nach welcher Zeit das Gebäude in das Eigenthum der Gemeinde übergehen soll, sich die maßgebenden Verhältnisse schon längst wieder geändert haben dürften. Man habe jetzt schon Beweise, daß ähnliche nur auf 50 Jahre abgeschlossene Verträge, nach Ablauf der Zeit für die betreffenden Gemeinden wenig oder gar keinen Werth mehr haben. Er unterstütze daher nochmals den Antrag des Herrn Gemeinderathes Franz Breslmayr. Herr Franz Jäger v. Waldau ist

der Ansicht, daß man die Sache doch eingehender prüfen solle und befürwortet daher den Sectionsantrag. Herr G. R. Anton Mayr befürwortet auch die Zuweisung an ein Comite, durch welche Zuweisung die Sache ja noch nicht genehmigt wird, man könne ja nicht wissen ob nicht das Comite zu der Anschauung des Herrn G. R. Josef Peyrl gelangt und auch die Ablehnung des Offertes beantragt. Da sich Niemand weiters zum Wort meldet so bringt der Herr Vorsitzende den Antrag des Herrn G. R. Franz Breslmayr auf sofortige Ablehnung des Offertes zur Abstimmung. Es ergaben sich jedoch hiefür nur 7 Stimmen, worauf dann der Sectionsantrag mit Majorität zum Beschlusse erhoben wird. Z. 932, 1326, 4666. In das diesbezügliche Comite werden sodann über Vorschlag des Referenten Herrn G. R. An-

ton Jäger v. Waldau die Herren G. R. Wilhelm Klein, Johann Dittmann, Johann Mayr, Franz Jäger v. Waldau und Josef Peyrl einstimmig gewählt. 2. In der letzten Gemeinderaths Sitzung wurde im Principe beschlossen die städt. Sicherheitswache gegen Unfall auf den Tod und Invalidität zu versichern. Bei welcher Gesellschaft und unter welchen näheren Modalitäten diese Versicherung zu geschehen habe, möge in einer späteren Sitzung Buschluß gefaßt werden. Mittlerweile hat sich die Hauptagentur der offerirenden Gesellschaft in Steyr bei ihrer Direction in Wien angefragt ob die Versicherung der Wache auch derart abgeschlossen werden kann, daß falls ein im Dienste verunglückter Wachmann keine Frau oder Kinder hinterläßt, die Versicherungs Summe pr 1000 fl demnach an die Gemeinde ausbezahlt werde und diese obigen Betrag sodann einen ihrer Versorgungsfonde so z. B. einen

Pensionsfond für die GemeindeBediensteten zuwenden könne. Hierüber hat die Gesellschafts Direction an ihre hiesige Agentur ein Informationsschreiben gerichtet in welchen es heißt: Entschädigung im Todesfall. "Soweit die Police nicht abweichende Bestimmungen enthält vergütet die Gesellschaft, abgesehen von den Entschädigungen aus gesetzlicher Haftpflicht, wenn der Tod sofort oder binnen Jahresfrist nachgewiesenermassen als directe Folge des Unfalls eintritt, an die Hinterbliebenen des Getödteten (Ehegatten, eheliche Kinder und Kindeskinder, Eltern und minderjährige eheliche Geschwister) die volle auf ihn entfallende Versicherungssumme. Hinterläßt der Verunglückte überhaupt keine Hinterbliebenen der vorbezeichneten Kategorien, so bewendet es bei Erstattung der nothwendigen Arzt- und Beerdigungskosten." Sie ersehen hieraus, daß wir in der Regel, wenn der Verunglückte

keine Hinterbliebenen der vorbezeichneten Kategorien hinterläßt, im Todesfalle nur die aufgelaufenen Arzt und Beerdigungskosten nicht aber die volle Versicherungssumme ersetzen. Auf besondern Wunsch der Gemeinde Vertretung Steyr, waren wir indest geneigt die Versicherung in der Weise abzuschliessen, daß wir in jedem Falle, also selbst dann, wenn keine Hinterbliebenen der vorerwähnten Kategorien vorhanden sind, im Todesfalle die volle auf den Verunglückten entfallende Versicherungs Summe zu entschädigen hätten, wenn diese Entschädigung dem von Ihren erwähnten Pensionsfond zugeführt würde. Die Praemiz wurde sich in diesem Falle um 12 % erhöhen. Die Versicherungssumme werde also für alle 12 Wachmänner auf den Todes und Invaliditätsfall jährlich 26 fl 88 xr betragen. Die Section wünscht sich in dieser Angelegenheit noch weiters zu informiren und beantragt

daher die Vertagung dieses Gegenstandes. Dieser Antrag wird nach kurzer nebensächlicher Debatte zum Beschlusse erhoben. - Z. 6145. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 3. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Juni 1883. Einnahmen im Monate Juni 1883 Hiezu den am 31. Mai 1883 verbliebenen baaren Cassarest mit daser Einnahmen Summe im Juni 1883 Hievon abgezogen die im Monat Juni bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat Juli 1883 ein baarer Cassarest von und betragen van Jahresbeginne bis inclusive Juni 1883 Die gesammten Einnahmen Die gesammten Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 30. Juni 1885. Willner Casse Director. Paarfusser Controlor. Nachdem das Cassa-Journal durch die Herren G. R. Johann Dittmann und Jakob Kautsch

geprüft und richtig befunden worden, beantragt die Section die Kenntnißnahme obigen Cassaamts Gebahrungsausweises. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7534. 4. Bezüglich des vom Herrn G. R. Josef Peyrl in der letzten Sitzung eingebrachten Antrages den Gehsteg an der Garstnerbrücke vorläufig mauthfrei dem allgemeinen Verkehr zu übergeben, haben sich über Anfrage die beiden Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich zustimmend geäussert und beantragt daher die Section den Weg vorläufig mauthfrei dem allgemeinen Verkehr zu übergeben. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 6649. 5. Der Ausschuß des Asylvereines der Wiener Universität ist um Gewährung einer Subvention bittlich geworden und beantragt die Section diesen humanitären Verein für das laufende Jahr

eine Subvention im Betrage von 10 fl Ö. W. zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7674. 6. Herr Josef Leopoldseder welcher bisher einen Theil der zum neuen Armenhaus conscribirten Gründe ein Ausmasse von 3 Joch 287 Quadratklafter gegen einen jährlichen Pachtschilling von 79 fl 50 xr in Pacht hatte, ersucht um Verlängerung dieses Pachtes auf weitere 5 Jahre, unter den bisherigen Bedingungen. Die Section beantragt diesem Ansuchen gegen dem zu bewilligen, daß der Gemeinde das Recht gewährt bleibe, im Falle eines Verkaufes oder Umtausches obiger Gründe, den Pachtvertrag ohne weiters und ohne jede Entschädigungsverpflichtung ganz oder theilweise zu lösen. Herr G. R. Karl Holub beantragt man möge bevor der Pachtvertrag abgeschlossen werde die ehrwürd. barmherzigen Schwestern befragen ob nicht sie obige Gründe pachtweise übernehmen wollen,

weil sie darum seinerzeit angesucht haben. Herr Referent G. R. Leopold Huber meint, daß wenn die ehrwürdigen Schwestern noch hierauf reflektiren würden, sie wohl jetzt darum neuerlich angesucht hätten. Der Herr Vorsitzende frägt ob der löbliche Gemeinderath damit einverstanden ist, daß das Pachterträgniß von obigen Gründen welche zum neuen Armenhause gehören, den Armenverpflegsfond zufliessend gemacht werden. Herr G. R. Jakob Kautsch ist der Ansicht, daß bei dem Umstande, als ja die Tagesordnung für die heutige Sitzung ebenfalls früher bekannt gegeben, die ehrw. Schwestern wohl ihr Ansuchen um Uiberlassung obiger Gründe erneuert hätten, wenn sie überhaupt noch darauf reflectiren werden. Herr G. R. Heinrich Leitner

empfiehlt den Sectionsantrag zur Annahme, nachdem Herr Leopoldseder als tüchtiger Oekonom und guter Pächter bekannt sei. Herr G. R. Josef Peyrl schließt sich dieser Anschauung an und macht darauf aufmerksam, daß Herr Leopoldseder während des bisherigen Pachtes die Gründe wesentlich verbessert habe. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Antrag des Herrn G. R. Karl Holub zur Abstimmung, nach welchen Antrag dem Ansuchen des Herrn Josef Leopoldseder unter dem im Sectionsantrag ersichtlichen Vorbehalt, erst dann Folge gegeben werde, wenn die ehrwürdigen Schwestern über Befragen erklären, daß sie auf den in Rede stehenden Pacht ihrerseits derzeit nicht reflectiren. Dieser Antrag wird mit Majorität zum Beschlusse erhoben und ferners einstimmig beschlossen den Pachtschilling von nun an dem Armenverpflegsfond zufliessen zu lassen. 7. Mit 1. Juli endete das mit Frau Josefine Reitmayr abgeschlossene Pachtverhältnis bezüglich des frü-

heren Versuchsanstaltsgebäudes und stellte sie das Ansuchen ihr für die Herstellung der Lokalitäten in den frühern Stand eine Entschädigung von 150 fl zu bezahlen. Die Section stellt den Antrag diesem Ansuchen Folge zu geben. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7675. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Johann Redl. 8. Der k. k. Stadtschulrath hat das Ansuchen gestellt, im Bürgerschulgebäude das Wasser in die Stockwerke behufs Bespülung der Aborte etc. einleiten zu lassen. Die Section beantragt die Herstellung resp. Einführung der Wasserleitung in die Aborte der Knabenabtheilung zu ebener Erde und im I. Stock nach dem vom Bauamte vorliegen den Projekte mit einen Kostenaufwand von circa 85 fl zu genehmigen und auch die Herstellung

von zweckentsprechenden Pissoirs in den Aborten der Mädchenabtheilung zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. 9. Uiber Offertausschreibung der Zimmer, Maurer und Schmiedearbeiten anläßlich der Hebung der Schwimmschulbrücke sind 2 Offerte eingelangt und zwar von dem Zimmermeister Julius Huber ein Pauschalanboth im Betrage von 945 fl und vom Herrn Zimmermeister Franz Stohl ein Pauschalanboth im Betrage von 845 fl. Die Section beantragt die in Rede stehenden Arbeiten den billigeren Offerenten Herrn Franz Stohl um den Pauschalbetrag von 845 fl zu übertragen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau frägt ob die Kosten für die Höherlegung der Gasleitung bei der Schwimmschulbrücke von der Gasanstalt übernommen worden sind

Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß die Gasanstalt sich bereit erklärte für diesmal die Kosten für die Höherlegung der Gasleitung im Betrage von circa 129 fl aus Eigenem zu bestreiten. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 10. u.11. Bezüglich der Einsetzung einer Sanitätscommission, der Wahl eines Gebäudes für ein allenfalls nothwendig werdendes Epidemiespital und der als nothwendig befundenen Adaptirungen im ehemaligen Sondersichenhause, stellt die Section folgenden Antrag. Die von der hohen k. k. Statthalterei Linz aufgetragene Bildung einer Sanitäts Commission in Steyr möge über Antrag der Section vom löblichen Gemeinderathe durch nachstehende Herren zusammen gestellt werden Vom Stadtarzte Herrn Dr. Krakowitzer.

kk. Bezirksarzt Herrn Dr. Schuster. Wundarzt Herrn Zach, die IV. Section des löblichen Gemeinderathes, und des städtischen Ingenieurs Herrn Bogacki. Weiters wolle der löbliche Gemeinderath in Folge abgegebenen Gutachtens des k. k. Bezirksarztes Herrn Dr. Schuster das ehemalige Sondersichenhaus in Aichet vorderhand als Nothspital zur Unterbringung allfällige Cholera Erkrankte bestimmen. Auch wolle schon heute der löbliche Gemeinderath die Summe von 870 fl zu die im obgenannten Hause nöthigen Adaptirungsarbeiten bewilligen. Die Vornahme dieser Arbeiten jedoch nach gänzlicher überstandener drohender Gefahr von Cholera Kranken in Angriff genommen werden. Dieser Antrag wird ohne Debatte Punkt für Punkt einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z. 7428 u. ad. 7744. Bezüglich der Verwendung des in einiger Zeit frei werdenden

Ennsdorfer Unterstandshauses, wird in einer späteren Sitzung referirt werden. Hierauf Schluss der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Wilhelm Klein Ant. Landsiedl Der Schriftführer Fritz Hähnel

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