Ratsprotokoll vom 6. Juli 1883

leicht auf einen Mauthertrag verzichten und zwar um so weniger als der in Rede stehende Steg doch meist nur von Spaziergänger benützt werden wird. Zeigt es sich später daß sich die Mauth nicht rentire, so könne man auf eine Einhebung derselben dann noch immer verzichten. Herr G. R. Josef Haller glaubt, wenn man den Steg jetzt freigebe, so werde dann die Einführung der Mauth auf Schwierigkeiten stossen. Herr G. R. Josef Peyrl ist nicht dieser Ansicht. Herr G. R. Wilhelm Klein sagt, daß es doch gegenüber den Nachbargemeinden eine Nothwendigkeit sei die Mauth nicht fallen zu lassen, weil sie ja nur unter der Bedingung einer Mautheinhebung ihre Beiträge leisten, dann wird vielleicht auch der Landtag weniger geneigt sein, eine Mauth zu bewilligen, wenn der Steg nurmehr frei gegeben wäre.

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