Ratsprotokoll vom 6. Juli 1883

Raths-Protokoll aufgenommen am 6. Juli 1883 über die diesjährige X. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Brandl Friedrich Klein Wilhelm Breslmayr Franz Landsiedl Anton Dittmann Johann Göppl Emil Leitner Heinrich Haller Josef Mayr Anton HuberLeopold Perz Mathias Jäger Anton v. Waldau Peyrl Josef Jäger Franz v. Waldau Redl Johann Kautsch Jakob Wickhoff Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nach mittags.

Tagesordnung Mittheilung I. Section 1. Recurs des Herrn Josef Halmdienst gegen eine lokalpolizeiliche Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. II. Section 2. Amtsbericht über den Stadtcassa Journals Abschluss pro Mai 1883. 3. Neuerliches Offert der Unfall Versicherungs Gesellschaft in Wien auf Versicherung der Sicherheitswachmannschaft gegen Unfälle. 4. Eingabe der Pfandleih-Anstalt in Stadt Steyr um miethweise Uiberlassung eines leer stehenden Zimmers im Rathhause zur Deponirung von Pfandgegenständen. III. Section 5. Sectionsantrag pcto Kanalisirung der Aichetgasse. 6. Sectionsantrag hinsichtlich der Reconstruction der Schwimmschulbrücke.

IV. Section 7. Antrag des Armenrathes der Stadt Steyr hinsichtlich der Verwendung des Sondersichenhauses zu einem Unterstandshause. Hierauf findet eine vertrauliche Sitzung statt. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verificatoren für das heutige Sitzungs Protokoll die Herren G. R. Franz Jäger v. Waldau und Jakob Kautsch und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Laut telegraphischer Mittheilung des Unterrichts-Ministeriums wird die Uibernahme des neuen Gebäudes für die Versuchs Anstalt und Lehrwerkstätte in Steyr von Seite des Staates im Laufe des Monates September I. Js. stattfinden. Das bisher bestandene Pachtzinsverhältniß mit der Firma Reitmayr bezüglich des bisherigen provisorischen Versuchsanstaltsgebäudes ist mit 1. Juli l. Js. aufgelassen und hat mit selben Tag auch die Beistellung der Bedienung, beleuch-

tung und Beheitzung für die Anstalt aufgehört. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. b. Der Männergesangsverein "Concordia" in Enns hat das Ansuchen gestellt, ihm zu seinem am 15. l. Mts. stattfindenden Sängerfest aus den hiesigen städtischen Inventar, Fahnen leihweise zu überlassen. Wird einstimmig genehmigt. c. Vom Theater Director Viktor Berthal ist folgendes Ansuchen eingelangt. An eine löbliche Gemeinde Vertretung in Steyr. Das Stadttheater in Wels wurde mir zu dem Zwecke, und in der Weise überlassen, daß ich von Steyr aus mit meiner Gesellschaft, oder in anderer Weise, Vorstellungen zweimal in der Woche arangiren könnte. Da ich laut meines Vertrages zu diesem Behufe die Bewilligung einer löblichen Gemeinde Vertretung in Steyr einholen muß, so erlaube ich mir um

diese Bewilligung anzusuchen, Bezugnehmend auf die Stadttheater Baden & Wr. Neustadt die schon jahrelang auf diese Weise vereinigt gewonnen haben da man für ein doppeltes Publikum entschieden mehr bieten kann und ich wie im Vorjahre nur eifrigst bemüht bin allen Wünschen gerecht zu werden. Hochachtungsvoll Victor Berthal Theaterdirector Steyr & Hall. Herr G. R. Anton Mayr befürchtet, daß der Director durch die Uibernahme zweier Theater sich sehr überbürde und vielleicht in Folge dessen seinen hiesigen Verpflichtungen nicht vollkommen nachkommen würd können. Herr G. R. Josef Haller ist der Meinung, daß im Falle der Genehmigung des obigen Ansuchens, wenigstens die Tage an welchen im hiesigen Stadttheater gespielt werden müsse, festgesetzt werden sollen. Herr G. R. Josef Peyrl stimmt Herrn G. R. Haller zu. Im Falle als die Tage festgesetzt werden an welchen den Director in Steyr spielen müsse, sei er nicht gegen die Bewilligung

des in Rede stehenden Ansuchens. Herr G. R. Jakob Kautsch ist für die Bewilligung des Ansuchens unter der Bedingung, daß der Director wöchentlich 4 mal im hiesigen Theater zu spielen habe, Sache des Directors ist es zu trachten, daß er den Wünschen des Publikums gerecht werde. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau frägt ob dieser Gegenstand dringlich sei, wenn nicht so beantrage er Uibergang zur Tagesordnung. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß die Stadtgemeinde Wels schon auf den diesbezüglichen Bescheid von Steyr warte. Er beantrage das Ansuchen des Herrn Directors zu bewilligen, gegen dem daß er verpflichtet sei Montag, Donnerstag, Samstag und Sonntag am hiesigen Theater Vorstellungen zu geben. Dieser Antrag wird mit allen gegen eine Stimme zum Beschlusse erhoben. - Z. 7001. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R.

Anton Jäger v. Waldau. 1. Josef Halmdienst Fabenhändler in Steyerdorf wurde angezeigt, daß er in seinem Hause Josefsgasse No. 12 öfter auf einen gewöhnlichen Kochherd Firnis koche. Mit Dekret vom 12. Juni d. Js. Z. 5867 wurde ihm dies aus feuerpolizeilichen Rücksichten mit dem untersagt, daß er bei Nichtbeachtung dieser Untersagung gemäß § 56 des Sch. St. eine Geldstrafe bis zu 50 fl zu gewärtigen habe. Hingegen hat nun Josef Halmdienst in offener Frist den Recurs an den Gemeinderath ergriffen, indem er angeblich nur Leinöhl koche und dies nicht feuergefährlich sei. Die Section beantragt den Recurs aus den Gründen der rekurirten Entscheidung keine Folge zu geben. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 2. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monat Mai 1883.

Einnahmen im Monate Mai 1883 Hiezu den am 30. April 1883 verbliebenen baaren Cassarest mit Daher Einnahmen Summe im Mai 1883 Hievon abgezogen die im Monate Mai 1883 bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat Juni 1883 ein baarer Cassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Mai 1883. die gesammten Einnahmen die gesammten Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 31. Mai 1883 Willner Casse Director Paarfusser Controlor. Nachdem das Cassa Journal von den Herren G. R. Leopold Huber und Heinrich Leitner geprüft und richtig befunden worden beantragt die Section die Kenntnißnahme obigen CassaamtsGebahrungs Ausweises. Wird ohne Debatte einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 6523. 3. Löblicher Gemeinderath Steyr. Der Umstand, daß bereits mehrere Sicherheits-Wachcorps, darunter sämmtliche Abtheilungen der Wiener Sicherheits Wache, jene von Graz etc. etc. bei der

von mir für Steyr vertretenen "Ersten oesterreichischen Allgemeinen Unfall Versicherungs Gesellschaft" gegen Unfälle versichert sind, veranlaßt mich Sie ebenfalls höflichst einzuladen das Sicherheits Wachcorps der Stadt Steyr zu versichern und Ihnen das nachstehende Offert zu unterbreiten. Die Gesellschaft erbietet sich sämmtliche Mitglieder dieses Corps ohne Rücksicht auf Namen und Individualität gegen alle jene körperlichen Beschädigungen und Verletzungen zu versichern, von welchen dieselben bei Ausübung ihres Dienstes betroffen werden. Wird die Versicherung auf die Dauer von 10 Jahren mit jährlicher Prämienzahlung abgeschlossen, so beträgt die Prämie für z. B. fl 1000.- Versicherungssumme, für jedes Mitglied jährlich 2 fl daher für 12 Mitglieder nur 24 fl. Vermehrt sich während eines Versicherungsjahres die Mitgliederzahl um mehr als 10 % so ist die Mehrzahl zur Nachversicherung zu bringen. Die Gegenleistung der Gesellschaft ist folgende:

1. Hat ein Unfall sofort oder binnen Jahresfrist den Tod eines Versicherten zur Folge, so wird für denselben der volle versicherte Betrag ausbezahlt, d. d. nach obigem Beispiel fl 1000. 2. Die gleiche Summe wird für den Verunglückten bezahlt, wenn die Verletzung eine ganz-Invalidität d. i. volle Erwerbsunfähigkeit, die Hälfte aber, wenn der Unfall eine halbInvalidität (§ 17 der Vers. Bed) zur Folge hat: 3. Beim 3. Grad der Invalidität d. i. bei solchen Verletzungen, welche einen minderen, jedoch immerhin bleibenden Nachtheil am Körper des Verletzten verursachten, werden für denselben je nach der Schwere der Verletzung 10-25 % vom versicherten Betrage ersetzt. In der Police würde auch die folgende Clausel Aufnahme finden. In diese Versicherung sind auch jene Unfälle einbezogen, von welchen die Versicherten bei Aufruhr oder Tumult betroffen werden sollten.

In der angenehmen Hoffnung, daß Sie sich für diese Versicherung entschliessen werden, empfehle ich mich Ihnen bestens und zeichne hochachtungsvoll A. Wildenhofer Stadtplatz No. 11. In der Section waren diesbezüglich die Anschauungen getheilt. Der Herr Referent war für die Versicherung. Herr G. R. Heinrich Leitner war dagegen. Die Section stellt sonach die endgiltige Antragstellung dem Plenum anheim. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau erinnert daran, daß der Gemeinderath voriges Jahr ein ähnliches Offert abgelehnt hat. Herr Referent erwiedert, es habe in den damaligen Beschluß geheißen, wird dermalen abgelehnt. Herr G. R. Wilhelm Klein empfiehlt auf das wärmste die Sicherheitswache gegen Unfall zu versichern, die Auslagen seien sehr gering und werden die Wachleute ihren Beruf gewiß muthvoller obliegen wenn sie wissen, daß sie bei Unfällen möglichst schadlos gehalten werden. Herr G. R. Jakob Kautsch wünscht die Ansicht des Herrn G. R. Heinrich

Leitner, welcher in der Section gegen die Versicherung gestimmt hat, zu hören. Herr G. R. Friedrich Brandl frägt ob er bei dem Umstande als er gleichsam Vertreter der in Rede stehenden Versicherungs Gesellschaft für Steyr sei, nicht etwa abtreten solle. Wird einstimmig als nicht nothwendig befunden, nachdem es eher erwünscht sei, maßgebender Seite etwaige Auskünfte über die in Rede stehende Gesellschaft erhalten zu können. Herr G. R. Franz Wickhoff ist für die Versicherung der Wache umsomehr als die Prämie im ganzen nur jährlich 24 f beträgt. Uiber die Situation der offerirenden Gesellschaft sei er zwar nicht informirt, doch zweifle er nicht, daß dieselbe eine gute, nachdem Herr G. R. Friedrich Brandl deren Vertretung übernommen. Herr G. R. Heinrich Leitner sagt er sei in der Section gegen die Versicherung gewesen, weil er über die Situation der Gesell-

schaft nicht informirt war, nun da Herr G. R. Friedrich Brandl dieselbe vertrete, ziehe er seinen Antrag auf Nichtannahme des vorliegenden Offertes zurück. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob bei einen eingetretenen Unfall die Versicherungssumme an die Hinterbliebenen des betreffenden Wachmannes oder an die Gemeinde ausbezahlt werde. Herr Referent erwiedert, er habe sich dahin informirt, daß die Versicherungssumme der Gemeinde ausbezahlt werde, dieselbe aber die Versicherungssumme den Hinterbliebenen des betreffenden Wachmannes auszufolgen habe, über die Frage ob die Gemeinde falls der betreffende Wachmann niemanden hinterläßt für die er zu sorgen hatte, die Versicherungssumme den Pensionsfond für die Gemeinde-Bediensteten zu führen könne, werde demnächst von der Gesellschaft ausführliche Antwort kommen. Herr G. R. Jakob Kautsch stellt den Antrag heute zu beschliessen, daß die Sicherheitswache gegen Unfäl-

le auf Tod und Invalidität zu versichern sei, bei welcher Gesellschaft und unter welch näheren Modalitäten dies zu geschehen habe, darüber möge man in einer späteren Sitzung schlüssig werden. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 6145. 4. Die Beschlußfassung über die von der Pfandleihanstalt beabsichtigte. Eingabe, um miethweise Uiberlassung eines leer stehenden Zimmers im Rathhause entfällt, nachdem die Pfandleihanstalt die beabsichtigte Eingabe verschoben hat. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. III. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Johann Redl. 5. Bezüglich der in der letzten Sitzung beantragten Kanalisirung der Aichetgasse beantragt die Section hierauf in Folge der hiermit verbundenen grossen Kosten nicht einzugehen, jedoch sei das bestehende Rinnsal ordentlich auszubessern. Im Uibrigen wäre dem Besitzer des Hauses No. 11 in der

Aichetgasse zur Anbringung eines Standrohres behufs Ableitung des Regenwassers vom Dache seines Hauses zu verhalten, da die gegenwärtig bestehende Dachrinne das Regenwasser in die Mitte der Fahrstrasse ableitet. Die Ablagerung der Abfälle in das Rinnsal haben die Hausbesitzer in Zukunft zu vermeiden. Herr G. R. Heinrich Leitner wünscht, daß das in Rede stehende Rinnsal mit Würfelsteine gepflastert werde. Herr Referent erwiedert es werde diesem Wunsche, soweit die vorhandenen alten Würfelsteine ausreichen, nachgekommen werden. Herr G. R. Josef Haller ist auch dafür, das zum Ausbessern des Rinnsales vorhandene Würfelsteine verwendet werden, doch mögen dann die betreffenden Hausbesitzer selbst auch auf Reinlichkeit sehen, in ganz Steyr ist keine Gasse so vernachlässigt und unrein wie die Aichetgasse. Herr G. R. Heinrich Leitner sagt man soll halt darauf sehen, daß die Leute die Strasse rein halten, jetzt war

aber dieselbe so unrein, daß etwas geschehen muß und da ist eben die Ausbesserung des Rinnsales unbedingt nothwendig. Hierauf wird der Sectionsantrag mit dem Zusatze, daß zur Ausbesserung des Rinnsales ausgemusterte Würfelsteine zu verwenden sind, einstimmig zum Beschlusse erhoben. 6. Mittelst Protokoll vom 12. Jänner l. Js. und gemeinderäthlicher Genehmigung vom 19. desselben Monates wurde von der Stadtgemeinde Steyr in Vereinbarung mit der oesterr. Waffenfabrik die Ausführung mehrerer Sicherungsarbeiten gegen Hochwassergefahr am sogenannten Eysnfeld beschlossen und auch größentheils bereits ausgeführt. Zu den in dieser Vereinbarung von der Stadtgemeinde Steyr zur Ausführung auf ihre Kosten übernommenen Arbeiten gehört auch die Hebung der Schwimmschulbrücke.

Diese Arbeit kam bisher noch nicht zur Ausführung und wurde in der Gemeinderaths Sitzung vom 1. l. Mts. die Frage angeregt, ob die Arbeit nicht unausgeführt bleiben soll. Bei der diesbezüglich am 8. Juni l. Js. abgehaltenen Commission wurde einstimmig beschlossen dem löblichen Gemeinderathe die Hebung der Brücke um 30 bis 50 Centimeter zu empfehlen. Nach durchgeführten Nivelliment kommt die Brücke auf der Schwimmschulseite um 50 Centimeter und auf der Eysnfeldseite um 36 Centimeter zu heben. Die Gesammtkosten belaufen sich laut vorliegenden Anschlag. für Zimmermannsarbeiten ... 745 fl 20 xr für Schmiedearbeiten ... 142 fl 36 xr für Maurerarbeit ... 204 fl 16 xr für Anschüttung ... 50 fl 70 xr für die Hebung der Gasleitung ... 129 fl für Sonstiges ... 78 fl 58 xr in Summa auf 1350 fl Die Section beantragt diese Reconstruktionsarbeiten noch im Laufe dieses Sommers ausführen zu lassen

und sämmtliche Arbeiten an einem Unternehmer im Offertwege zu vergeben. Bezüglich der Höherlegung der Gasleitung wird auf eine Costenbeitragsleistung seitens der Gasanstalt umso mehr zu reflektiren sein, als ja durch die Höherlegung die Gasleitung an und für sich mehr gesichert wird. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob die Hausbesitzer in der Schwimmschulstrasse mit der Hebung der Strasse einverstanden sind. Der Herr Vorsitzende erwiedert die Hebung der Strasse ist laut vorliegenden Situationsplan eine ganz geringe und verflacht sich schon fast ganz vor dem Versuchsanstaltsgebäude Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau sagt er habe sowohl bei der Commission als auch in der Section für die Hebung der Brücke gestimmt, doch habe er die Sache nochmals überdacht und gefunden, daß die Kosten mit dem was durch die Hebung der Brücke erreicht wird, nicht im Verhältniß stehen. Bei einem Hochwasser sei

so die Strasse zwischen Wehrgraben und der Schwimmschulbrücke meist unter Wasser und werde die Brücke nicht mehr benützt, was anderes sei es mit der Kalkofenbrücke über diese müssen die Bewohner des Eysnfeldes ihren Rückzug haben. Es wäre sonach besser ohne Verzug die Kalkofenbrücke in guten Stand zu setzen und hiezu die obig vorgeschlagene Summe mit in Verwendung zu bringen. Er beantrage daher, daß die Hebung der Schwimmschulbrücke unterbleibe. Der Herr Vorsitzende erinnert daran daß ja die Hebung der Brücke in ersterer Linie der Brücke selbst zu Nutzen komme, da sie ja gegen Hochwasser dann besser geschützt sei. Herr G. R. Wilhelm Klein betont dies ebenfalls, nachdem falls die Brücke vom Hochwasser weggerissen werde, der Gemeinde viel grössere Auslagen erwachsen würden. Herr G. R. Johann Dittmann macht darauf aufmerksam, daß ja die Hebung der Brücke auch mit Rücksicht auf die nun ausgeführten Schutzdämme vorgenommen werden müs-

se, da ja im Falle einer Stauung die Dämme einen doppelten Druck ausgesetzt wären, er unterstütze daher den Sectionsantrag. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau zieht seinen Antrag auf Unterlassung der Hebung zurück. Hierauf wird der Sectionsantrag vollinhaltlich einstimmig zum Beschlusse erhoben. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 7. Durch die Uibersiedlung der städtischen Armenpfleglinge in das neue Armenverpflegshaus ist das bisherige Sondersichenhaus frei geworden und hat der städt. Armenrath in seiner Sitzung vom 2. l. Mts. einstimmig beschlossen den löblichen Gemeinderath zu ersuchen, daß das bisherige Sondersichenhaus nach Vornahme einiger Adaptirungen durch das städt. Bauamt, fernerhin als Unterstandshaus benützt werden dürfe. Im Falle der Genehmigung dieses Ansuchens würden dann mehrfache Transferirungen von Unterstandlern

durchgeführt werden, wodurch das bisherige Unterstandshaus in Ennsdorf entbehrlich würde und sodann der Gemeinde wieder zur Disposition gestellt werden könnte. Die Section beantragt nun der löbliche Gemeinderath möge diesen Ansuchen des städtischen Armenrathes Folge geben und bezüglich des sodann der Gemeinde zur Verfügung stehenden Unterstandshauses in Ennsdorf weiteren Beschluß fassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben und über Antrag des Herrn G. R. Anton Mayr ferners einstimmig beschlossen die Finanzsection mit der Antragstellung bezüglich der nunmehrigen Verwendung des früheren Unterstandshauses in Ennsdorf zu betrauen. Nach Erledigung der Tagesordnung fragt Herr G. R. Josef Peyrl ob der eiserne Steg an der Garstnerbrücke nun vollständig seiner Vollendung zugeführt ist. Der Herr Vorsitzende erwiedert daß dies der Fall ist. Bezüglich der ange-

suchten allerhöchsten Bewilligung zur vorläufig provisorischen Einhebung einer Brückenmauth hat die hochlöbliche Statthalterei mit Erlass vom 8. Juni l. Js. Z. 6054 anher bekannt gegeben, daß das hohe Ministerium nicht in der Lage war dieses Ansuchen Sr. Majestät in Vorlage zu bringen, weil es sich hier um die Schaffung einer neuen Mauth handle und diese in Oberoesterreich nur der Landtag, welcher ohnehin noch im laufenden Jahre zusammen treten wird, bewilligen könne. Das diesbezügliche Gesuch ist bereits an den hochlöblichen Landes Ausschuss abgegangen. Herr G. R. Josef Peyrl bedauert, daß die Mauthangelegenheit sich so in die Länge ziehe und hiedurch gerade jetzt bei der schönsten Zeit das Publikum diesen gewiß sehr bequeme Verbindungssteg nicht benützen könne. Es sei auch bereits allgemeine

Stimme, daß die Gemeinden mit der Eröffnung des Steges nicht länger zögere. Er glaube der Schaden aus der vorläufig entgehenden Mauth werde kein großer sein und möge man daher den Wünschen des Publikums Rechnung tragen. Er stelle daher den Antrag der Gemeinderath möge soweit es in seiner Macht liege, die vorläufige Freigebung des in Rede stehenden Gehsteges beschliessen. Herr G. R. Wilhelm Klein macht darauf aufmerksam, daß die Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich nur zu einer Beitragsleistung sich herbeiliessen, weil man ihnen die sichere Anhoffnung auf die Einhebung einer Mauthgebühr machte, er glaube daher nicht, daß diese beiden Gemeinden mit der Freigebung des Steges einverstanden sein werden Herr G. R. Jakob Kautsch glaubt daß man diese Angelegenheit den diesbezüglich ohnehin noch bestehenden Comite zur Antragstellung

zuweisen solle. Der Herr Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß einerseits über die Baukosten des Steges seitens der Eisenbahn Direction noch keine Rechnung gelegt worden ist, und anderseits der Landtag falls jetzt der Steg frei gegeben werden sollte, schwerlich nachträglich die Einhebung einer Mauth bewilligen werde. Herr G. R. Johann Dittmann erinnert, daß zur Einhebung einer Mauth unbedingt die Erbauung eines kleinen Mauthgebäudes nothwendig sein wird, dazu wäre aber nun schon Zeit; überhaupt glaube er, daß sich die Einhebung einer Mauth daselbst gar nicht rentiren werde. Der Herr Vorsitzende erwiedert, man müsse bezüglich der Erbauung eines Mauthgebäudes, doch abwarten ob überhaupt die Einhebung einer Mauth bewilliget werde. Herr G. R. Franz Wickhoff

erklärt sich für den Antrag des Herrn G. R. Josef Peyrl, nachdem der Landtag wohl nicht vor halben September einberufen werden dürfte und es sich namentlich den in der Sommermonaten wohl häufig nach Steyr kommenden Fremden nicht gut ausnehme, wenn man ihnen eine Bequemlichkeit versage und den Steg abgesperrt halte; auch ist es ein allgemeiner Wunsch der hiesigen Bevölkerung daß der nun fertige Steg schon jetzt benützt werden könne. Er glaube daß die beiden anderen interessirten Gemeinden damit einverstanden sein werden und möge der Herr Bürgermeister sich mit denselben ins Einvernehmen setzen. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau glaubt, daß sich die Mauth nicht gut rentiren werde, doch könne man ja abwarten wie das Erträgniß sein wird. Der Herr Vorsitzende ist der Meinung daß man es doch mit einer Verpachtung versuchen solle. Die Gemeinde könne nicht so

leicht auf einen Mauthertrag verzichten und zwar um so weniger als der in Rede stehende Steg doch meist nur von Spaziergänger benützt werden wird. Zeigt es sich später daß sich die Mauth nicht rentire, so könne man auf eine Einhebung derselben dann noch immer verzichten. Herr G. R. Josef Haller glaubt, wenn man den Steg jetzt freigebe, so werde dann die Einführung der Mauth auf Schwierigkeiten stossen. Herr G. R. Josef Peyrl ist nicht dieser Ansicht. Herr G. R. Wilhelm Klein sagt, daß es doch gegenüber den Nachbargemeinden eine Nothwendigkeit sei die Mauth nicht fallen zu lassen, weil sie ja nur unter der Bedingung einer Mautheinhebung ihre Beiträge leisten, dann wird vielleicht auch der Landtag weniger geneigt sein, eine Mauth zu bewilligen, wenn der Steg nurmehr frei gegeben wäre.

Herr G. R. Josef Peyrl sagt wenn die Nachbargemeinden mit der Freigebung nicht einverstanden, so solle sein Antrag ja von selbst. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau ist nicht für die einstweilige Freigebung des Steges, weil dann vielleicht vom Landtag die Bewilligung zur Mautheinhebung schwerer zu erlangen sein wird. Herr G. R. Franz Wickhoff glaubt dies nicht, weil auch gar kein Grund hiezu vorhanden, wenn die Stadtgemeinde den Rücksichten für den öffentlichen Verkehr und den Wünschen der Bevölkerung Sorge trage, so könne ihr das nicht nachtheilig ausgelegt werden. Herr G. R. Mathias Perz fragt ob die Gemeinden den Steg schon übernommen haben. Der Herr Vorsitzende erwiedert, eine eigentliche Uibernahme sei nicht nothwendig; die Gemeinden sind ja nicht Eigenthümer des Steges,

sondern sie haben nur das Benützungsrecht. Der Vorsitzende will nun den Antrag des Herrn G. R. Josef Peyrl unterstützt vom Herrn G. R. Franz Wickhoff zur Abstimmung bringen, bevor dies jedoch geschieht stellt Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau den Antrag es möge da obiger Antrag nicht auf der Tagesordnung, vorher über die Dringlichkeit abgestimmt werden. Für die Dringlichkeit ergeben sich nur 5 Stimmen in Folge dessen der Herr Vorsitzende erklärt er werde den Antrag des Herrn Josef Peyrl der Finanzsection zuweisen und auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen. Herr G. R. Leopold Huber stellt den Antrag der löbliche Gemeinderath möge den städtischen Cassen Director Herrn Stephan Willner anläßlich seines am 20. Juli d. Js. statthabenden fünfzigjährigen Dienstes-Jubiläum, eine Anerkennungs-Adresse durch den

Herrn Bürgermeister und zweien Herrn Gemeinderäthen überreichen lassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Hierauf erklärt der Herr Vorsitzende die Sitzung für eine vertrauliche. Der Herr Vorsitzende theilt mit daß mit Augusttermin im Gemeinde Zinshause 4 Wohnungen frei werden ohne daß sich bisher hiefür Miether gefunden hätten und frägt es sich nun ob bei den gegenwärtigen Verhältnissen nicht angezeigt wäre eine Reduzirung der Zinse eintreten zu lassen. Bei einen 10 % Nachlaß würde der Jahreszins 4455 fl betragen, da das Gebäude 84000 fl gekostet ein Drittel des jeweiligen Zinses aber für Steuern etc. in Abrechnung zu bringen ist, so ergebe sich sodann eine 3 1/2 % Verzinsung des Anlagekapitals. Herr G. R. Josef Peyrl erinnert daran, daß er schon vor 2 Monaten einen solchen Antrag gestellt habe. Derselbe sei damals nicht angenommen worden. Da sich aber die

Verhältnisse seither nicht gebessert so sei er daher auch heute für einen verhältnißmässigen Zinsnachlaß. Herr G. R. Franz Wickhoff beantragt eine principielle Herabminderung der Zinse in Form einer Zinsregulirung durch ein Comite unter den Vorsitz des Herrn Bürgermeisters. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben und hat das Comité aus den Herrn Bürgermeister der FinanzSection, den Obmann der Bau-Section und den Herrn städt. Ingenieur zu bestehen. Hierauf Schluß der Sitzung 1/2 6 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Jacob Kautsch Franz Jäger Der Schriftführer Fritz Hähnel

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