Ratsprotokoll vom 9. Februar 1883

Von diesen Ertrag sind die Perceptionskosten nämlich mit 399 fl 80 xr den Mauthnern und Schrankenziehern gemäß gemeinderäthlicher Instrucktion vom 28. Oktober 1856 zu bewilligen und verbleibt sonach als Reinertrag der Verbrauchsumlage auf Bier die Summe von 18029 fl 94 xr d.i. um 4278 fl 98 xr weniger als im Jahre 1881. Diesem Casseamtsberichte liegen bei ein Gesuch der Mautheinnehmer und Schrankenzieher um Erhöhung der Perceptionsgebühren, ferner ein Gesuch des Herrn Kanzlisten Franz Wittigschlager um Zuerkennung einer Perceptionsgebühr für die von ihm verrichteten Arbeiten bei der Controle über die Bierausfuhr. Hierüber werden nun im Sinne der betreffenden Sectionsanträge einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt: Obiger Cassaamtsausweis wird zur Kenntniß genommen.

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