Ratsprotokoll vom 9. Februar 1883

Raths-Protokoll aufgenommen am 9. Februar 1883 über die diesjährige III. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Des Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Jäger Anton v. Waldau Dürrnberger Joh. Nepomuk Mayr Anton Gschaider Gustav Kautsch Jakob Haller Josef Mayr Johann Hochhauser Johann Dr. Perz Mathias Holub Karl Peyrl Josef Reder Josef Huber Leopold Redl Johann Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt hat sich Herr G. R. Emil Göppl. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags.

Tagesordnung Mittheilungen I. Section 1. Recurs der Herren Pollatschek und Reiss gegen eine Verfügung der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr pcto Spirituosen Einlagerung. 2. Eingabe des Institutes der barmherzigen Schwestern vom heil. Vincenz v. Paul pcto Uibernahme der Verpflegung und Wartung der Armen im neuen Armenhause. II. Section 3. Amtsbericht in Personal-Angelegenheit. 4. Amtsbericht über die Biererzeugung, Ein- und Ausfuhr im Jahre 1882 über den Ertrag der diesfälligen Verbrauchsumlagen und die hiefür anzuweisenden Perzuptionskosten, nebst Gesuch um eine Remuneration für die Arbeiten bei den Bier-Ausfuhrs Anmeldungen und Erledigung des Collectiv Gesuches der Mautheinnehmer

um Erhöhung ihrer Perzentualgebühr bei Einfuhr von Bier und gebrannter geistiger Flüssigkeiten. 5. Amtsbericht über den Stadtcasse JournalsAbschluss pro December 1883. 6. Beschlussfassung hinsichtlich Uibertragung der Rauchfangkehrerarbeiten im neuen Armenhause. IV. Section 7. Verleihung einer Leopold Pacherschen Pfründe pr täglich 17 1/2 xr. 8. Protokollar Eingabe des Herrn Johann Haratzmüller Bräumeister in Steyr, betreffs Widmung eines Kapitales pr 3000 fl in Renten für den Armen Verpflegungsfond. 9. Gesuch des Herrn Josef Pichler um Enthebung von der Stelle eines Armenvaters für das 19. und 22. Viertel. 10. Amtsbericht pcto Armen Subscription pro 1883. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit, erklärt die Sitzung

für eröffnet und bestimmt als Verifikatoren für das heutige Sitzungs Protokoll die Herren G. R. Gustav Gschaider und Karl Holub. Hierauf erstattet der Herr Vorsitzende die Mittheilung, daß die hohe k. k. Statthalterei mit Erlass vom 27. Jänner 1883. Z. 435/II anher eröffnet hat, daß gegen die vom löblichen Gemeinderathe Steyr beschlossene Anrechnung der bei der Erwerb und Einkommensteuer noch bestehenden ausserordentlichen Zuschläge zur Zusammenstellung der Wählerlisten für die nächsten Gemeinderathswahlen, kein Anstand obwaltet. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 1242.I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau. 1. Die Firma Pollatschek und Reiss hat Ende v. Js. im Hause Stadtplatz No. 22 ein Spirituosen-Manipulationsdepot eingerichtet und wurden von verschiedenen Seiten aus feuerpolizeilichen Rücksichten Bedenken ausgesprochen, in

Folge dessen eine diesbetreffende Wacherelation einlangte über welche eine Localcommission stattfand auf Grund deren Begutachtung der Herr Bürgermeister an obige Firma nachstehendes Dekret erlassen hat. "Nachdem Sie im Hause Stadtplatz No. 32 im rückwärtigen ebenerdigen Keller ein Manipulationsdepot für Spirituosen Erzeugnisse errichtet, erhalten Sie hiermit gemäß den commissionellen Erhebungen vom 28. Dezember v. Js. den Auftrag aus feuerpolizeilichen Rücksichten in den erwähnten Kellerlokalitäten nie mehr als höchstens 25 Hektoliter brennbarer Spirituosen auf einmal einzulagern und haben die hiebei folgende Bedingungen strengstens zu beachten. a. das in der rechten Seitenwand des Kellers befindliche Luftloch ist zu vermauern. b. Das Verbindungsluftloch nach den unteren Keller ist so einzurichten, daß es mittelst einer Klappe sowohl von oben als auch von unten aus, nämlich von den unteren derzeit von Herrn

Reichl benützten Keller aus, luftdicht verschlossen werden kann. c. Bei den Fensterbalken sind die Zugschnüre über eine Stelle nach innwendig laufend anzubringen. d. Die Zugangsthür ist auch an ihrer innwendigen Seite mit starken Eisenblech zu beschlagen und schließlich ist. e. Der Vorraum vor dieser Türe ist mit Sand anzuschütten um in eventuellen Fall das Weiterausfliessen von brennenden Spirituosen möglichst hemmen zu können. Das städtische Bauamt ist mit der Uiberwachung der Ausführung resp. Beachtung dieser local feuerpolizeilichen Vorschriften beauftragt und haben Sie denselben jederzeit die betreffende Einsicht in das in Rede stehende Kellerlocale zu gewähren. Gegen diese Anordnungen steht Ihnen binnen 14 Tagen der Recurs an den löblichen Gemeinderath

Steyr offen. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 15. Jänner 1883. Der Bürgermeister G. Pointner. - An die Firma Pollatschek & Reiss zu Handen des Herrn Gottfried Reiss in Steyr." Hierüber hat die in Rede stehende Firma an den löblichen Gemeinderath eine Eingabe eingebracht womit sie um Aufhebung der getroffenen Verfügung nie mehr als 25 Hektoliter brennbarer Spirituosen in obig erwähnten Depot einzulagern, ansucht. Der diesbetreffende Sectionsantrag lautet: Die Section kann auf Willfahrung des Ansuchens der Herren Pollatschek und Reiß nicht einraten, und beantragt die Aufrechthaltung der von der löblichen Gemeinde Vorstehung aus feuerpolizeilichen Rücksichten getroffenen Verfügung. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 1014. 2. Löbliche Gemeinde Vorstehung der k. k. landesfürstlichen Kreisstadt Steyr! Indem das neu erbaute städt. Armenhaus

in Bälde seinem Zwecke zugeführt werden soll, hat die löbliche GemeindeVorstehung der k. k. landesfürstlichen Kreisstadt Steyr zu Folge des in der Sitzung vom 19. d. Mts. einstimmig gefassten Beschlusses des löblichen Gemeinderathes mit geschätztem Schreiben de dato 21. d. Mts. Z. 587 das Institut der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz v. Paul freundlichst eingeladen, in betreff der Uibernahme der Verpflegung und Wartung der dort unterzubringenden Armen ein Offert mit Zugrundelegung des Vertrages vom 21. Juli 1865 einzureichen. Dieser freundlichen Einladung entsprechend erklärt hiemit die ergebenst gefertigte Instituts Vorstehung der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz v. Paul zu Sct. Anna hier, daß sie bereit sei, die Wartung und Verpflegung der Armen im neuen städtischen Armenhause bei Sct. Anna nach den Bestimmungen des oben erwähnten für das derzeitige städtische Sie-

chenhaus am 21. Juli 1865 vereinbarten Vertrages und gegen eine Leistung von 32 x (zwei und dreissig Kreuzer) Ö. W. für je einen Armen und je einen Tag zu übernehmen. Institut der barmherzigen Schwestern von heil. Vinzenz v. Paul zu Steyr am 28. Jänner 1883. Alfonsa Döschl Oberin der barmh. Schwestern, Mathias Scheibenbogen Director der barmherzigen Schwestern. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath wolle diese Erklärung der Instituts Vorstehung der barmherzigen Schwestern vom 28. Jänner 1883 zur Kenntniß nehmen, und werde das Amt beaufträgt, einen den gegenwärtigen Verhältnissen anpassenden Vertrags Entwurf unter gleichzeitiger Auflassung des Vertrages bezüglich des Sondersiechenhauses dem löbl. Gemeinderathe in Vorlage zu bringen. Der Herr Vorsitzende wünscht den Sectionsantrag dahin ergänzt, daß gleichzeitig auch die Entwürfe der Stiftbriefe bezüglich des Armenhausbaufondes und des Armenverpflegsfondes vom Amte ver-

fasst und dem löblichen Gemeinderathe in Vorlage zu bringen seien. Herr G. R. Kautsch Jakob macht darauf aufmerksam, daß Letzteres nur zur Kenntniß genommen werden brauche, da es nur die Ausführung eines früheren Gemeinderathsbeschlusses sei. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. Die gleichzeitige Ausarbeitung und Vorlage der Stiftbriefe über den Armenhausbau und den Verpflegsfonds wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 1248. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 3. Mit Dekret vom 27. Jänner l. Js. hat sich der Herr Bürgermeister über Vorschlag des Amtes veranlaßt gesehen einen Theil des bisherigen Agenden des städt. Polizei Commissärs an den im Polizei Commissariate seit Anfang des Jahres 1876 bediensteten Kanzleigehilfen Leopold

Hofmeyr zu übertragen aus welchem Anlasse das Amt die Erhöhung des Diurnums des selben von 1 fl 20 x auf 1 fl 50 xr in Vorschlag bringt. Bei der Sections-Sitzung hat der Bürgermeister weiters die Erhöhung des Diurnums des Kanzleigehilfen Karl Edelbauer von 1 fl 20 x auf 1 f 50 xr und die Ausfertigung einer schriftlichen Belobung an Herrn Polizei Commissär Johann Wansner und den Herrn Kanzlisten Felix Worring beantragt, nachdem diese Herren, die ihnen vom Amte zugetheilten Agenden stets zur vollsten Zufriedenheit führen und unermüdlichen Fleiss und Amtseifer an den Tag legen. Schließlich wurde noch mitgetheilt, daß der Kanzleigehilfe Franz Ebner dem Herrn Kanzlei Direktor Franz Amtmann zur Instruirung in den Steuerangelegenheiten zugetheilt wurde. Die Section beantragt, der löbliche Gemeinderath möge die Zutheilung des Schubreferates an Herrn Kanzleigehilfen Leopold Hofmeyr genehmi-

gen und die Erhöhung des Diurnums desselben sowie des Herrn Kanzleigehilfen Karl Edelbauer von 1 fl 20 x auf 1fl 50 x ferner die Ausfertigung von Belobungsdekreten an die Herren Johann Wansner und Felix Worring bewilligen. Der Herr Vorsitzende erwähnt hiezu, er habe seit seiner Amtsführung als Bürgermeister die angenehme Uiberzeugung gewonnen, daß sämmtliche Gemeindebediensteten den an ihnen von Amte gestellten Anforderungen entsprechen und daß besonders die Herren Johann Wansner und Felix Worring ihren Pflichten auf das Genaueste nachkommen und sich einer vorzüglichen Dienstleistung befleissen, daher er diesen Herren gerne eine Anerkennung bewilligt sehen möchte. Herr G. R. Dr. Hochhauser ist hiermit vollkommen einverstanden nur erinnert er daran, daß die Vertheilung der Amtsgeschäfte und die Anerkennung der vorzüglichen Lei-

stungen bestimmter Herrn eine lediglich interne Amtssache sei, welche der Herr Bürgermeister in eigenen Wirkungskreise erledigen möge. Dem löblichen Gemeinderathe gehen diese Angelegenheiten nur insoferne an als es sich um Erhöhung der Bezüge oder Ertheilung von Remunerationen handle. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß er die Vertheilung der Agenden ohnehin selbst verfügt, doch wolle er daß bezüglich der Anerkennung auch der löbliche Gemeinderath seine Zustimmung aussprechen wolle. Herr Hochhauser beantragt sonach Herrn Polizei Commissär Johann Wansner für seine bisherige vorzügliche Dienstleistung und in Anbetracht seiner bisherigen Uiberbürdung mit Amtsgeschäften eine Remuneration aus Gemeindemitteln im Betrage von 100 fl Herr G. R. Kautsch Jakob schließt sich den Ausführungen des Herrn G. R. Dr. Hochhauser an nur wünscht er, daß Personalien in vertraulicher

Sitzung besprochen werden sollen, er habe diesen Wunsch schon zu wiederholtenmalen ausgesprochen. Herr G. R. Holub Karl beantragt, daß derlei Angelegenheiten immer vom Amte einbegleitet und auf die Tagesordnung gesetzt werde, damit man sich genügend informieren könne. Herr G. R. Peyrl Josef ist der Anschauung des Herrn G. R. Kautsch, man solle über Personalangelegenheiten nicht in öffentlicher Sitzung sprechen, da man ja solche Angelegenheiten gerne vertraulich bespreche. Herr G. R. Dr. Hochhauser hält die heutige Angelegenheit, nachdem sie einmal schon auf der Tagesordnung stehe für nicht so wichtig als daß man sie nicht auch in öffentlicher Sitzung erledigen könne. Es handelt sich um die Anerkennung von vorzüglichen Diensten, welche der Herr Bürgermeister zur Anerkennung für würdig findet und beantrage er

nachdem der Gemeinderath um seine Meinung befragt nicht bloß eine einfache Anerkennung sondern eine Remunerirung der vorzüglichen Dienste des Herrn Johann Wansner. Bei der nun folgenden Abstimmung werden die Erhöhung der Diurnen der Herren Leopold Hofmeyr und Karl Edelbauer von 1 fl 20 x auf 1 fl 50 xr einstimmig, die Ausfertigung eines Belobungsdekretes an Herrn Felix Worring und die Zuerkennung einer Remuneration pr 100 fl an Herrn Johann Wansner mit Majorität bewilligt. 4. a. die Biererzeugung in Steyr betrug im Jahre 1882 ... 29861. 68 Huet die Einfuhr betrug ... 15408. 47 Huet Summa ... 45270. 15 Huet Hievon ab die Ausfuhr aus dem Stadtbezirke mit ... 14517. 84 Huet ergibt eine Consumtion von ... 30752. 31 Huet Das ist um 4855 Hectoliter weniger als in Jahre 1881. Den Ertrag der Verbrauchsumlage hievon ist in Summe ... 27163 fl 10 xr bleibt nach Abzug der GesammtRückvergütung ... 8722 fl 36 xr ein Ertrag von ... 18439 fl 74 xr

Von diesen Ertrag sind die Perceptionskosten nämlich mit 399 fl 80 xr den Mauthnern und Schrankenziehern gemäß gemeinderäthlicher Instrucktion vom 28. Oktober 1856 zu bewilligen und verbleibt sonach als Reinertrag der Verbrauchsumlage auf Bier die Summe von 18029 fl 94 xr d.i. um 4278 fl 98 xr weniger als im Jahre 1881. Diesem Casseamtsberichte liegen bei ein Gesuch der Mautheinnehmer und Schrankenzieher um Erhöhung der Perceptionsgebühren, ferner ein Gesuch des Herrn Kanzlisten Franz Wittigschlager um Zuerkennung einer Perceptionsgebühr für die von ihm verrichteten Arbeiten bei der Controle über die Bierausfuhr. Hierüber werden nun im Sinne der betreffenden Sectionsanträge einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt: Obiger Cassaamtsausweis wird zur Kenntniß genommen.

Das Ansuchen der Mautheinnehmer und Schrankenzieher um Erhöhung der Perceptionsgebühren wird abgewiesen, jedoch beschlossen dem Mautheinnehmer Filipp Mühlberger, den Schrankenzieher Josef Moritz und Franz Stadler nachdem auf diese nur geringe Perceptionsgebühren entfallen eine ausserordentliche Renumeration von je 5 fl zuzuerkennen. Das Gesuch des Herrn Franz Wittigschlager um Zuerkennung einer Perceptionsgebühr wird abschlägig beschieden, nachdem die Controlarbeiten als laufende Amtsarbeiten anzusehen sind und auch thatsächlich während den Amtsstunden erledigt werden. - Z. 15062 ex 1882 Z. 1039 ex 1883 u. Z. 1040 ex 1883. 4. b. An Spirituosen betrug die Einfuhr nach Steyr im Jahre 1882 1585.13 Hectoliter. Hiefür wurden als Verbrauchsumlagen eingehoben in Abfindungswege ... 440 fl durch direkte Einhebung bei den Mauthämtern ... 815 fl 44 xr in Summa ... 1255 fl 44 x wovon als Perceptionskosten entfallen: für die direkte Einhebung 2 % ... 32 fl 60 x für die indirekte Einhebung 1 % ... 23 fl 54 x des Bruttoumlagenbetrages (Nach Vorschlag des Amtes) demmach verbleiben als Reinerträgniß der Ver- brauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten ... 1199 fl 30 x

Die Section beantragt die Kenntnißnahme dieses Cassaamtsberichtes und die Bewilligung der beantragten Perceptionskosten. Wird ohne Debatte zum Beschlusse erhoben. - Z. 1038. 5. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Dezember 1882. Einnahmen im Monate Deszember 1882. Hiezu den am 30. November 1882 verbliebenen baaren Cassarest mit daher Einnahmen Summe im Dezember 1882 Hievon abgezogen die im Monate Dezbr. bestrittenen Ausgaben pr verbleibt für den Monat Jänner 1883 ein baarer Cassarest von und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Dezember 1882 die gesammten Einnahmen inclusive des anfängl. Casseresstes pr 18.274 fl 40 xr die gesammten Ausgaben Städt. Casseamt Steyr am 31. Dezembr 1882 Willner Casse Director, Paarfusser Controlor

Die Section beantragt die Kenntnißnahme dieses Kassagebahrungs Ausweises, nachdem das Cassa Journal von den Herrn Vicebürgermeister Leopold Putz und den Herrn Gemeinderäthen Johann Mayr und Mathias Perz geprüft und richtig befunden worden sei. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 1556. 6. Bezüglich der Vergebung der Rauchfangkehrer im neuen Armenhause liegen folgende Anbothe vor: Vom Herrn Franz Reiner 40 fl samt Cylinder ausbrennen Vom Herrn Franz Pfau 32 fl 20 x ohne Cylinder ausbrennen Von Herrn Franz Schachinger 30 fl und 50 x für des Ausbrennen eines Cylinders Die Section beantragt bei dem Umstande als diese 3 Anbothe nur unbedeutend differiren und Herr Franz Reiner bisher noch keine Gemeindearbeit zu besorgen hat dessen Anboth anzunehmen und ihm die Rauchfangkehrerarbeiten um den Pauschalpreis pr 40 fl jährlich zu übertragen. Wird vom Herrn G. R. Anton Mayr unterstützt einstimmig zum Beschlusse erhoben. ad Z. 9240 ex 1883.

IV. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 7. Uiber Vorschlag des städtischen Armenrathes de dato 5. l. Mts. beantragt die Section eine in Erledigung gekommene Pachersche Pfründe mit täglich 17 1/2 xr der Anna Blümelhuber zu verleihen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 1794. 8. Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 7. Jänner 1883 mit Herrn Johann Haratzmüller bürgl. Braumeister No. 292 in Ennsdorf/No. 3 Langegasse und bringt vor. In Folge der bewilligten Aufnahme meines Schwagers Ignaz Haratzmüller in die Siechenanstalt habe ich mich verpflichtet, für selben die Verpflegskosten pr täglich 32x zu bezahlen. Einerseits um dieser Verbindlichkeit für immer enthoben zu sein, anderseits um ein immerwährendes Denkmal zu gründen, indem ich zum Armenverpflegungsfond des neuen Armenhauses

den Betrag von 3000 fl bestehend in 3 Stück Staatsschuld verschrb. Silber Rente No. 94983, 74135 & 70503 de dato 1. Juli 1868 à 1000 fl sammt Coupons vom 1. Juli 1883 mit der Bestimmung, daß von den jährlichen Interessen derselben die Verpflegskosten für meinen obbenannten Schwager Ignaz Haratzmüller, und nach seinem Ableben für eine andere Person aus dem Bürgerstande der Stadt Steyr wobei jedoch immer vorzüglich auf eine aus der Haratzmüllerschen Verwandtschaft, welche dieser Unterstützung bedürftig ist, Bedacht genommen werden möchte, bestritten werden wollen. Ich bitte demnach diese Widmung zu dem vorgedachten Zwecke gütigst anzunehmen, und hierüber den Stiftbrief errichten zu wollen. Schlüßlich bemerke ich noch, daß der von den Interessen nach Zahlung der Verpflegsgebühren entfallende Uiberschuß zur Bestreitung der Kosten des meinem Schwager Ignaz Haratzmüller zum Frühstück verab-

reichenden Kaffee verwendet werden wolle, nach seinem Ableben hat dieser Uiberschuß dem Armen verpflegungsfond zuzufallen. Johann Haratzmüller. Zur Beglaubigung Amtmann. Dieses Stiftungsanerbiethen wurde vom städtischen Armenrath in seiner Sitzung am 5. l. Mts. zur erfreulichen Kenntniß genommen und dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung empfohlen. Die Section stellt den Antrag: Es wolle der löbliche Gemeinderath das angeschlossene Protokoll vom 7. Jänner 1883 zur angenehmen Kenntniß nehmen; ferners wolle der löbliche Gemeinderath diesen Stiftbrief vollinhaltlich end giltig genehmigen und sich verpflichten, die Verwaltung dieser Stiftung zu übernehmen, und für die genaue Einhaltung der Bestimmungen des Stiftbriefes zu sorgen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben und über Antrag des Herrn G. R. Karl Holub einstimmig beschlos-

sen für diese Stiftung dem Herrn Johann Haratzmüller den Dank des Gemeinderathes schriftlich zu übermitteln. Z. 332. Uiber Ansuchen des Herrn Josef Bichler und Befürwortung seitens des städtischen Armenrathes beantragt die Section der löbliche Gemeinderath möge Herrn Josef Pichler von seiner Stelle als Armenvater des 19. und 22. Viertels entheben. Weiters wolle über Vorschlag des Armenrathes Herr Heinrich Leitner Hausbesitzer in Aichet mit dem 19. Armenviertel und Herr Johann Gründling Hausbesitzer in äusseren Aichet mit den 22. Viertel betraut werden und dem Herrn Josef Pichler Bäckermeister in Aichet für sein langjähriges Wirken ein schriftlicher Dank zuerkannt werden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 729. 10. Amtsbericht. Behufs Bedeckung des Erfordernisses beim Armen Institute im Jahre 1883 mußte bei Zusammenstellung des Praeliminares gleich wie

in den Vorjahren auch heuer wieder auf eine allgemeine Subscription zu Gunsten der Armen Bedacht genommen werden und wurde das diesfällige Erträgniß auf Grund des Durchschnittes der letzten Jahre mit 3500 fl angenommen. Das Amt beehrt sich sonach um weitere Verfügung in dieser Richtung zu ersuchen und zu diesem Behufe die im Vorjahre hinausgegebene Kundmachung mit Subscriptionsliste anzuschliessen. - Steyr 12. Jänner 1883. der Secretär Hähnel. Der städt. Armenrath hat in seiner Sitzung am 5. l. Mts. einstimmig beschlossen auch dieses Jahr eine Armen Subscription zu veranlassen und sucht hiezu um Genehmigung seitens des löblichen Gemeinderathes an. Die Section beantragt dem städtischen Armenrathe die Durchführung einer Armen Subscription gleich wie in den Vorjahren,

zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 534. Nach Erledigung der Tagesordnung frägt der Herr Vorsitzende ob ein erst nach Feststellung der Tagesordnung eingelangtes Gesuch des Herrn Zimmermeisters Franz Stohl bezüglich der gepflogenen Abrechnung über die Arbeiten bei der Fallenbrücke noch zur Verlesung kommen solle oder nicht. Uiber Antrag des Herrn G. R. Dr. Hochhauser wird einstimmig beschlossen, das in Rede stehende Gesuch auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu bringen. Hierauf Schluss der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Die Gemeinderäthe K. Holub Gustav Gschaider Der Vorsitzende Georg Pointner Der Schriftführer Fritz Hähnel

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