Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1882

weist daß diese 40 % Gemeindeumlagen sich genau nach den aerarischen Steuern richtet, somit nach denselben Principien vertheilt wird wie bisher und sonach hiedurch auch die höchstbesteuerten nicht benachtheiligt sein können. Sodann wird mit allen gegen eine Stimme (Herr G. R. Anton Jäger von Waldau) der einheitliche Satz für die Gemeinde Umlagen auf den directen Steuern mit 40 % gemäß des Comiteantrages, angenommen. Anknüpfend hieran macht der Herr Referent aufmerksam, es sei bei dem Umstande, als in Falle der eben gefaßte Beschluß seitens des hohen oö. Landesausschusses genehmigt wurde, nunmehr auch die Zuschläge bei der Erwerbs und Einkommensteuer gemeindeumlagenpflichtig erscheinen, rechtliche Folge daß demgemäß auch bei Einreihung der Wähler in den

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2