Ratsprotokoll vom 16. Dezember 1882

Raths-Protokoll aufgenommen am 16. Dezember 1882 über die diesjährige VIIte ausserordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f. Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Georg Pointner Der Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Die Herren Gemeinderäthe Breslmayr Franz Jäger Anton v. Waldau Dürrnberger Joh. Nepomuk Kautsch Jakob Göppl Emil Landsiedl Anton Gschaider Gustav Mayr Anton Haller Josef Mayr Johann Perz Mathias Hochhauser Joh. Dr. Peyrl Josef Holub Karl Reder Josef Huber Julius Redl Johann Huber Leopold Schachinger Franz Entschuldigt sind die Herren Gemeinderäthe Klein Wilhelm und Wickhoff Franz Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Beginn der Sitzung 2 Uhr Nachmittags.

Tagesordnung! Die Berathung des Praeliminars der Stadtgemeinde Steyr pro 1883. Der Herr Vorsitzende constatirt die Anwesenheit der nach § 50 Punkt 3 des Gemeindestatutes zur Präliminar-Beschlußfassung nöthige Anzahl ( zwei Drittel) von Gemeinderaths Mitgliedern, erklärt die Sitzung für eröffnet und bestimmt als Verificatoren für das heutige Potokoll die Herren G. R. Breselmayr Franz und Göppl Emil. Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser als Obmann des Praeliminarberathungs Comites erstattet nun über das Praeliminar pro 1883 folgendes Referat. Die von der Stadtgemeinde Vorstehung bezüglich des Voranschlages pro 1883 verlautbarte Kundmachung lautet: Ich bringe hiemit gemäß § 50

Punkt 2 Absatz 4 des Gemeinde Statutes zur allgemeinen Kenntniß, daß die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse, sowie sämmtlicher unter abgesonderter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1883 von heute an durch 14 Tage im städtischen Kassaamte (Rathhaus, 1. Stock vorne links) zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Es steht jedem Gemeinde Mitgliede frei, dagegen Erinnerungen zu machen, welche bei der durch den Gemeinderath zu erfolgenden Prüfung der Voranschläge in Erwägung gezogen werden. Stadtgemeinde Vorstehung Steyr am 25. November 1882. Der Bürgermeister Georg Pointner. Nach Ablauf der 14 tägigen Frist wurde folgender Amtsbericht erstattet: Mit Bezug auf die Kundmachung vom 25. November d. Js. Z. 1500 wird hiemit ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Voranschläge

der Einnahmen und Ausgaben der Gemeindecasse, sowie sämmtlicher unten abgesondeter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Solarjahr 1883 während der Auflagefrist von 14 Tagen keine Erinnerungen zu Protokoll gegeben wurden. Steyr am 10. Dezember 1882. Der Secretär Hähnel. Nachdem hiermit den gesetzlichen Vorschriften genau entsprochen, begann das Praeliminar-UiberprüfungsComite seine Arbeit und empfiehlt dasselbe dem löbl. Gemeinderathe für das Jahr 1883 nachstehendes Praeliminar, welches gegen die Vorjahre in Folge der nunmehrigen neuen Steuergesetzgebung einige wesentliche Abänderungen aufweist, zur Genehmigung vorbehaltlich der für einzelne specielle Posten nothwendigen Genehmigung seitens des hohen o. ö. LandesAusschusses. Die Details des Praeliminares

pro 1883 sind folgende: Einnahmen A. die gewöhnlichen Einnahmen: I. Interessen von den Aktiv Kapitalien 8441 fl II. Ertrag der städtischen Gefälle 17421 fl III. Ertrag der Gebühren 210 fl IV. Renten von städtischen Realitäten 9398 fl V. Steuer Rückersätze VI. Verwaltungs Einnahmen 10 fl VII. Einnahmen für den Sicherheitsdienst 600 fl VIII. Einnahmen für die Schulanstalten 15192 fl IX. Einnahmen für die Armenversorgung X. Einnahmen für den Sanitätsdienst fl XI. Einnahmen vom städt. Bauamte 3700 fl XII. Diverse Einnahmen 110 fl XIII. Rückersatz gewöhnlicher Vorschüsse 260 fl Sa. 55342 fl gegen 54180 im Jahre 1882 Ausgaben A. die gewöhnlichen Ausgaben: I. Interessen von den Passiv Kapitalien 19033 fl II. für die städtischen Gefälle 530 fl III. für die Gebühren 270 fl

IV. für Realitäten Renten 270 fl V. Steuern und Umlagen 1900 fl VI. Verwaltungs Auslagen 28219 fl VII. Sicherheits Auslagen 24332 fl VIII. Auslagen für die Unterrichtsanstalten 26393 fl IX. Beitrag zur Armenversorgung 11250 fl X. Kosten der Sanitätspflege 2115 fl XI. Auslagen des städt. Bauamtes 12250 fl XII. diverse Auslagen 243 fl XIII. gewöhnliche Vorschüsse 266 fl Sa. 127071 fl gegen 122.062 fl im Jahre 1882. Diese gewöhnlichen Jahres Einnahmen und Ausgaben werden ohne Debatte einstimmig genehmigt. Nun gelangen zur Berathung: B. die ausserordentlichen Auslagen: XIV. für die Gemeindeverbrauchsumlagen 8500 fl (Rückvergütung, Perceptionskosten etc.) Wird einstimmig genehmigt. XV. für Realitäten Erwerbung 20710 fl und zwar: für den Schulgarten 500 fl, Versuchsanstalt den restli-

chen Betrag pr 15200 fl Quenghoffeld den restlichen Kaufschilling mit 4000 fl, Besitzaufschreibungsgebühr hiefür 310 fl und die Strassenanlage daselbst 700 fl Wird einstimmig genehmigt. XVI. Für aussergewöhnliche Bauführungen 14958 und zwar a: für GranitwürfelPflaster 2000 fl, Theater 200 fl, Pissoirherstellung 100 fl, Beitrag zur Herhaltung der Wehrgrabenschlacht 500 fl, Kanalbauten 1000 fl, Renovirung des Bürgerspitalgebäudes und des Thurmes 3200 fl. Herr G. R. Holub Karl hält die Einsetzung einer ständigen Post für das Theater für überflüssig und beantragt, daß über vorstehende Posten einzeln abgestimmt werden solle. Dieser Antrag bleibt in Minorität und werden die Posten XVI a einstimmig genehmigt. b. Für die Herstellung einer Waschküche im Gemeindezinshaus 400 fl, Geländer Errichtung am Ennsquai 258 f, Neuherstellung des Kalkofenbrücke 4500 fl, für eventuel-

le Mehrarbeiten oder Schadenersatzansprüche aus der Bauführung bei der grossen Fallenbrücke 800 fl, Herstellung eines Badezimmers und einer neuen Leichenkammer im Sct. Anna Spital 2000 fl. Post XVI b wird ohne Debatte einstimmig genehmigt mit dem, daß die seinerzeitigen wirklichen Kosten für die Renovirung des Bürgerspitalgebäudes und des Thurmes, und für die Herstellung des Badezimmers und der neuen Leichenkammer zu Sct. Anna, vorläufig dem milden Versorgungsfonde, als verzinsliches Darlehen zur Last geschrieben werden sollen. XVII. für andere ausserordentliche Auslagen 10500 fl und zwar für unvorhergesehene ausserordentliche Auslagen 6000 f für Beitragsrate zur Wiedererbauung des Stadtpfarrthurmes 2000 fl. Herstellung eines Gehsteges

auf der Eisenbahnbrücke bei Garsten 2500 fl. Hier bemerkt der Herr Referent, daß das Comite der vom Amte für die Wiedererbauung des Stadtpfarrthurmes eingestellt gewesenen Betrag pr 1000 fl auf 2000 fl erhöhte und vorschlägt den Rest des Konkurrenzbeitrages im Jahre 1884 mit 2000 fl und im Jahre 1885 mit 1000 fl zu praeliminiren, ferner beantragt das Comite die Stadtgemeinde Steyr möge zur Wiederherstellung des Stadtpfarrthurmes auch einen freiwilligen Beitrag von 5000 fl bewilligen, welcher Betrag aber erst beim thatsächlichen Beginn des Baues zahlbar sei. Der Herr Vorsitzende sagt, daß die seinerzeit nach den Brand des Thurmes gepflogenen Verhandlungen die Konkurrenzpflicht der Gemeinde mit circa 5000 fl festsetzten, diese zu zahlen ist Pflicht der Gemeinde, es handle sich nun darum ob die Gemeinde einen gleichen Beitrag als frei-

willige Spende leisten wolle, um so den Beginn des Wiederaufbaues zu beschleunigen, was bei dem Umstande als die Stadtpfarrkirche eine der schönsten Zierden unserer Stadt ist, wohl wünschenswerth sei. Herr G. R. Kautsch Jakob unterstützt den Comiteantrag indem die Gemeinde die Pflicht habe auch manchmal für ideale Zwecke wie hier für einen Kunstbau etwas beizutragen. Die Gemeinde erfülle hiedurch eine Ehrenpflicht. Herr G. R. Gustav Gschaider ist hiemit principiell vollkommen einverstanden, nur hätte er gewünscht, daß dieser Gegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gekommen wäre. Es meldet sich weiters Niemand zum Wort und werden sodann Post XVII und der Comiteantrag bezüglich der weiteren Beitrags-

leistung von 5000 fl zum Thurmbau, zahlbar sobald dieser Bau faktisch in Angriff genommen sein werde, einstimmig genehmigt. XVIII für Credit Operationen 6355 f (Kapitalsrückzahlungen) Wird einstimmig genehmigt. Die ausserordentlichen Auslagen ergeben somit eine Summa von 61023 f gegen 36.629 fl im Jahre 1882. Hiezu die gewöhnlichen Jahresumlagen mit 126801 fl ergibt als Hauptsumme aller Auslagen 187824 fl Hievon ab, die gewöhnlichen Jahreseinkünfte mit 55342 fl bleibt die Summe von 132482 fl gegen 104.511 fl im Jahre 1882. Durch ausserordentliche Einnahmen zu decken. Der Referent Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser hält hierauf Namens des Praeliminar Comites folgenden Vortrag: Bei den ausserordentlichen Einnahmen aber sei heuer die neue Steuergesetzgebung zu berücksichtigen. Bisher gab es für die Städter fünf

Classen der direkten Steuern nämlich Grundsteuer mit 1/3 Zuschlag u. 1/3 ausserordentl. Zuschlag, Hausklassensteuer mit 1/3 Hauszinssteuer Erwerbsteuer und Einkommensteuer mit 7/10 Zuschlag überschreitet aber die Erwerb oder Einkommensteuer die Höhe von 30 fl so sind 10/10 Zuschlag. Durch die neue Steuergesetzgebung blieben zwar die beiden letzteren Steuern nämlich die Erwerb und Einkommensteuer mit ihren bisherigen Zuschlägen unberührt, hingegen würden aber bei der Grundsteuer die Zuschläge zur Steuer selbst und bei der Hauszinssteuer die frühere Hausklassensteuer und die Zuschläge zur Steuer selbst geschlagen, so daß die Hausclassensteuer und die Zuschläge auf die Grund und Hauszinssteuer ganz aufgehört haben, dafür erscheinen aber natürlich diese beiden

Steuern nun auch bedeutend höher, es können also demgemäß von diesen nicht mehr 60 % Gemeindeumlagen eingehoben werden, sondern der verhältnißmässige Perzentsatz, welcher sich nun auf 40 % stellt. Bei der Erwerbsteuer und der Einkommensteuer welche wie schon erwähnt im nächsten Jahre ungeändert blieben, könnte man allerdings wie früher 60 % einheben, doch würde ein doppeltes Umlagenperzent die Manipulation bedeutend erschweren. Bei dem Umstand als es nach den bisher gepflogenen Erhebungen wohl zulässig erscheint, daß die Gemeindeumlagen nicht nur von eigentlichen Steuergulden sondern vom Steuergulden sammt den Zuschlägen eingehoben werden kann, und in diesem Falle auch bei der Erwerb und Einkommensteuer 40 % den früheren 60 % annähernd gleichkommen empfiehlt das Praeliminar Comité unter Einbeziehung

der Zuschläge auch für die Erwerb und Einkommensteuer eine sodann einheitliche 40 % Gemeindeumlage vorzuschreiben beziehungsweise einzuheben und hiezu wie alljährlich die Bewilligung seitens des hohen o. ö. Landes Ausschusses einzuholen. Durch diese einheitliche 40 %tige Umlage ergibt sich gegen den Durchschnitt der diesbetreffenden letzten 6 Jahres Einnahmen, ein Mehr von circa 1900 f zu Gunsten der Gemeinde. Herr G. R. Anton Jäger von Waldau glaubt, daß dieses Mehr von 1900 fl die wenigen Höchstbesteuerten nicht unbedeutend treffe. Hierüber entspinnt sich eine längere Besprechung in welcher den Referent Herr G. R. Dr. Johann Hochhauser obigen Comiteantrag durch einige praktische Beispiele erläuterte, aus denen er nach-

weist daß diese 40 % Gemeindeumlagen sich genau nach den aerarischen Steuern richtet, somit nach denselben Principien vertheilt wird wie bisher und sonach hiedurch auch die höchstbesteuerten nicht benachtheiligt sein können. Sodann wird mit allen gegen eine Stimme (Herr G. R. Anton Jäger von Waldau) der einheitliche Satz für die Gemeinde Umlagen auf den directen Steuern mit 40 % gemäß des Comiteantrages, angenommen. Anknüpfend hieran macht der Herr Referent aufmerksam, es sei bei dem Umstande, als in Falle der eben gefaßte Beschluß seitens des hohen oö. Landesausschusses genehmigt wurde, nunmehr auch die Zuschläge bei der Erwerbs und Einkommensteuer gemeindeumlagenpflichtig erscheinen, rechtliche Folge daß demgemäß auch bei Einreihung der Wähler in den

Wählerlisten die Zuschläge mit in Rechnung kommen und beantrage er namens des Praeliminar Comites die diesfällige Beschlußfassung. Herr G. R. Karl Holub frägt ob bei der Einreihung in die Wählerlisten die Gemeindeumlage oder die Staatssteuer maßgebend sei. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß die Staatssteuer maßgebend sei und bei dem Umstande, als nunmehr die Zuschläge auf die Erwerb und Einkommensteuer bei der Gemeindeumlage mit in Rechnung kommen, diese Zuschläge auch bei der Einrechunng der Wähler mit berücksichtigt werden müssen, was früher nicht der Fall war, aber nach § 19 des Gemeinde Statutes zulässig sei. Hiedurch werde auch die Anzahl der Wähler in den 3 Wahlkör-

pern besser ausgeglichen. Hiefür sei übrigens ebenfalls die Bewilligung seitens des hohen o. ö. Landesausschusses einzuholen. Bei der nun erfolgenden Abstimmung wird der in Rede stehende Comiteantrag betreffend die Anrechnung der Zuschläge auf die Erwerb und Einkommensteuer bei Anfertigung der künftigen Wählerlisten mit allen gegen eine Stimme (Herr G. R. Anton Jäger von Waldau) zum Beschlusse erhoben. Nun wird zur Berathung der zur Deckung obiger 132482 fl nothwendigen ausserordentlichen Einnahmen geschritten: B. ausserordentliche Einnahmen: XIV. Gemeindeumlagen: 1. Von den direkten Steuern (mit Einrechnung der Zuschläge auf die Erwerb und Einkommensteuer pr circa 161592 fl mit 40 % = 64636 fl also um circa 1900 fl mehr als die Durchschnittssumme der vergangenen 6 Jahre war. Einzahlung von Rückständen 1500

Wird einstimmig genehmigt. 2. Zinskreuzer von den Gebäude Zinsungen bis 100 f Zins 2 %, bis 200 fl Zins 3 1/2 % und über 200 fl mit 5 % und zwar für das Jahr 1883 von Zinsungen im Betrage pr 267000 fl ... 8200 Einzahlung von Rückständen ... 500 Wird einstimmig genehmigt. 3. Verzehrungssteuer-Gemeinde zuschläge und Verbrauchsumlagen. a. Von hier erzeugten Bier pr 25000 Hectl. à 60 x ... 15000 von eingeführten Bier pr 15000 Hektl. à 60 xr ... 9000 b. Von gebrannten geistigen Flüssigkeiten pr Hektl. 2 fl ... 1000 c. für Wein und Obstmost der 30 %ige Verzehrungssteuerzuschlag von der Abfindungssum- me der Wirthscommune ... 2062. d. für Fleischerwaaren der 30% tige Verzehrungssteuerzuschlag von der Abfindungssumme der Fleischercommune ... 5906 Wird einstimmig genehmigt.

XV. Kaufschillinge für Realitäten XVI. andere ausserordentliche Einnahmen XVII. Einnahmen von Kreditoperationen Sparcassadarlehen zur Deckung der Bauauslagen für die Versuchsanstalt ... 25000 fl Wird einstimmig genehmigt. Sa. 132804 f dagegen 106.259 fl im Jahr 1882. Hievon ab die zu bedeckende Summe pr 132482 fl bleibt ein Uiberschuß von 322 fl Hierauf wird das Praeliminar pro 1883 in seiner Votalität einstimmig genehmigt. Referent Herr G. R. Dr. Joh. Hochhauser theilt ferner mit daß bezüglich der Präliminarposten für die städtischen Versorgungsanstalten pro 1883 welche Posten mit Ausnahme der Beitragssumme seitens der Gemeinde die wie oben gesehen pro 1883 etwas höher eingesetzt worden, beinahe ganz so

wie im Jahre 1882 aufgestellt erscheinen, das Uiberprüfungs Comite keinerlei wesentliche Abänderungen für nöthig befunden habe und daher die en bloc Annahme dieses Praeliminars empfehlen kann. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 15000 u. 15154. Nach Erschöpfung der Tagesordnung frägt Herr Gemeinderath Mathias Perz ob nicht durch die neue Steuergesetzgebung die bisherige Berechnung den Brunnenbeitrage in der innern Stadt eine Abänderung erleiden und beantrage er diesen Gegenstand auf die nächste Tagesordnung zu setzen.

Herr G. R. Leopold Huber erwiedert, die Finanz-Section habe schon 3 mal diese Berechnung abgeändert und sei man mit den jetzigen Modus zufrieden. Bei der Abstimmung bleibt der Antrag des Herrn G. R. Mathias Perz in Minorität. Hierauf Schluss der Sitzung um 3/4 4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Pointner Die Gemeinderäthe Emil Göppl Franz Breslmayr Der Schriftführer Fritz Hähnel

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