Ratsprotokoll vom 15. Dezember 1882

de Steyr und die dortige Wehrgraben Commune verhalten, je zur Hälfte der Waffenfabriks Gesellschaft die aus diesem Anlasse erwachsenen auf 50 fl ermässigten Vertretungskosten zu ersetzen und die aufgelaufenen Gebühren der Sachverständigen pr 50 fl zu bezahlen. Mit der Forderung des Ersatzes des erlittenen Schadens wird die Waffenfabriks Gesellschaft auf den Rechtsweg verwiesen. Diese Entscheidung ist von der hohen kk Statthalterei des Längeren begründet und schlüßlich der Stadtgemeinde Steyr der Recurs binnen 14 Tagen ans hohe Ackerbauministerium offen gelassen. Wird ohne Debatte einstimmig beschlossen diese kk. Statthalterei Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und hingegen keinen Recurs zu ergreifen. - Z 15758. c. Am 13. l.Mts. ist unter Z. 15932 ein Gesuch des Herrn Johann Hager,

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